Was macht man bei solchen Nutzungsbedingen eines Archives?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Maria17
    Erfahrener Benutzer
    • 01.03.2018
    • 109

    [Tipp/Hinweis] Was macht man bei solchen Nutzungsbedingen eines Archives?

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Hallo,

    bei meinen Nachforschungen bin ich auf folgendes Archiv gestoßen, bei dem man sehr direkt darauf hingewiesen wird, dass man nichts veröffentlichen darf.
    DigiArchiv Státního oblastního archivu v Třeboni a jihočeských archivů

    Was haltet ihr davon?

    lg

    Maria
  • Ahrweiler
    Erfahrener Benutzer
    • 12.12.2009
    • 1063

    #2
    Hallo Maria.
    Diese Leute, die das Digi-Archiv geschaffen haben wollen nicht, dass die Daten weiterverkauft werden oder komerziell ausgenutzt werden. Wenn ich meine pers. Daten bei einem anderen finde und merke, dass dieser mit meinen Daten einen flotten Handel betreibt würde ich sofort einen Rechtsanwalt beauftragendem eins auszuwischen bzw. gerichtlich belangen lassen.
    LG
    Franz Josef

    Kommentar

    • Maria17
      Erfahrener Benutzer
      • 01.03.2018
      • 109

      #3
      Und wie ist es mit der "privaten" Veröffentlichung in diesem Forum?

      lg
      Maria

      Kommentar

      • fps
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2010
        • 2160

        #4
        Man muss ja nicht die heruntergeladene Stelle hier anzeigen, es reicht ja schon der Link auf die Seite und die Angabe, wo das Betreffende steht.
        Gruß, fps
        Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

        Kommentar

        • ReiSt
          Benutzer
          • 30.05.2012
          • 35

          #5
          Ein Link ist sicher kein Problem. Hierbei handelt es sich ja nicht um eine veröffentlichung, sondern nur um einen Hinweis zum eigentlichen Veröffentlichungsort. Ein Screenshot wird schon eher ein Problem sein.
          Gab ja auch auf Facebook einige Rechtsstreite bzw. Abmahnungen wegen Vorschaubildern usw.

          Auch bei einer, wie Maria schreibt, "privaten" Veröffentlichung in Foren könnte es zu Problemen kommen.
          Die Schwere hängt halt davon ab, ob man den Eintrag dann ohne Registrierung sieht bzw. ob ein Hinweis zum Archiv gegeben ist,...

          Ob es zu einer Klage kommt liegt halt beim Archiv, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter.

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28377

            #6
            Hallo,

            wenn Ihr Euch unsicher seit, gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit, daß man die eingestellten Bilder nach gelöster Lesehilfe wieder entfernt!
            Anhänge sind im Forum nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar.

            Normalerweise kann jemand ja mit einem Ausschnitt oder einer einzelnen Seite nicht besonders viel anfangen, wenn nicht 100%ig erkennbar ist. Woher genau dieses Bild stammt.
            In erster Linie soll mit dieser Beschränkung ja verhindert werden, daß jemand das ganze KB runterlädt und dann irgendwo anders ebenfalls zur Verfügung stellt.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

            .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            Lädt...
            X