entgangen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 881

    [gelöst] entgangen

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1607
    Region, aus der der Begriff stammt: Nordmähren


    Hallo,

    Bei dem Verbleib einer Person steht als Vermerk in einem Personenregister "ist diebstals halben entgangen".

    Bedeutet "entgangen", dass die Person ihre gerechte Strafe erhielt (damals gewöhnliche Strafe für Diebstahl der Galgen (suspendere in ligno) oder könnte man das auch so interpretieren, dass die Person als Geächteter aus der Herrschaft entflohen ist?


    Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

    LG
    Wanderer
    Zuletzt geändert von Wanderer40; 01.04.2019, 19:37.
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,

    entgehen = (vor dem Gericht) flüchten
    entgangen = (vor dem Gericht) geflohen



    So etwas galt juristisch damals wohl schon als Schuldeingeständnis, wenn man sich durch Flucht der gerichtlichen Anklage entzog.
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 01.04.2019, 20:11.
    Viele Grüße

    Kommentar

    • Wanderer40
      Erfahrener Benutzer
      • 06.04.2014
      • 881

      #3
      Hallo Anna Sara,

      Vielen Dank für Deine Antwort.
      Du würdest Deiner Meinung nach eine Deutung wie "dem Leben entgangen" oder auch "die Seele den Gliedern entgangen" im Sinne von gestorben ausschliessen und diesen Vermerk eher nur juristisch betrachten, also dass die Person "ihrer gerechten Strafe im Leben entwichen" ist, sprich nicht verurteilt werden konnte.

      LG
      Wanderer40
      Zuletzt geändert von Wanderer40; 01.04.2019, 21:49.

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        Warum sollte X denn wegen eines Diebstahls seine Seele aushauchen?

        Dazu passt eigentlich nur die Bedeutung: entgangen = entlaufen = abgehauen.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 881

          #5
          Hallo Henry,

          Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
          Warum sollte X denn wegen eines Diebstahls seine Seele aushauchen?.
          ganz einfach: auf Diebstahl folgt der Tod, entweder im Gefängnis vor der Verurteilung oder am Galgen nach der Verurteilung

          Mir ist auch nur das Wort "entwichen" im Sinne von entlaufen bekannt, "entgangen" kommt sonst niemals irgendwo vor.

          LG
          Wanderer40
          Zuletzt geändert von Wanderer40; 01.04.2019, 23:54.

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Hier ein Beispiel für "entgangen" im Sinne von "geflüchtet"

            In diesem Fall sind es Religions-Flüchtlinge:
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Wanderer40
              Erfahrener Benutzer
              • 06.04.2014
              • 881

              #7
              Nochmals hallo,

              bleiben wir also dabei, dass der Peter P. (nicht zu verwechseln mit Peter S...) vor seiner Verurteilung aus der Herrschaft geflohen war.

              Vielen Dank nochmals!

              LG
              Wanderer40
              Zuletzt geändert von Wanderer40; 02.04.2019, 09:35.

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Zitat von Wanderer40 Beitrag anzeigen
                Hallo Henry,



                ganz einfach: auf Diebstahl folgt der Tod, entweder im Gefängnis vor der Verurteilung oder am Galgen nach der Verurteilung
                Auch ein letztes Mal hallo hier. Die obige Entgegnung kann ich so nicht stehen lassen.

                Weil der Tod nicht auf den Diebstahl direkt erfolgen würde, sondern auf eine Hinrichtung oder sonstige Tötung, wäre es kurios bis sinnlos, die angefragte Formulierung so zu interpretieren:

                "ist Diebstahls halber verstorben".

                Vor allem, wenn man die Alternative bedenkt:

                "ist Diebstahls halber entflohen".
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                Lädt...
                X