Datenschutz und Sperrfristen in Österreich bei Standesämter

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  • schitho
    Erfahrener Benutzer
    • 17.08.2008
    • 623

    Datenschutz und Sperrfristen in Österreich bei Standesämter

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1942
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Klagenfurt
    Konfession der gesuchten Person(en): -
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): RIS
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): Standesamt Klagenfurt


    Liebe Forschergemeinde,

    beim Geburtsbucheintrag meiner Großtante habe ich einen konkreten Hinweis (Standesamt, Datum und Zahl) einer standesamtlichen Verehelichung festgestellt. Leider ist jedoch der Bräutigam namentlich nicht angeführt. Jedoch ist dem Hinweis zu entnehmen, dass die Verehelichung im Jahr 1942 stattgefunden hat.
    Meine Tante ist im Jahr 2013 verstorben.

    Laut § 52 Abs. 5 Z. 2 Personenstandsgesetz (PStG) beträgt die Sperrfrist für Trauungen 75 Jahre, sofern die Person bereits verstorben ist.
    Das Datenschutzgesetz (DSG) bzw. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nur auf lebende Personen anzuwenden.

    Da meine Tante bereits verstorben ist, kommt das DSG bzw. die DSGVO nicht zur Anwendung. Da die standesamtliche Trauung mehr als 75 Jahre zurückliegt und meine Tante bereits verstorben ist, müsste eine Beauskunftung zulässig sein.

    Daher habe ich eine E-Mail an das Standesamt mit der Bitte um Kopie/Scan des Trauungseintrages übermittelt. Heute habe ich folgende Rückmeldung bekommen:

    "Aufgrund des Datenschutzes kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben."

    Meiner Meinung nach ist die Verweigerung aber nur zulässig, wenn der Bräutigam noch lebt. Das kann ich aber nicht in Erfahrung bringen, da ich gar nicht weiß, wie dieser heißt. Dass er noch lebt ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber ausschließen kann ich es nicht.

    Meine Frage:
    Ist meine obige Interpretation/Einschätzung richtig?

    Spielen, die im gleichen §52 PStG angeführten Fristen (Geburt - 100 Jahre, Tod - 30 Jahre) im Zusammenhang mit der gewünschten Beauskunftung der Trauung eine Rolle? Bspw. Bräutigam vor 99 Jahren geboren und schon verstorben?

    Müsste mir das Standesamt bei einer Ablehnung nicht zumindest eine genauere Begründung liefern, warum sie der Meinung sind, dass der Datenschutz verletzt werden würde?

    Wie sind da Eure Erfahrungen dazu?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    Viele Grüße
    Thomas
  • Uschibaldi
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2010
    • 1239

    #2
    Hallo!

    Weißt Du wann genau sie verstorben ist? Dann könntest Du vielleicht ihren Namen so herausbekommen.
    Liebe Grüße
    Uschi
    Zuletzt geändert von Uschibaldi; 11.11.2023, 21:15.

    Kommentar

    • schitho
      Erfahrener Benutzer
      • 17.08.2008
      • 623

      #3
      Hallo Uschi,

      Danke für Deinen Tipp!
      Die Daten meiner Tante habe ich. Ich mach es doch konkreter. Es geht um diesen Eintrag mit der Randziffer 31:



      In dem Eintrag ist vermerkt, dass meine Tante Helga Mössler
      *) im Jahr 1946 einen Wilhelm Heinrich Schultz und
      *) im Jahr 1970 einen Helmut Reinhold Bäcker
      geheiratet hat.

      Außerdem gibt es diese Anmerkung:
      St.A. I Ehe in Klagenfurt am 7.5.42 Z. 246

      Diese lässt vermuten, dass es auch noch im Jahr 1942 eine standesamtliche Verehelichung gegeben hat. Zu dieser habe ich beim Standesamt angefragt und aus Datenschutzgründen keine Antwort bekommen.

      Ich war eigentlich der Meinung, dass eine Beauskunftung möglich sein sollte und wollte daher Eure Meinung dazu wissen.

      Gruß
      Thomas

      PS: Sie ist am 2.5.2013 verstorben.
      Zuletzt geändert von schitho; 12.11.2023, 00:52. Grund: Korrektur/ergänzung

      Kommentar

      • Uschibaldi
        Erfahrener Benutzer
        • 10.11.2010
        • 1239

        #4
        Hallo Thomas!
        Ich würde beim Standesamt anrufen. Es sind immerhin 81 Jahre seit der Trauung her.
        Liebe Grüße
        Uschi

        Kommentar

        • JakobV
          Erfahrener Benutzer
          • 17.01.2017
          • 108

          #5
          Hallo,

          Die Heirat im Jahr 1946 war eine kirchliche Trauung. Da dabei keine standesamtliche Eintragung mit Reg.Nr. aus 1946 vermerkt ist und die Frau kurz zuvor zum Katholizismus zurücktrat, läßt sich vermuten, dass diese Ehe auch mit Wilhelm Heinrich Schultz war.

          In meinen Recherchen kommt das nicht selten vor. Könnte jemand in Ancestry für „Wilhelm Heinrich Schultz“ in den Kärtner Kirchenbücher suchen? Vielleicht gibt es dort einen Geburtseintrag, der diese Vermutung bestätgen läßt.

          Bei solchen Problemen mit Standesämter habe ich auf das PStG hingewiesen und schließlich Antwort bekommen, aber hier kann nicht ohne Zweifel gesagt werden, dass der Ehemann nicht mehr am Leben ist, obwohl das sehr wahrscheinlich ist

          Mit freundlichen Grüßen

          Kommentar

          • schitho
            Erfahrener Benutzer
            • 17.08.2008
            • 623

            #6
            Hallo,

            Zitat von JakobV Beitrag anzeigen
            Hallo,

            Die Heirat im Jahr 1946 war eine kirchliche Trauung. Da dabei keine standesamtliche Eintragung mit Reg.Nr. aus 1946 vermerkt ist und die Frau kurz zuvor zum Katholizismus zurücktrat, läßt sich vermuten, dass diese Ehe auch mit Wilhelm Heinrich Schultz war.

            In meinen Recherchen kommt das nicht selten vor. Könnte jemand in Ancestry für „Wilhelm Heinrich Schultz“ in den Kärtner Kirchenbücher suchen? Vielleicht gibt es dort einen Geburtseintrag, der diese Vermutung bestätgen läßt.

            Bei solchen Problemen mit Standesämter habe ich auf das PStG hingewiesen und schließlich Antwort bekommen, aber hier kann nicht ohne Zweifel gesagt werden, dass der Ehemann nicht mehr am Leben ist, obwohl das sehr wahrscheinlich ist

            Mit freundlichen Grüßen
            Ja, diese Idee hatte ich auch schon.
            Ich habe von der Pfarre den Auszug aus dem Trauungsbuch bekommen (Anhang). Demnach ist Wilhelm Schultz am 19.10.1917 in Meiderrich (Duisburg) geboren.

            Im Trauungsbuch ist bei beiden "unehelich" vermerkt. Ich vermute aber, dass sich dies auf die kirchliche und nicht standesamtlich ehe bezieht.

            Nach den mündlichen Überlieferungen wurden die beiden vor 1970 geschieden und er soll danach noch einen Sohn aus einer weiteren Ehe gehabt haben. In der Verstorbenensuche für Klagenfurt und Villach habe ich Wilhelm Schultz aber nicht gefunden.

            Vielleicht starte ich trotzdem nochmal einen Versuch beim Standesamt

            Gruß
            Thomas
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            • Kaisermelange
              Erfahrener Benutzer
              • 09.11.2020
              • 971

              #7
              Hallo Thomas,

              die Frist in Österreich ist 75 Jahre, danach kann jeder die Daten einsehen
              siehe 2. Abschnitt
              Auskunft, Personenstandsurkunden und Beauskunftungen
              Auskunft

              § 52 (5)


              Die Trauungen bis 1948 unterliegen nicht mehr dem Datenschutz

              Grüße Kaisermelange

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              • schitho
                Erfahrener Benutzer
                • 17.08.2008
                • 623

                #8
                Hallo,

                ja das ist mir bekannt. Aber scheinbar dem Standesamt nicht oder wird dort anders interpretiert.

                Danke!
                Gruß
                Thomas

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