Vater eines illegalen Kindes

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  • Erbendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 20.05.2019
    • 230

    Vater eines illegalen Kindes

    Hallo zusammen,
    meine Ur-Ur-Großmutter hatte einen "illegalen" Sohn der mein Ur-Großvater ist.
    Nun zu meiner Frage:
    Ist der Vater dieses Kindes (der bekannt ist) dann mein direkter Vorfahre und muß ich dann eigentlich auch diese Linie für meinen Stammbaum weiter erforschen?

    Vielen Dank schon im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

    Fritz
  • Niederrheiner94
    Erfahrener Benutzer
    • 30.11.2016
    • 786

    #2
    Hallo Fritz,


    wenn der leibliche Vater deines Urgroßvaters bekannt ist, dann ist er selbstverständlich dein direkter Vorfahre dessen Linie du dann auch erforschen kannst.


    Viele Grüße
    Fabian

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    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19769

      #3
      Aber nicht musst.
      Das neue AFG gibt dazu nichts her.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Erbendorfer
        Erfahrener Benutzer
        • 20.05.2019
        • 230

        #4
        Hallo zusammen,

        vielen Dank euch beiden.
        Ich habe mir das fast gedacht, war mir aber nicht sicher, da vom Programm das ich für meinen Stammbaum nutze (Geneanet) automatisch eine Kekule-Nr. vergeben wurde.
        Zuletzt geändert von Erbendorfer; 20.04.2023, 13:55.
        Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

        Fritz

        Kommentar

        • Andrea1984
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2017
          • 2552

          #5
          Hallo.

          Es wäre interessant zu wissen, warum das Paar nicht geheiratet hat ? Ist es verheiratet gewesen, jedoch nicht miteinander ? Oder hat es finanzielle Gründe gegeben ?
          Oder sind die jeweiligen Eltern gegen eine Heirat gewesen ?

          Du hast es gut, da der Vater bekannt ist.

          Bei dem einen oder anderen illegitimem Kind meiner Ahnen ist da ein "schwarzes Loch" (nur im übertragenen Sinn). Vater: unbekannt. Gründe: unbekannt.

          Herzliche Grüße

          Andrea
          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

          Kommentar

          • Erbendorfer
            Erfahrener Benutzer
            • 20.05.2019
            • 230

            #6
            Hallo Andrea,
            die Mutter dieses illegalen Kindes war nachweislich nicht verheiratet und hatte auch keine weiteren Kinder. Beim Vater dieses Kindes bin ich noch am Forschen, ich nehme aber an dass er später verheiratet war. Warum diese beiden nicht geheiratet haben weis ich leider nicht.
            Es gibt in meinem Stammbaum noch einen weiteren Fall, hier hatte eine Mutter 5 außereheliche Kinder vom gleichen Mann der sich auch zu allen als Vater bekannte und sie waren ebenfalls nicht verheiratet. Warum weis ich leider nicht.

            Herzliche Grüße
            Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

            Fritz

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            • XodoX
              Erfahrener Benutzer
              • 03.07.2022
              • 199

              #7
              "Illegal" war das Kind natürlich nicht.
              Zuletzt geändert von XodoX; 21.04.2023, 09:13.

              Kommentar

              • Erbendorfer
                Erfahrener Benutzer
                • 20.05.2019
                • 230

                #8
                Hallo XodoX,
                ich habe den Ausdruck "illegal" übernommen weil er in den meisten Geburtseinträgen in den Kirchenbüchern verwendet wird.
                Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

                Fritz

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                • nav
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 715

                  #9
                  Zitat von Erbendorfer Beitrag anzeigen
                  ich habe den Ausdruck "illegal" übernommen weil er in den meisten Geburtseinträgen in den Kirchenbüchern verwendet wird.
                  Ich bezweifle, dass es überhaupt einen Taufeintrag gibt, in dem ein Kind als "illegal" bezeichnet wird. Ich wüsste auch nicht, in welchem Kontext das Sinn ergeben sollte.

                  Zitat von Erbendorfer Beitrag anzeigen
                  Es gibt in meinem Stammbaum noch einen weiteren Fall, hier hatte eine Mutter 5 außereheliche Kinder vom gleichen Mann der sich auch zu allen als Vater bekannte und sie waren ebenfalls nicht verheiratet. Warum weis ich leider nicht.
                  Im Sudetenland (Kreis Graslitz) scheint es relativ gewöhnlich zu sein, dass Paare unverheiratet zusammenlebten und/oder Kinder gemeinsam hatten. Das wird ganz einfach daran gelegen haben, dass lange die nötigen finanziellen Mittel zur Heirat einfach nicht vorhanden waren. Mir sind schon Fälle begegnet, da hat ein Paar irgendwann doch geheiratet, als es sogar schon Enkelkinder gab.

                  Nico

                  Kommentar

                  • Ursula
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.01.2007
                    • 1348

                    #10
                    Zitat von Erbendorfer Beitrag anzeigen
                    Hallo XodoX,
                    ich habe den Ausdruck "illegal" übernommen weil er in den meisten Geburtseinträgen in den Kirchenbüchern verwendet wird.
                    Das meint "illegitim", d.h. unehelich.

                    LG Uschi

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                    • sternap
                      Erfahrener Benutzer
                      • 25.04.2011
                      • 4072

                      #11
                      illegitim wird von pfarrer in kirchenbucheinträgen häufig verwendet,legitim war für sie ein kind nur durch das sakrament der ehe und nach der eheschließung.
                      illegal wäre ein kind vor dem staat gewesen, wennn es nicht registriert und /oder als nicht-staatsbürger, unrechtmäßig- die eltern oder es selbst ohne aufenthaltsrecht - in dem betreffenden land ist.
                      freundliche grüße
                      sternap
                      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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                      • Andrea1984
                        Erfahrener Benutzer
                        • 29.03.2017
                        • 2552

                        #12
                        Zitat von Erbendorfer Beitrag anzeigen
                        Hallo Andrea,
                        die Mutter dieses illegalen Kindes war nachweislich nicht verheiratet und hatte auch keine weiteren Kinder. Beim Vater dieses Kindes bin ich noch am Forschen, ich nehme aber an dass er später verheiratet war. Warum diese beiden nicht geheiratet haben weis ich leider nicht.
                        Es gibt in meinem Stammbaum noch einen weiteren Fall, hier hatte eine Mutter 5 außereheliche Kinder vom gleichen Mann der sich auch zu allen als Vater bekannte und sie waren ebenfalls nicht verheiratet. Warum weis ich leider nicht.

                        Herzliche Grüße
                        Alles klar, danke für deine Antwort, ich freue mich sehr darüber.

                        5 außereheliche Kinder, na servus (= ich bin erstaunt).

                        Wenn du in dem einen Fall annimmst, dass der Vater später geheiratet, wäre das durchaus plausibel.

                        Er wird wohl kaum mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet gewesen sein.

                        Herzliche Grüße

                        Andrea
                        Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                        Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                        • Erbendorfer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.05.2019
                          • 230

                          #13
                          Hallo Uschi, hallo Nico,
                          ich habe mir noch einmal einige Kirchenbuch-Einträge angesehen und muß euch beiden Recht geben. Es wurde bei unehelichen Geburten die Abkürzung illeg. verwendet was wahrscheinlich illegitim heissen soll. Ich habe das fälschlich als illegal gelesen.
                          Mit freundlichen Grüßen aus der Oberpfalz

                          Fritz

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