Annahme eines adeligen Familiennamens

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  • Johann W.
    Neuer Benutzer
    • 05.11.2007
    • 3

    Annahme eines adeligen Familiennamens

    Liebe Leute des Ahnenforschung.net:
    Die Mutter meines Vaters (also meine Großmutter) war die letzte der Familie „von L.“ So viel ich weiss, kann ich diesen Namen, als ihr Enkel, problemlos annehmen. Wenn ich es nicht tue, stirbt er aus. Frage: Weiss jemand hierüber gut Bescheid? Wo kann ich mich über diese Angelegenheit besser informieren (Gewohnheits-, oder Zivilrecht, Gesetzgebung, usw.)
    Mit recht herzlichem Dank im Voraus,
    Johann W.
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Annahme eines adeligen Familiennamens

    Nach deutschen Recht besteht nur die Möglichkeit der Adoption. Wenn ihre Großmutter schon verstorben sein sollte, ist eine Adoption nicht mehr möglich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Joachim v. Roy
      • 01.04.2007
      • 787

      #3
      Annahme eines adeligen Familiennamens

      Herr Friedhard Pfeiffer hat die Rechtslage zutreffend umrissen. Die Annahme, daß die Übernahme des Geburtsnamens der Großmutter "problemlos" ist, ist irrig.

      Freundliche Grüße vom Rhein

      Kommentar

      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4661

        #4
        RE: Annahme eines adeligen Familiennamens

        Hallo Johann,

        wie das Namensrecht funktioniert, kannst Du hier nachlesen mit Verweisen auf die entsprechenden Paragraphen.



        Es muß schon sehr schwerwiegende Gründe geben, um seinen Namen ändern zu können. Einen adeligen Namen annehmen zu wollen, begründet das absolut nicht, auch wenn der Name ansonst ausstirbt. Auch andere Namen sterben aus. Da es den Adel als Stand auch nicht mehr gibt, sind es Namen wie jeder andere auch.

        Allerdings geht es im deutschen Recht auch nicht um die Namen, die man annehmen will, sondern um die Namen, die man loswerden will. Nur wenn man dort einen wirklich triftigen Grund hat, kann man einen Antrag stellen.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3277

          #5
          RE: Annahme eines adeligen Familiennamens

          Hallo,

          in Deutshland geht das nicht so leicht. Da gibt es tatsächlich nur die Adoption.
          Wie die Namensänderung in Südamerika gehandhabt wird, weiß ich nicht.

          Viele Grüße
          Gudrun

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          • Hina
            Erfahrener Benutzer
            • 03.03.2007
            • 4661

            #6
            RE: Annahme eines adeligen Familiennamens

            oh ja, Südamerika - das ist sehr groß und jedes Land hat seine eigenen Personenstandsgesetze. Ich bin eher davon ausgegangen, dass die Frage zur deutschen Gesetzgebung gestellt wurde

            Noch etwas zur Adoption. Das ist immer sehr genau zu überlegen. Eine Adoption beinhaltet nicht nur den Namenswechsel. Da sind sehr viele Dinge mit verbunden, ob Verwandtschaftsverhältnisse, Versorgungspflichten, Erbrecht usw. Manch einer ist sich bei einer Adoption gar nicht über die Tragweite bewusst.

            Viele Grüße
            Hina
            "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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            • gudrun
              Erfahrener Benutzer
              • 30.01.2006
              • 3277

              #7
              RE: Annahme eines adeligen Familiennamens

              Hallo,

              ich habe Südamerika erwähnt, da Johann ja schreibt: Herkunft Südamerika,
              und ich eben vermutet habe, daß er in Südamerika leichter zu dem Namen seiner Großmutter kommen kann, wie hier in Deutschland.
              In Deutschland ist nur die Adoption gegeben.

              Viele Grüße
              Gudrun

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              • Johann W.
                Neuer Benutzer
                • 05.11.2007
                • 3

                #8
                Namenannahme

                Allen die meine Frage beantworteten, recht herzlichen Dank, besonders Hina und Gudrun. Hier in Südamerika besteht die Möglichkeit den Familiennamen der Großmutter anzunehmen mit der Begründung dass er sonst „ausstirbt“. Nun stellt sich die Frage ob, wenn ich dies tue, es in Deutschland auch rechtmässig anerkannt wird? Die Frage ist eigentlich rhetorisch, denn eine praktische Auswirkung hat es für mich ja nicht weil ich hier in S.A. lebe.
                Nochmals euch allen, besten Dank!
                Johann

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #9
                  RE: Namenannahme

                  Hallo Johann,

                  es kommt ganz darauf an, welche Staatsbürgerschaft Du hast. Hast Du die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik Deutschland und nur Dein Wohnsitz ist in Südamerika, dann gilt für Dich das deutsche Recht und die Namensänderung ist nicht möglich bzw. wird nicht anerkannt.

                  Hast Du jedoch eine Staatsbürgerschaft, wo so eine Namensänderung möglich ist, dann steht dem nichts im Wege und muss international auch anerkannt werden.

                  Interessant wird es allerdings, wenn man von geburtswegen automatisch zwei Staatsbürgerschaften hat - wie ich. Normalerweise ist es dann so, dass die Eltern sich vor dem Geburtseintrag entscheiden müssen, nach welchem der beiden Namensrechte sie das Kind benennen. Dieses Recht darf dann auch später nur Anwendung finden, solange man nicht auf eine der beiden Staatsbürgerschaften verzichtet. Möglich jedoch, dass sich mittlerweile auch da einiges geändert hat. Jetzt ist es ja sogar nach EU-Anpassung auch in Deutschland möglich, nach einer Heirat eine zweite Staatsbürgerschaft zu erwerben - vor wenigen Jahren noch undenkbar.

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

                  Kommentar

                  • Johann W.
                    Neuer Benutzer
                    • 05.11.2007
                    • 3

                    #10
                    RE: Namenannahme

                    Hallo Hina:
                    Nochmals besten Dank fuer Deine Auskunft.

                    Mit freundlichem Gruss,
                    Johann

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