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  #1  
Alt 19.03.2008, 18:54
Dusty Dusty ist offline männlich
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Vortrag des Bergmannes Theodor Schmittchen, Lipperweg 183, daß seine Frau ihn böswillig verlassen hat unter Mitnahme seiner 16jährigen Tochter, die er zur Haushaltsführung zurück haben möchte;
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  #2  
Alt 19.03.2008, 19:40
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viktor viktor ist offline männlich
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Ort: Germania Inferior
Beiträge: 1.187
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Da hat er wohl gewonnen. Das Bestimmungsrecht über die Tochter hatte ausschließlich er.
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  #3  
Alt 27.03.2008, 18:30
ekreg ekreg ist offline
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Beiträge: 67
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Zitat:
Original von viktor
Da hat er wohl gewonnen. Das Bestimmungsrecht über die Tochter hatte ausschließlich er.
Eine sehr gefühlvolle Begründung...

in der Tat, harte Zeiten!

(Zumindest müsste man sich heutzutage was besseres einfallen lassen, um den Richter zu überzeugen!)
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  #4  
Alt 27.03.2008, 19:13
Benutzerbild von viktor
viktor viktor ist offline männlich
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Zitat:
Eine sehr gefühlvolle Begründung...
Es hilft dir nichts an den damaligen Sitten und Gebräuchen zu rütteln. Es war halt so, dass eine Frau kein eigenständiges juristisches Objekt war. Oder wie immer das heißt. Erst war der Vater der gesetzliche Vertreter, danach der Ehemann.
Was wir heutigen Menschen darüber denken, tut da nichts zur Sache.
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  #5  
Alt 27.03.2008, 19:39
ekreg ekreg ist offline
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Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 67
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Zitat:
Original von viktor
Zitat:
Eine sehr gefühlvolle Begründung...
Es hilft dir nichts an den damaligen Sitten und Gebräuchen zu rütteln. Es war halt so, dass eine Frau kein eigenständiges juristisches Objekt war. Oder wie immer das heißt. Erst war der Vater der gesetzliche Vertreter, danach der Ehemann.
Was wir heutigen Menschen darüber denken, tut da nichts zur Sache.
Hallo Victor,

oh Mann, da kann ich echt nur sagen:


Man sollte eben nichts am PC tun, wenn man mit schwerer Erkältung flachliegt und das Denkorgan offensichtlich streikt. :O Eigentlich wollte ich nämlich folgenden Satz zitieren:

Zitat:
16-jährigen Tochter, die er zur Haushaltsführung zurück haben möchte.
Auf diese Worte bezogen sich meine Worte mit der gefühlvollen Begründung, die im Übrigen weitestgehend ironisch gemeint gewesen sind. Na, da bin ich ja mal wieder kopfüber im Fettnäpfchen gelandet. Keine Ahnung, wieso meine Hände, mein Kopf und mein PC keine anständige Koordination hatten....

Ich entschuldige mich in aller Form...

Viele Grüße
Ekreg.... (zerknirscht)
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  #6  
Alt 27.03.2008, 22:05
Benutzerbild von viktor
viktor viktor ist offline männlich
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Gute Besserung!
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  #7  
Alt 29.03.2008, 15:15
ekreg ekreg ist offline
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Beiträge: 67
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Zitat:
Original von viktor
Gute Besserung!
Danke, im Moment sieht es wieder ganz gut aus...
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  #8  
Alt 31.03.2008, 20:43
lika lika ist offline
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Registriert seit: 03.02.2006
Beiträge: 34
Standard Ab wann hatten Frauen Rechte?

Liebe Leute!

Zu dieser Diskussion habe ich eine faktische Frage, die passen könnte und über die ich mir schon länger den Kopf zerbreche:

Als mein Urgroßvater starb, bekam seine Witwe die Vormundschaft über die minderjährigen (sic!) Kinder. Das Vormundschaftsdekret habe ich, darin sind die Kinder namentlich aufgezählt.
Was mich wundert: eine aufgezählte Tochter war zu diesem Zeitpunkt 22 (!) Jahre alt, wenngleich nicht verheiratet. War sie damit noch nicht großjährig???

Ach ja, das Vormundschaftsdekret ist aus dem Jahre 1915, Gericht Klagenfurt in Kärnten, Österreich, und das "Mädchen" war 1893 geboren. Die Daten sind alle gesichert und geprüft.

Was haltet Ihr davon?

LG
Lika
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  #9  
Alt 01.04.2008, 09:39
Nati Nati ist offline weiblich
Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2007
Ort: bei Worms
Beiträge: 7
Standard

Ich glaube, "volljährig" war man damals erst mit 23 oder 24. Habe gerade gestern in einem Kirchenbuch einen Eintrag gesehen, in dem die Braut mit 22 vorzeitig als volljährig erklärt wurde, um ihren Liebsten heiraten zu dürfen.

Edit: Habe eben nachgesehen, die Braut war 23 Jahre 7 Monate und wurde als minderjährig geführt; also war man erst mit 24 volljährig.
__________________
LG, Nati
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  #10  
Alt 01.04.2008, 20:14
Benutzerbild von Friedrich
Friedrich Friedrich ist offline männlich
Moderator
 
Registriert seit: 02.12.2007
Beiträge: 11.307
Standard Volljährigkeit

Soweit ich weiß, war man zumindest in Preußen erst mit 25 volljährig.

Friedrich
__________________

"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
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