Berufsvormund?

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  • viola63
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2010
    • 869

    Berufsvormund?

    Hallo Mitforschende,
    ich habe in einem Kindes-Annahme-Vertrag gelesen, daß ein Landrat N. als Berufsvormund für das 1-jährige Kind funkierte. Weiterhin war die leibliche Mutter und die "neuen" Eltern zum Prozeß geladen.
    Hatte die Mutter, weil sie ihr Kind zur Adoption freigab (oder mußte?), keine Vormundschaft mehr für ihr leibliches Kind? Der Prozeß fand 1931 statt.
    Viele Grüße
    viola63
  • heike_b
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2007
    • 382

    #2
    Hallo Viola,

    schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsvormund (Geschichte der Amtsvormundschaft). Das Kind dürfte also einen Vormund gehabt haben, weil es unehelich geboren wurde.

    Viele Grüße,

    Heike

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    • viola63
      Erfahrener Benutzer
      • 28.07.2010
      • 869

      #3
      Hallo Heike,
      vielen lieben Dank für den Link. Somit habe ich wieder etwas dazugelernt. Ich war immer der Annahme, das es ausreicht, wenn das Kind ein Elternteil hat.
      Viele Grüße
      viola63

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      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        Spätestens nach dem 2. Weltkrieg konnte auch die unverheiratete Mutter die Vormundschaft für ihr uneheliches Kind bekommen. Das musste aber immer im Einzelfall so entschieden werden.
        Fun fact: Wenn Minderjährige (unter 21) heirateten, ging die Vormundschaft auf ihren volljährigen Ehepartner über (in der Regel der Mann, der erst mit 20 ehefähig wurde, Frauen bereits mit 16). Wurde die Ehe geschieden, bevor der minderjährige Partner die Volljährigkeit erreicht hatte, ging die Vormundschaft wieder zurück zum Vater oder dem sonstigen gesetzlichen Vormund. Minderjährige Witwen (und Witwer) hingegen wurden nicht wieder einem Vormund unterstellt.
        Gruß Asphaltblume

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