Hallo,
wie waren um 1730 die Erbregelungen im heutigen Schleusegrund, wenn es nur Töchter gab. Erbte immer die Älteste, z. B. den Handwerksbetrieb, oder diejenige, die zuerst heiratete? Oder gab es vielleicht auch andere Regelungen. Das der Erbe in jedem Fall andere abfinden musste, ist klar.
Was in dieser Region ist ein "Mitältester"? So etwas wie in anderen Regionen ein "Zwölfer" oder "Schöppe"? Oder eher ein Kirchenvorstand oder Funktion in der Zunft?
Danke für Eure Antwort.
Schöne Woche für Euch
Gerd
wie waren um 1730 die Erbregelungen im heutigen Schleusegrund, wenn es nur Töchter gab. Erbte immer die Älteste, z. B. den Handwerksbetrieb, oder diejenige, die zuerst heiratete? Oder gab es vielleicht auch andere Regelungen. Das der Erbe in jedem Fall andere abfinden musste, ist klar.
Was in dieser Region ist ein "Mitältester"? So etwas wie in anderen Regionen ein "Zwölfer" oder "Schöppe"? Oder eher ein Kirchenvorstand oder Funktion in der Zunft?
Danke für Eure Antwort.
Schöne Woche für Euch
Gerd