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#1
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entgangen
Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1607 Region, aus der der Begriff stammt: Nordmähren Hallo, Bei dem Verbleib einer Person steht als Vermerk in einem Personenregister "ist diebstals halben entgangen". Bedeutet "entgangen", dass die Person ihre gerechte Strafe erhielt (damals gewöhnliche Strafe für Diebstahl der Galgen (suspendere in ligno) oder könnte man das auch so interpretieren, dass die Person als Geächteter aus der Herrschaft entflohen ist? Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen. LG Wanderer Geändert von Wanderer40 (01.04.2019 um 19:37 Uhr) |
#2
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Hallo,
entgehen = (vor dem Gericht) flüchten entgangen = (vor dem Gericht) geflohen https://drw-www.adw.uni-heidelberg.d...&term=entgehen So etwas galt juristisch damals wohl schon als Schuldeingeständnis, wenn man sich durch Flucht der gerichtlichen Anklage entzog. Geändert von Anna Sara Weingart (01.04.2019 um 20:11 Uhr) |
#3
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Hallo Anna Sara,
Vielen Dank für Deine Antwort. Du würdest Deiner Meinung nach eine Deutung wie "dem Leben entgangen" oder auch "die Seele den Gliedern entgangen" im Sinne von gestorben ausschliessen und diesen Vermerk eher nur juristisch betrachten, also dass die Person "ihrer gerechten Strafe im Leben entwichen" ist, sprich nicht verurteilt werden konnte. LG Wanderer40 Geändert von Wanderer40 (01.04.2019 um 21:49 Uhr) |
#4
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Warum sollte X denn wegen eines Diebstahls seine Seele aushauchen?
Dazu passt eigentlich nur die Bedeutung: entgangen = entlaufen = abgehauen. |
#5
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Hallo Henry,
ganz einfach: auf Diebstahl folgt der Tod, entweder im Gefängnis vor der Verurteilung oder am Galgen nach der Verurteilung Mir ist auch nur das Wort "entwichen" im Sinne von entlaufen bekannt, "entgangen" kommt sonst niemals irgendwo vor. LG Wanderer40 Geändert von Wanderer40 (01.04.2019 um 23:54 Uhr) |
#6
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Hier ein Beispiel für "entgangen" im Sinne von "geflüchtet"
In diesem Fall sind es Religions-Flüchtlinge: https://books.google.de/books?id=iSF...thanen&f=false |
#7
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Nochmals hallo,
bleiben wir also dabei, dass der Peter P. (nicht zu verwechseln mit Peter S...) vor seiner Verurteilung aus der Herrschaft geflohen war. Vielen Dank nochmals! LG Wanderer40 Geändert von Wanderer40 (02.04.2019 um 09:35 Uhr) |
#8
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Zitat:
Weil der Tod nicht auf den Diebstahl direkt erfolgen würde, sondern auf eine Hinrichtung oder sonstige Tötung, wäre es kurios bis sinnlos, die angefragte Formulierung so zu interpretieren: "ist Diebstahls halber verstorben". Vor allem, wenn man die Alternative bedenkt: "ist Diebstahls halber entflohen". |
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