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  #1  
Alt 25.07.2019, 12:06
Verano Verano ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2016
Beiträge: 7.819
Standard Emphiteoste

Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1800
Region, aus der der Begriff stammt: Osdtpreußen


Hallo zusammen

Im KB wird jemand Emphiteoste genannt.
Die Hinweise bei google sind spärlich.

Da habe ich mir das französische emphytéose= Erbpachtrecht, zurechtgebogen und einen Erbpächter daraus gemacht.

Richtig? und gibt es mehr Quellen?
__________________
Viele Grüße August

Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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  #2  
Alt 25.07.2019, 12:32
Xylander Xylander ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2009
Ort: Im Teufelsmoor bei Bremen
Beiträge: 6.445
Standard

Hallo August,
hier schon mal ein(e) Emphytéote - Erbpächter(in).
https://books.google.de/books?id=Sul...4chter&f=false

Viele Grüße
Xylander
Hier mit s:
https://books.google.de/books?id=KEG...ste%22&f=false

Geändert von Xylander (25.07.2019 um 13:04 Uhr) Grund: Jetzt auch mit s
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  #3  
Alt 25.07.2019, 12:35
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Hallo,
auf deutsch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Emphyteuse

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht
__________________
Viele Grüße

Geändert von Anna Sara Weingart (25.07.2019 um 12:37 Uhr)
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  #4  
Alt 25.07.2019, 13:10
Anna Sara Weingart Anna Sara Weingart ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 15.071
Standard

Zitat:
Zitat von Verano Beitrag anzeigen
... einen Erbpächter daraus gemacht. ...
Beachte:
Die Emphyteusis wird häufig mit deutscher Erbleihe, Erbpacht verwechselt. -- http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Em...hl=emphyteusis


Erbpacht, ein Pachtvertrag, vermöge dessen der Pächter das vollständige Nutzungsrecht eines fremden Grundeigenthums gegen einen verhältnißmäßigen Zins erhält. http://www.zeno.org/Herder-1854/A/Erbpacht

Emphyteusis, das dingliche, dem Eigenthum nahe kommende Recht, ein fremdes Grundstück vollständig zu nutzen, zu besitzen, zu vindiciren, beschränkt darüber zu verfügen, gegen einen meistens jährlichen Zins und mit der Pflicht zu sorgfältiger Behandlung.
__________________
Viele Grüße

Geändert von Anna Sara Weingart (25.07.2019 um 13:12 Uhr)
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  #5  
Alt 25.07.2019, 15:40
Verano Verano ist offline
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 22.06.2016
Beiträge: 7.819
Standard

Danke Xylander

Da war also die französische Sprache präsent.
Deine Stellen hatte ich nicht gefunden, war aber auch nicht so fleißig um eine veränderte Schreibweise auszuprobieren.

Danke ASW,

„Emphyteusis, das dingliche, dem Eigenthum nahe kommende Recht, ein fremdes Grundstück vollständig zu nutzen, zu besitzen, zu vindiciren, beschränkt darüber zu verfügen, gegen einen meistens jährlichen Zins und mit der Pflicht zu sorgfältiger Behandlung.“


Salopp gesagt, ein Erbpächter. Wie die Fundstellen von Xylander belegen.


Bei späteren Einträgen, 1818 und 1845 ist der Stand bzw. Beruf Wirth. Ich denke dabei nicht an einen Schnapswirt sondern an Landwirtschaft.
Dann war wohl der Lehensvertrag ausgelaufen.
__________________
Viele Grüße August

Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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