Im Dorfe Schlebusch, Kreises Solingen, starb am 16. Juli der dortige kath. Lehrer Wilh. Lichtinghagen, einer der ausgezeichneteren Schullehrer des Kreises. In welcher großen Achtung derselbe bei den Eltern zeiner Zöglinge, seiner Amtsgenossen und Vorgesetzten gestanden, zeigte sich auf eine rührende Weise bei der feierlichen Beerdigung desselben, an welcher nicht nur die Einwohner des Dorfes in großer Zahl, sondern auch die Lehrer der Umgegend aller Confessionen, der katholische Schulpfleger und der Landrath des Kreises Theil nahmen.
Von den am 17. September l. J. aus dem Zuchthause zu Werden entsprungenen zehn Sträflingen sind drei in dem hiesigen Regierungsbezirke wieder aufgegriffen, ein vierter, Fried. Bischert ist zu Corbach im Waldeckischen, und noch zwei andere, zu Bergheim, nämlich Heinrich Rütten und Heinrich Arians auf der Niederländischen Grenze arretirt worden. Folgende Sträflinge sind bisher noch nicht eingefangen, nämlich:
1) Heinrich Hütten, aus Mettmann;
2) Hermann Teuwen, aus Straelen;
3) Franz Leander, aus Mingmuschel (Kreis Liegnitz), und
4) Adolph Küpper, aus Lintorf.
Da der erste, Heinrich Hütten, sich in der Gegend seiner Heimath herumtreiben soll, und sich deßhalb Furcht und Schrecken in der Nachbarschaft verbreitet hat, so wird auf dessen Wiederaufgreifung und Einlieferung hiedurch eine Prämie von Fünfzig Thalern ausgesetzt.
Düsseldorf, den 4. November 1828
Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 4. Juni c. ist über die Abwesenheit des Johann Peter Brückmann aus Eller ein Zeugenverhör angeordnet worden.
Köln, den 22. August 1836
Der General-Prokurator: Biergans
Der Ackerknecht Christian Bremer, 33 Jahre alt, geboren zu Homberg und wohnend am Noldenkothen, Gemeinde Ratingen, ist durch Urtheil des hiesigen Königl. Assisenhofes vom 29. Februar 1836 wegen eines auf öffentlichem Wege mittelst Anwendung von Gewaltthätigkeit, welche Spuren von Verwundungen zurückgelassen an einer Person verübten Diebstahls unter andern Strafübeln aus dem Soldatenstande ausgestoßen, des Bürgerrechtes verlustig und zugleich für unfähig erklärt worden, den Besitz eines Grundstückes in den Königlichen Staaten zu erwerben. In Gemäßheit höherer Bestimmung wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 23. Oktober 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
Von den am 17. September l. J. aus dem Zuchthause zu Werden entsprungenen zehn Sträflingen sind drei in dem hiesigen Regierungsbezirke wieder aufgegriffen, ein vierter, Fried. Bischert ist zu Corbach im Waldeckischen, und noch zwei andere, zu Bergheim, nämlich Heinrich Rütten und Heinrich Arians auf der Niederländischen Grenze arretirt worden. Folgende Sträflinge sind bisher noch nicht eingefangen, nämlich:
1) Heinrich Hütten, aus Mettmann;
2) Hermann Teuwen, aus Straelen;
3) Franz Leander, aus Mingmuschel (Kreis Liegnitz), und
4) Adolph Küpper, aus Lintorf.
Da der erste, Heinrich Hütten, sich in der Gegend seiner Heimath herumtreiben soll, und sich deßhalb Furcht und Schrecken in der Nachbarschaft verbreitet hat, so wird auf dessen Wiederaufgreifung und Einlieferung hiedurch eine Prämie von Fünfzig Thalern ausgesetzt.
Düsseldorf, den 4. November 1828
Durch Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 4. Juni c. ist über die Abwesenheit des Johann Peter Brückmann aus Eller ein Zeugenverhör angeordnet worden.
Köln, den 22. August 1836
Der General-Prokurator: Biergans
Der Ackerknecht Christian Bremer, 33 Jahre alt, geboren zu Homberg und wohnend am Noldenkothen, Gemeinde Ratingen, ist durch Urtheil des hiesigen Königl. Assisenhofes vom 29. Februar 1836 wegen eines auf öffentlichem Wege mittelst Anwendung von Gewaltthätigkeit, welche Spuren von Verwundungen zurückgelassen an einer Person verübten Diebstahls unter andern Strafübeln aus dem Soldatenstande ausgestoßen, des Bürgerrechtes verlustig und zugleich für unfähig erklärt worden, den Besitz eines Grundstückes in den Königlichen Staaten zu erwerben. In Gemäßheit höherer Bestimmung wird dies öffentlich bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 23. Oktober 1836
Der Ober-Prokurator: Schnaase
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