Hallo Mitforschende,
ich habe in einem Kindes-Annahme-Vertrag gelesen, daß ein Landrat N. als Berufsvormund für das 1-jährige Kind funkierte. Weiterhin war die leibliche Mutter und die "neuen" Eltern zum Prozeß geladen.
Hatte die Mutter, weil sie ihr Kind zur Adoption freigab (oder mußte?), keine Vormundschaft mehr für ihr leibliches Kind? Der Prozeß fand 1931 statt.
ich habe in einem Kindes-Annahme-Vertrag gelesen, daß ein Landrat N. als Berufsvormund für das 1-jährige Kind funkierte. Weiterhin war die leibliche Mutter und die "neuen" Eltern zum Prozeß geladen.
Hatte die Mutter, weil sie ihr Kind zur Adoption freigab (oder mußte?), keine Vormundschaft mehr für ihr leibliches Kind? Der Prozeß fand 1931 statt.
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