Graf als Pate eines Hofjägers

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  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2512

    Graf als Pate eines Hofjägers

    Hallo,

    ich sitze in den letzten Wochen immer wieder mal intensiv über den Kirchenbüchern von Gedern (Wetteraukreis, Hessen) und arbeite meine dortige Vorfahrenlinie auf, wo eine Linie der Stolberger Grafen saß:



    Nun habe ich gerade den Taufeintrag eines Vorfahren herausgesucht, der dort ab ca. 1680 Hofjäger war. Ein Sohn dieses Hofjägers wird 1685 getauft und als Pate steht der Graf Ludwig Christian zu Stolberg höchstselbst (vermutlich ist er der Graf Ludwig Christian aus der Hauptlinie Wernigerode, dann 1652–1710). Eine weitere Patin war eine Tochter der Gräfin von Büdingen.

    Meine Frage dazu: Weiß jemand, ob es zu dieser Zeit durchaus gängige Praxis war, dass Landesherren Paten der Kinder ihrer Bediensteten wurden? Oder lässt die Patenschaft eher auf ein besonders enges Verhältnis zu jenem Hofjäger schließen?
  • Alter Mansfelder
    Super-Moderator
    • 21.12.2013
    • 4652

    #2
    Hallo Scherfer,

    ich habe etliche Hochadlige als Paten auch von einfachen Vorfahren. Das geht wahrscheinlich auf das Anstellungsverhältnis zurück und hat nichts Besonderes zu bedeuten.

    Mal zwei Beispiele:
    - 1613 bei einer Hauptmannstochter in Kelbra: Herzog Joachim von Braunschweig
    - 1647 bei einer Pfarrerstochter in Reinstedt: Prinzessin Sophia Margaretha von Anhalt
    Ich habe das, ehrlich gesagt, gar nicht mehr konsequent aufgeschrieben.

    Es grüßt der Alte Mansfelder
    Zuletzt ge?ndert von Alter Mansfelder; 01.11.2017, 11:12. Grund: 2. Absatz hinzugefügt.
    Gesucht:
    - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
    - Tote Punkte in Ostwestfalen
    - Tote Punkte am Deister und Umland
    - Tote Punkte im Altenburger Land und Umland
    - Tote Punkte im Erzgebirge, Vogtland und Böhmen
    - Tote Punkte in Oberlausitz und Senftenberg

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    • GiselaR
      Erfahrener Benutzer
      • 13.09.2006
      • 2173

      #3
      Hallo Scherfer,
      ich habe das schon einige Male gesehen, auch bei eigenen Vorfahren. Danach sieht es so aus, daß es eher eine Sache des jew. Dienstverhältnisses ist, als eine des Landesherrn (aber es mag wohl jede Kombination vorgekommen sein). Wenn der Jäger also in Diensten des Landesherren stand, dann war das der ausschlaggebende Grund.
      Beziehungen spielten auch eine Rolle, es konnte als Pate/Patin auch ein anderes Familienmitglied der adeligen Familie in Betracht kommen.
      I.d. Regel standen die adeligen Herrschaften nicht selbst am Taufstein, sondern schickten einen Vertreter, der dann auch jew. im Taufeintrag genannt wird, waren aber nominell selbst die Paten.

      Eine wirkliche Besonderheit wäre, wenn das "höchstselbst" wörtlich gemeint wäre und der Graf persönlich am Taufstein gestanden hätte. Habe ich noch nie gelesen.
      Klar, war der Jäger grade eher nicht in Ungnade gefallen, und klar hatte nicht jeder einzelne Bedienstete einen adeligen Paten für sein Kind, aber sooo selten war es nicht.
      vG
      Gisela
      Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

      Kommentar

      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #4
        Hallo Gisela und Alter Mansfelder,

        danke für eure Antworten! Dann hätte ich aber noch eine Rückfrage: Paten hatten ja auch die Verantwortung für die Täuflinge, falls die Eltern früh verstarben. War das auch bei adeligen Paten der Fall? Wurde die Aufgabe im Ernstfall an niedere Hofbedienstete oder andere niedriger stehende Paten deligiert?

        Kommentar

        • Scherfer
          Moderator
          • 25.02.2016
          • 2512

          #5
          Deute ich das Schweigen auf meine Zusatzfrage richtig, dass sie zwar vielleicht interessant ist, aber von den Werten MitforistInnen nicht beantwortet werden kann?

          Kommentar

          • Andrea1984
            Erfahrener Benutzer
            • 29.03.2017
            • 2543

            #6
            Hallo Scherfer, ich würde das Schweigen eher so deuten: "Es ist Feiertag bzw. niemand hat aus anderen Gründen Zeit/Lust rund um die Uhr online zu sein."

            Nur Geduld. Früher oder später bekommst du eine Antwort auf deine Fragen. Das verspreche ich dir.

            Herzliche Grüße

            Andrea
            Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
            Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

            Kommentar

            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2491

              #7
              Moinsen,
              als Hofjäger hatte man durchaus eine exponierte Stellung. Hier war es
              durchaus üblich, dass ein Mitglied der Herrschaft als Pate auftrat., teilw.
              (je nach Rang u. Stellung) der Graf selber, bzw. ein Mitglied der Familie,
              teilweise auch die Kinder.
              Eine solche Patenschaft war eher eine Frage der Höflichkeit. Wenn man sich
              z.B. Kirchebücher in Güterdistrikten anschaut, findet man sehr oft die
              Gutsherrschaft als Paten verzeichnet, oftmals findet man dabei auch die Infor-
              mationen, dass sich die Herrschaft vertreten ließ...* an seiner Stelle trat...*
              I.d.R. übernahmen die Herrschaft keine *patenschaftlichen * Verpflichtungen,
              was man auch mit der großen Anzahl an Patenschaften erklären kann.
              Beste Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


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              • Alter Mansfelder
                Super-Moderator
                • 21.12.2013
                • 4652

                #8
                Hallo Scherfer,
                Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen
                Rückfrage: Paten hatten ja auch die Verantwortung für die Täuflinge, falls die Eltern früh verstarben. War das auch bei adeligen Paten der Fall? Wurde die Aufgabe im Ernstfall an niedere Hofbedienstete oder andere niedriger stehende Paten deligiert?
                solange wir es mit Menschen zu tun haben, kann man m. E. nichts verallgemeinern. Einer wird es so gehandhabt haben und der andere so. Wer will das für eine konkrete Person wissen, wenn es gerade über diese keine Aufzeichnungen gibt? Ich habe zum Beispiel einen Fall, in dem die Gräfin den Ehevertrag für das halbwaise Patenkind beurkundet hat.

                Es grüßt der Alte Mansfelder
                Gesucht:
                - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
                - Tote Punkte in Ostwestfalen
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                • GiselaR
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.09.2006
                  • 2173

                  #9
                  Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
                  Hallo Scherfer, ich würde das Schweigen eher so deuten: "Es ist Feiertag bzw. niemand hat aus anderen Gründen Zeit/Lust rund um die Uhr online zu sein." ...
                  oder sich mit was anderem zu beschäftigen, als seinen eigenen Vorfahren

                  Verantwortung eines Paten wurde und wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Vor einer Verallgemeinerung wurde ja oben schon gewarnt.

                  Die ursprüngliche Funktion eines Paten war in schriftloser bzw. eher schriftarmer Zeit platterdings die eines Zeugen, daher Taufzeuge.
                  Irgendwo habe ich auch gelesen, daß in der Urkirche die Paten/Zeugen auch die Aufgabe hatten, gegenüber der aufnehmenden Gemeinde für die Ernsthaftigkeit des (erwachsenen) Täuflings zu bürgen. War wohl nicht ganz verkehrt zu Zeiten der Christenverfolgung.

                  UND: grade eben habe ich 2 waschechte Grafen als Paten bei einem einzigen Pfarrerskind gefunden. (1705) Mindestens einer davon hatte nicht nur den Titel, sondern war auch regierender Landesherr, hatte allerdings einen sehr mißratenen Sohn.

                  vG
                  Gisela
                  Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

                  Kommentar

                  • Scherfer
                    Moderator
                    • 25.02.2016
                    • 2512

                    #10
                    Danke für alle eure Antworten!

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