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wenn dieser vor der Schadensbegutachtung
und diese findet ja nur im Versicherungsfall, also "im Brandfalle" statt. Oder glaubst du die Versicherung schaut ohne Anlass gelegentlich mal vorbei wie es dem Webstuhl so geht? Geändert von Huber Benedikt (19.03.2017 um 09:48 Uhr) |
#12
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Guten Morgen und danke!
Deinem Einwand ist Rechnung getragen durch das Wort "Brandschaden", das ich verwendet habe! Die Formulierung "im Brandfalle" ist und bleibt schlecht, weil sie die erwähnten Unklarheiten in sich trägt. Denn der Webstuhl darf weder vor noch während noch nach dem Brand entfernt worden sein (wie ich schon mit Mühe schrieb) - er oder seine Überreste müssen halt noch da sein, wenn der Versicherungsfritze kommt. Aber nun ist's gut. |
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