Hallo zusammen!
In einer Heiratsurkunde von 1913 aus Hamburg steht beim Bräutigam: "...durch Aufgebotsbescheinigung und standesamtliche Ermächtigung anerkannt..." Bei der Braut steht nur: "...durch standesamtlche Ermächtigung anerkannt..."
Dieser Begriff ist mir bisher noch nicht untergekommen! Was bedeutet er?
Vielleicht ist wichtig, daß der Bräutigam aus Mecklenburg stammte und in Bredstedt im damaligen Kreis Husum wohnhaft war? Die Braut stammte aus Wester Bordelum und wohnte ebenfalls in Bredstedt.
Ich freue mich auf Eure Erklärungen.
Viele Grüße
Emanuel
In einer Heiratsurkunde von 1913 aus Hamburg steht beim Bräutigam: "...durch Aufgebotsbescheinigung und standesamtliche Ermächtigung anerkannt..." Bei der Braut steht nur: "...durch standesamtlche Ermächtigung anerkannt..."
Dieser Begriff ist mir bisher noch nicht untergekommen! Was bedeutet er?
Vielleicht ist wichtig, daß der Bräutigam aus Mecklenburg stammte und in Bredstedt im damaligen Kreis Husum wohnhaft war? Die Braut stammte aus Wester Bordelum und wohnte ebenfalls in Bredstedt.
Ich freue mich auf Eure Erklärungen.
Viele Grüße
Emanuel
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