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  #1  
Alt 13.11.2018, 13:33
Benutzerbild von Bergkellner
Bergkellner Bergkellner ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2017
Ort: (Nieder)Sachsen
Beiträge: 2.351
Standard Kosten Kopien aus Grundbuchakte

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass von unserem Grundstück eine dicke Grundbuchakte existiert, inklusive Teilung, Kauf(durch meinen AltGroßvater), Erbscheine für die nachfolgenden Generationen etc.
Ich würde mir davon gerne Kopien ziehen lassen, habe aber keine Ahnung, was das kostet.

Wisst Ihr, was in Sachsen für solche Kopien genommen wird?

Lg, Claudia von den bergkellners
__________________
Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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  #2  
Alt 13.11.2018, 13:44
herThurstan herThurstan ist offline männlich
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2018
Ort: Liebenburg, Landkreis Goslar, Niedersachsen
Beiträge: 56
Standard

Hallo, Bergkellner,


Amtsgericht Chemnitz


Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ausgehend vom Sachenrecht des BGB ist es für die Führung der Grundbücher als öffentliches Buch über Rechtsverhältnisse am Grundbesitz zuständig. Das Sachenrecht erfordert, Grundstücke zu buchen und die an den einzelnen Grundstücken bestehenden privaten Rechte durch das Grundbuch nachzuweisen. Erwerb, Veränderungen und Aufhebung von Eigentum und sonstigen Rechten an Grundstücken bedürfen der Eintragung im Grundbuch. Damit werden für unbewegliche Sachen sichere Rechtsverhältnisse geschaffen und nachweisbar dokumentiert.

Zur Führung der Grundbücher gehören u.a.:
  • Entscheidungen über Eintragungsanträge
  • Vornahmen von Eintragungen und deren Bekanntmachung
  • Führung der Grundakten
  • Aufbewahrung bestimmter Urkunden
  • Entscheidungen über die Grundbucheinsicht
  • Erteilung, Ergänzung und Unbrauchbarmachung von Briefe

Häufig gestellte Fragen beim Grundbuchamt


Wie erhalte ich einen Grundbuchauszug zu meinem Grundstück?
Ein Grundbuchauszug wird vom Grundbuchamt kostenpflichtig (unbeglaubigt: 10,00 EUR; beglaubigt: 20,00 EUR) auf Antrag erteilt.
Der Antrag kann persönlich während der Geschäftszeiten gestellt werden; dann können Sie den Grundbuchauszug nach Begleichung der Rechnung gleich mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Der Antrag kann nicht per E-Mail oder am Telefon gestellt werden.


Gruß Torsten
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  #3  
Alt 13.11.2018, 13:49
Benutzerbild von Tunnelratte
Tunnelratte Tunnelratte ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2014
Beiträge: 726
Standard

EIn "AUzug aus dem Grundbuch" umfaßt NICHT die historischen Daten. sondern nur den aktuellen Stand der Dinge. Das ist ein modernes Formular in dem der EIgentümer, die Fläche und eventuelle Belastungen stehen.
__________________
wenn man den Nachbarshund zum angeln mitnimmt, ist wenigstens die Köterfrage geklärt
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  #4  
Alt 16.11.2018, 17:47
Lock Lock ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 07.04.2016
Beiträge: 451
Standard

Hallo Claudia

Grundbuchauszug und Grundbuchakte sind zwei separate Dinge.

Die Akte enthält eigentlich alle Daten inklusive des Teils der Grundbuchauszug genannt wird.

Eine Komplette Akte kann teuer werden, je nach umfang eine Seite Kostet ca. zwischen 0,50 und 1,00 €

Ich habe mir vor kurzem eine aus dem Stadtarchiv von Halle/Saale bestellt, waren 98 Seiten 110 € quetsch.
v.g. Gerhard
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  #5  
Alt 16.11.2018, 23:01
mumof2 mumof2 ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2008
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1.346
Standard

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, die Akte auf einer CD oder einem Stick in digitaler Form zu erhalten. Bekunde doch Dein Interesse an Kopien/ Scan und frage nach den entstehenden Kosten. Dann kannst Du immer noch entscheiden
__________________
Viele Grüße
mum of 2
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