Datenschutz bei Ehepaaren

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  • Cemijo
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2010
    • 209

    Datenschutz bei Ehepaaren

    Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe da mal eine Verständnis- bzw. Handlingfrage. Wie steht es mit dem Datenschutz, bzw. eurer Handhabe bei folgendem (hier konstruierten) Fall aus:

    1.) Mann, geboren vor 100 Jahren, Heirat vor 50 Jahren, Tod vor 32 Jahren. So wie ich den Datenschutz verstehe, sind damit alle seine Daten "Schutzfrei", da sein Tod länger als 30 Jahre zurück liegt. Stimmt das so?

    2.) Frau, Ehefrau des o.g. Mannes, geboren vor 70 Jahren, Heirat vor 50 Jahren, Tod vor 20 Jahren! Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz, dies ist unstrittig, oder?

    Meine Frage ist, darf ich dann (z. B. hier im Forum) nur berichten: Markus Mustermann, geboren 1915, verheiratet 1965 mit N.N. (gesperrt wegen Datenschutz), verstorben 1983. Ehefrau: N.N. gesperrt wegen Datenschutz, Heirat: gesperrt wegen Datenschutz mit Markus Mustermann, Tod: gesperrt wegen Datenschutz.??

    Lieben Dank im Voraus für eure Antworten, es grüßt
    Stefan aus Essen

    per aspera ad astra
  • Acanthurus
    Erfahrener Benutzer
    • 06.06.2013
    • 1657

    #2
    Hallo,

    ein ähnliches Beispiel für die Nutzung von Archivgut wird auf der Seite des Hochschularchivs der RWTH Aachen beleuchtet: http://www.archiv.rwth-aachen.de/201...-personalakte/. Dort geht es allerdings um Schutzfristen nach Archivgesetz und personenbezogene Bestände.

    Du gehst hier leider nicht explizit darauf ein, was du mit "Daten" meinst. Es ist nicht davon auszugehen, dass genealogische Eckdaten (wann geboren, wann geheiratet, …) sonderlichen Schutz genießen, schon gar nicht nach dem Tod. Anders sieht es etwa für Informationen aus Patienten- oder Anwaltsklienten-Verhältnissen aus, die auch postmortalen Schutz genießen.

    Irgendwelche praktischen Einschränkungen für dich im Forum resultieren daraus nicht.

    A.

    Kommentar

    • Xtine
      Administrator
      • 16.07.2006
      • 28377

      #3
      Hallo Stefan,

      Du kannst hier im Forum natürlich darüber berichten.
      Allerdings würde ich, zumindest beim Sterbedatum der Frau, auf genauere Daten verzichten. Dies auch zum Schutz der noch lebenden Nachfahren.

      Die Frage ist, ist es wirklich notwendig, diese doch noch relativ jungen Daten zu veröffentlichen?
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1657

        #4
        Welchen "Schutz" genießen Nachfahren, wenn ein jahrzehntealtes Todesdatum eines Vorfahren nicht veröffentlicht wird?

        A.

        Kommentar

        • Cemijo
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2010
          • 209

          #5
          Hallo,

          mit "Daten" meinte ich tatsächlich die Geburts-, Heirats- und Sterbedaten (Datum und Ort).

          Bezüglich Informationen aus Patienten- oder Anwaltsklientenverhältnissen habe ich die Frage, wann denn dieser "Postmortale Schutz" erlischt.

          Wenn ich zum Beispiel ein Buch schreiben möchte und dafür die Erkenntnisse aus der Sammelakte "Sterben" (Tod vor 40 Jahren) nutzen möchte, kann ich dann beruhigt Angaben zur Todesursache machen und ob ein Testament vorhanden war? Bei Auskünften von Friedhofsverwaltungen wird oft mitgeteilt, wer die Grabstelle erworben hat, bzw. für die Pflege verantwortlich ist/war. Wie sieht es mit der Veröffentlichung all dieser Daten aus?

          Danke für Eure Antworten,
          Stefan aus Essen

          per aspera ad astra

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28377

            #6
            Hallo Acanthurus,

            Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
            Welchen "Schutz" genießen Nachfahren, wenn ein jahrzehntealtes Todesdatum eines Vorfahren nicht veröffentlicht wird?
            bei der genauen Angabe der jüngeren (grad mal 2 Jahrzehnte ) Daten lassen sich leichter Rückschlüsse auf die noch lebenden Verwandten schließen, was diese evtl. nicht möchten. Daher sind wir hier im Forum in solchen Fällen eher vorsichtig.


            Zitat von Cemijo Beitrag anzeigen
            Wenn ich zum Beispiel ein Buch schreiben möchte ....
            @Stefan: Das kommt ganz drauf an, für wen Du das Buch schreiben möchtest.
            Wird es nur eine Familienchronik, die in Kleinauflage (2 oder 3 Exemplare) im Familienbesitz bleibt, dürfte es egal sein, was Du dort reinschreibst. Je ausführlicher ist hier eher besser.
            Willst Du es veröffentlichen und soll es käuflich zu erwerben sein, würde ich mich an Deiner Stelle mal lieber von einem Juristen beraten lassen, was dort dann alles rein darf.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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