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  • Friedrich Wilhelm
    Erfahrener Benutzer
    • 27.02.2013
    • 508

    Dokumente von ancestry nutzen

    Hallo in die Runde,

    ich würde auf meiner neuen Homepage im Laufe der Zeit gern auch für meine Forschungen relevante Dokumente von ancestry einbauen.

    Ist das bei Nennung der Quelle problemlos möglich oder muss für jedes Dokument eine Anfrage an ancestry erfolgen?

    Wer hat damit Erfahrung?

    Herzlichen Dank.
    Gruß Norbert
    Meine Seite: www.ahnengeschichte.de

    Ständige Suche nach:

    Seyer / Seier in der Prignitz
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  • OliverS
    Erfahrener Benutzer
    • 27.07.2014
    • 2938

    #2
    Hallo, da kommt nicht Ancestry als möglicher Ansprechpartner in Frage, die Rechte liegen bei den jeweiligen Archiven. Die müsstest auch anfragen denke ich.Denn auch A hat nur von denen die Rechte zur Veröffentlichung.
    Dauersuchen:

    1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
    2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
    3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #3
      ok,also du darfst die garnicht nuzzen:


      2. EINGESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHTE.
      Sie dürfen die Website nur persönlich mit Ihrem Browser abrufen (die Nutzung von Bots, Webcrawlern, Webspiders, Scraping-Tools und anderen automatisiertenTools ist nicht erlaubt). Grafiken, Informationen, Daten, redaktionelle und sonstige Inhalte, die auf der Website dargestellt oder über die Website abrufbar sind („Inhalte“), dürfen Sie nur zu Zwecken der persönlichen oder professionellen Familienforschung nutzen. Sie dürfen nur Inhalte, diemaßgebliche Suchergebnisse für die jeweilige Nachforschung sind, herunter laden. Das Herunterladen von gesamten Werken oder Datenbanken oder wesentlicher Teile eines Werkes oder einer Datenbank beispielsweise ist verboten. Der Weiterverkauf eines Werkes oder einer Datenbank oder von Teilen eines Werkes oder einer Datenbank ist untersagt, es sei denn, das Suchergebnis betrifft einegezielte Suche für eine bestimmte Person. Die Inhalte dürfen weder erneut online noch auf anderem Wege veröffentlicht werden, es sei denn, es handelt sich um einmalige Daten, die Teil einer einmaligen Familiengeschichte oder Genealogie sind. Sollten Sie gegen diese eingeschränkten Nutzungsrechte verstoßen, kann dies die sofortige Beendigung Ihrer Mitgliedschaft und die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Sie zur Folge haben. Sie dürfen die im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellte Software nur online nutzen,und Sie dürfen diese Software nicht herunterladen, vervielfältigen, wiederverwenden oder verbreiten; dies gilt unter dem Vorbehalt, dass keine ausdrücklich abweichende Regelung im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software zur Offline-Nutzung getroffen wird, wobei stets eine entsprechende Lizenz eingeräumt werden muss. Ancestry und ihre Lizenzgeber behalten sich das Eigentum, die Eigentumsrechte und Inhaberrechte sowie alle anderen Rechte und Ansprüche auf und an allen Inhalten vor, sofern nicht in diesen AGB anderweitigfestgelegt.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

      Kommentar

      • Friedrich Wilhelm
        Erfahrener Benutzer
        • 27.02.2013
        • 508

        #4
        Hallo Oliver,

        danke für die Antwort. Das scheint wohl eindeutig zu sein.
        Schade.

        Gruß Norbert
        Meine Seite: www.ahnengeschichte.de

        Ständige Suche nach:

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        • OlliL
          Erfahrener Benutzer
          • 11.02.2017
          • 4596

          #5
          Hallo,


          ich zitiere: "es sei denn, es handelt sich um einmalige Daten, die Teil einer einmaligen Familiengeschichte oder Genealogie sind."


          Was soll das sein, eine "einmalige Familiengeschichte"? Ich kann mir da nichts drunter vorstellen.


          Viele Grüße,
          OlliL
          Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
          Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

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          • fps
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2010
            • 2158

            #6
            Zitat von OlliL Beitrag anzeigen
            ich zitiere: "es sei denn, es handelt sich um einmalige Daten, die Teil einer einmaligen Familiengeschichte oder Genealogie sind."


            Was soll das sein, eine "einmalige Familiengeschichte"? Ich kann mir da nichts drunter vorstellen.
            Mir geht es ebenso. Ist denn nicht jede Familiengeschichte einmalig? Und hat A. überhaupt irgendwelche Rechte an den Daten, die sie aus Datenbanken übernehmen?
            Hier entstehen neuerdings (gewollte?) Grauzonen.
            Gruß, fps
            Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

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            • OliverS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.07.2014
              • 2938

              #7
              Zitat von fps Beitrag anzeigen
              Und hat A. überhaupt irgendwelche Rechte an den Daten, die sie aus Datenbanken übernehmen?
              .

              Es gibt ja sicher irgendwelche Vereinbarungen, Rechte aber schätze ich nicht. Bei den z.B. Kirchenbüchern ist es nur ein Recht zur Veröffentlichung und keine Weitergabe schätze ich. Man müsste also den Rechteinhaber, die Kirche bzw. das Archiv um Erlaubnis bitten für weitere Veröffentlichungen.
              Dauersuchen:

              1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
              2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
              3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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              • Capro
                Benutzer
                • 24.08.2019
                • 66

                #8
                Hallo,

                der Passus "Es sei denn, es handelt sich um einmalige Daten, die Teil einer einmaligen Familiengeschichte oder Genealogie sind" ist leider ein Beispiel dafür, wie man mit einem Satz größtmögliche Verwirrung anrichten kann.

                Wenn man das pingelig denkt, dann könnte eine "einmalige" Familiengeschichte nur zustande kommen, wenn es in einer Ahnenreihe immer nur ein Kind gab, oder?

                Ich verstehe das - aber das ist natürlich keine rechtsverbindliche Aussage, sondern Spekulation ! - so, dass man z.B. einen einzelnen KB-Eintrag "erneut online" oder "auf anderem Weg" veröffentlichen darf, aber nicht das gesamte KB. Diese Interpretation würde deswegen Sinn ergeben, weil sonst z.B. wissenschaftliche Arbeit schwierig wird, denn man könnte keine Bildzitate als Belege verwenden. Aber ich mutmaße hier nur fröhlich vor mich hin.

                @ Friedrich Wilhelm: Ich würde bei Ancestry nachfragen, konkrete Beispiele für die Verwendung nennen (z.B. Screenshot eines einzelnen KB-Eintrags einer Hochzeit, einer Taufe usw.). Sicherheitshalber auch nachfragen, wie das mit einer Seite ist, etwa bei Auszügen aus Standesamtsregistern.

                (Prima wäre natürlich, wenn Ancestry so was machen würde: "Sie dürfen...." Sie dürfen nicht...". Es ist ja zu vermuten, dass sie öfter solche Fragen erhalten)

                Gruß

                Capro

                Kommentar

                • OlliL
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.02.2017
                  • 4596

                  #9
                  Ich vermute es handelt sich bei dieser Passage um eine unglückliche Übersetzung aus dem englischen....
                  Mein Ortsfamilienbuch Güstow, Kr. Randow: https://ofb.genealogy.net/guestow/
                  Website zum Familienname Vollus: http://www.familie-vollus.de/

                  Kommentar

                  • Acanthurus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.06.2013
                    • 1657

                    #10
                    Sowohl auf der Seite des zur Verfügung stellenden Archivs als auch Ancestrys gibt es mehr als genug Fragezeichen, welchen urheberrechtlichen Anspruch die simple Reproduktion mittels Auflichtscanner (menschlicher Beitrag zumeist: Seiten umblättern) ein handschriftlich ausfülltes Behördenformular hat.

                    (Bei Datenbankauszügen in einem wie auch immer gearteten größeren Umfang sind https://dejure.org/gesetze/UrhG/87a.html und https://dejure.org/gesetze/UrhG/87b.html zu beachten).

                    A.

                    Kommentar

                    • Friedrich Wilhelm
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.02.2013
                      • 508

                      #11
                      Zitat von Capro Beitrag anzeigen

                      @ Friedrich Wilhelm: Ich würde bei Ancestry nachfragen, konkrete Beispiele für die Verwendung nennen (z.B. Screenshot eines einzelnen KB-Eintrags einer Hochzeit, einer Taufe usw.). Sicherheitshalber auch nachfragen, wie das mit einer Seite ist, etwa bei Auszügen aus Standesamtsregistern.
                      Hallo an alle Beteiligten,

                      ich werde mal bei ancestry anfragen, wie das mit einzelnen Dokumenten zu handhaben ist, denn es soll ja immer nur ein passendes Dokument abgebildet werden und nicht ein ganzes Kirchenbuch.

                      Es wundert mich ein bisschen, dass es da keine Klarheit gibt. Ich bin doch sicher nicht der Erste, der Dokumente verwenden möchte.

                      Bin gespannt.

                      Gruß Norbert
                      Meine Seite: www.ahnengeschichte.de

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                      Kommentar

                      • Friedrich Wilhelm
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.02.2013
                        • 508

                        #12
                        Antwort von ancestry erhalten

                        Hallo an alle,

                        bezüglich meiner Frage hatte ich nun direkt Kontakt mit der Copyrightabteilung von ancestry und folgende Antwort erhalten:

                        "Vielen Dank, dass Sie sich mit Ancestry in Verbindung gesetzt haben. Wir freuen uns über Ihr Feedback und sind bestrebt, Ihnen einen hervorragenden Kundenservice zu bieten.

                        Jeder Datensatz, der von der National Archives and Records Administration zur Verfügung gestellt und auf Ancestry veröffentlicht wurde, ist ohne schriftliche Genehmigung zur Verwendung verfügbar. Wenn der Datensatz nicht von der National Archives and Records Administration stammt, müssen Sie die Erlaubnis des ursprünglichen Autors einholen. Um die ursprünglichen Quellinformationen zu finden, müssen Sie die Datensatzdetails anzeigen und nach unten zum Abschnitt "Quellzitat" scrollen.
                        Zu Ihrer Erleichterung haben wir unten einen Screenshot beigefügt, wo Sie die Originaldaten eines Datensatzes finden:
                        Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen im Zusammenhang mit Ancestry haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren, indem Sie auf diese E-Mail antworten.

                        Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator"

                        Konkret bedeutet das wohl nun, dass ich z.B. für die Standesamtsregister von Berlin das Landesarchiv Berlin kontaktieren muss.

                        Ich hoffe, es hilft auch anderen Forschern. Wer möchte, kann auch die originale Mail von mir erhalten.

                        Gruß Norbert
                        Meine Seite: www.ahnengeschichte.de

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                        • OliverS
                          Erfahrener Benutzer
                          • 27.07.2014
                          • 2938

                          #13
                          Gut Antwort. Bestätigt ja das, was wir schon sagten, für die Freigabe muss der eigentliche Inhaber der Rechte Kontaktet werden. War die Vermutung richtig.

                          Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
                          gruß
                          oliver
                          Dauersuchen:

                          1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                          2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
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                          • GiselaR
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.09.2006
                            • 2176

                            #14
                            Zitat von Friedrich Wilhelm Beitrag anzeigen
                            .....
                            Ich hoffe, es hilft auch anderen Forschern. Wer möchte, kann auch die originale Mail von mir erhalten. ....

                            Hallo Norbert,
                            vielen Dank, dass du die Antwort mitgeteilt hast. Das hilft bestimmt vielen, auch wenn ich selbst im Mom. noch keine Zeit für eine Veröffentlichung habe.
                            Grüße
                            Gisela
                            Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

                            Kommentar

                            • luppo
                              Neuer Benutzer
                              • 04.11.2018
                              • 2

                              #15
                              Zitat von OliverS Beitrag anzeigen
                              ok,also du darfst die garnicht nuzzen:


                              2. EINGESCHRÄNKTE NUTZUNGSRECHTE.
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                              Wo steht das? Hier jedenfalls steht was anderes: https://www.juraforum.de/gesetze/urhg/79-nutzungsrechte

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