Formulierungen der Wappenbriefe

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  • knauth
    Erfahrener Benutzer
    • 10.09.2012
    • 296

    Formulierungen der Wappenbriefe

    Hallo,

    wer hat sich schon näher mit Wappen- und Adelsbriefen aus dem 15. Und 16. Jh. und deren unterschiedlichen Formulierungen beschäftigt?

    Bisher konnte ich die Inhalte einzelner Wappenbriefe für Vorfahren ermitteln und mich auch in die Thematik etwas einlesen.

    Viele Formulierungen in den unterschiedlichen Urkunden sind ähnlich gehalten. Doch unterscheiden sich auch viele in den gegebenen Rechten.

    Manche sind klar als Adelserhebungen und -bestätigungen oder als Bürgerliche Wappenbriefe erkennbar. Andere beinhalten Adelsprivilegien, ohne eine klare Standeserhöhung oder -bestätigung zu formulieren – scheinbar verschiedene Arten von ‚besseren‘ Wappenbriefen, ohne formal ein Adelsbrief zu sein.

    Viele Grüße
    Christian
  • knauth
    Erfahrener Benutzer
    • 10.09.2012
    • 296

    #2
    Hier einige Beispiele:

    - Der Wappenbrief von 1508 für Lukas Cranach ist sicher ein Beispiel für einen bürgerlichen Wappenbrief mit Wappenverleihung („als ander Wapen genoß-Lewt…gebrauchen“). (Interessant ist, dass die einzige verbliebene männliche Cranachlinie im 18. Jh. wohl auf Grund dieses Briefes unbeanstandet in den Preußischen Adel aufgenommen wurde.)


    Wappenabschrift S.49


    - Wappenbrief von 1439 für Hans Hutz, Bürger zu Ulm. Dieser wird einige Jahre zuvor in einer Urkunde noch ohne eigenes Siegel genannt. Hier handelt es sich um eine Wappenverleihung. Jedoch werden hier die Wappen-Rechte „in allen Ritterlichen sachen vnd gescheften“ verliehen, ohne eine Standeserhöhung zu formulieren.

    Siehe Anhang (Stadtarchiv Ulm)


    - Notarielle Abschrift (1719) eines Wappenbriefs von 1479 für Bartholomeen und Conraden den Büschlern mit Wappenverleihung des bereits 1471 ihrem Bruder Hans verliehenen Wappens mit Wappen-Rechten „in allen und jeglichen Ehelichen, Redlichen, und Ritterlichen Sachen und Geschäfften“ wie es „andere unsere und deß Reichs Rechtgebohrene, Rittermäßige und Wapen Genoß Leuthe, solches alleß haben“. Auch hier ist keine direkte Standeserhöhung formuliert.

    Siehe Anhang (Stadtarchiv Schwäbisch Hall)


    - Wappenbrief von 1431 für Hans, Walter, Cunrad die Ehinger und deren Vettern, Bürger zu Ulm, mit Bestätigung des Wappens („Sy bißher alslang man gedenken mag gefuret haben“), des Ritterstandes („als Rittermessige lute“), der Wappen-Rechte („wapen vnd Cleynat ouch furbaß an allen enden und Ritterlichen gescheften zu schimpff vnd zuernst furen haben vnd der gebruchen vnd geniessen sollen vnd mogen, als dan ader Ritter knecht vnd wapensgenoß lute“), sowie eine Wappenbesserung mit Schwanenhals. Hier ist zumindest die Standeszugehörigkeit klar benannt.

    Siehe Anhang (Stadtarchiv Ulm)
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    Kommentar

    • knauth
      Erfahrener Benutzer
      • 10.09.2012
      • 296

      #3
      Anhänge Büschler und Ehinger
      Angehängte Dateien

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