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  #11  
Alt 19.03.2017, 09:47
Benutzerbild von Huber Benedikt
Huber Benedikt Huber Benedikt ist offline
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Registriert seit: 20.03.2016
Ort: Castra Batava
Beiträge: 4.650
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wenn dieser vor der Schadensbegutachtung

und diese findet ja nur im Versicherungsfall, also "im Brandfalle" statt.
Oder glaubst du die Versicherung schaut ohne Anlass gelegentlich mal vorbei wie es dem Webstuhl so geht?
__________________
Ursus magnus oritur
Rursus agnus moritur

Geändert von Huber Benedikt (19.03.2017 um 09:48 Uhr)
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  #12  
Alt 19.03.2017, 09:57
henrywilh henrywilh ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 13.04.2009
Ort: Weserbergland
Beiträge: 11.784
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Guten Morgen und danke!

Deinem Einwand ist Rechnung getragen durch das Wort "Brandschaden", das ich verwendet habe!

Die Formulierung "im Brandfalle" ist und bleibt schlecht, weil sie die erwähnten Unklarheiten in sich trägt. Denn der Webstuhl darf weder vor noch während noch nach dem Brand entfernt worden sein (wie ich schon mit Mühe schrieb) - er oder seine Überreste müssen halt noch da sein, wenn der Versicherungsfritze kommt.

Aber nun ist's gut.
__________________
Schöne Grüße
hnrywilhelm
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