Hallo
Natürlich hatte ich auch nur nach dem Autor gesucht und eben ganz viele andere Sachen gefunden.
Aber jetzt ist alles klar, da bin ich ja beruhigt!
Österreich hat scheinbar auch ein Gesetz, das die Pflichtexemplare an die Nationalbibliothek regelt. In der Schweiz gibt es kein Gesetz dafür, da wird das auf freiwilliger Basis geregelt.
Aber gerade bei Publikationen im Selbstverlag kann es in beiden Fällen vor kommen, dass aus schlichtem Unwissen kein Pflichtexemplar abgeliefert wird.
Ich habe gerade gesehen, dass die Familienchronik (ohne Verlag, gedruckt im Copyshop) von einem entfernten Verwandten zwar im Staatsarchiv Bern vorhanden ist, nicht aber in der Nationalbibliothek der Schweiz. Die Auflage muss etwas grösser gewesen sein, wenn ein Exemplar es in meine Familie geschafft hat.
Solche Fälle können offenbar vor kommen.
Natürlich hatte ich auch nur nach dem Autor gesucht und eben ganz viele andere Sachen gefunden.
Aber jetzt ist alles klar, da bin ich ja beruhigt!
Österreich hat scheinbar auch ein Gesetz, das die Pflichtexemplare an die Nationalbibliothek regelt. In der Schweiz gibt es kein Gesetz dafür, da wird das auf freiwilliger Basis geregelt.
Aber gerade bei Publikationen im Selbstverlag kann es in beiden Fällen vor kommen, dass aus schlichtem Unwissen kein Pflichtexemplar abgeliefert wird.
Ich habe gerade gesehen, dass die Familienchronik (ohne Verlag, gedruckt im Copyshop) von einem entfernten Verwandten zwar im Staatsarchiv Bern vorhanden ist, nicht aber in der Nationalbibliothek der Schweiz. Die Auflage muss etwas grösser gewesen sein, wenn ein Exemplar es in meine Familie geschafft hat.
Solche Fälle können offenbar vor kommen.
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