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  #1  
Alt 30.12.2016, 06:38
Lexi216189 Lexi216189 ist offline
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Registriert seit: 24.01.2016
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Rotes Gesicht Kirchenbuch fehlende Eintragungen oder üblicher Brauch.

Hallo ihr Lieben.

Da mir hier gestern schon so wundervoll geholfen wurde, hab ich noch eine Frage: mein Vorfahr erscheint in den Kirchenbüchern nicht mit der Geburtsanzeige, sein Geburtsdatum wird nur in der Heiratsurkunde erwähnt, bedeutet das, das er an einem anderen Ort geboren wurde und wie finde ich das raus?

Hier nochmal die Daten:

Friedrich Ferdinand Wilhelm KRÜGER *31.07.1839
OO
Auguste Emilie Mathilde STÖHR *09.11.1846

OO am 17.01.1867 in Koeselitz, Pommern

2.Frage, die stell ich aber auch nochmal regional, der Sohn wurde 1875 in Eichelshagen geboren, die KBs gehen aber nur bis 1873, meint ihr, die Aufzeichnungen nach 1873 sind schon beim StA?

Vielen Dank im Voraus!

Lexi
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  #2  
Alt 30.12.2016, 06:57
Lexi216189 Lexi216189 ist offline
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Registriert seit: 24.01.2016
Beiträge: 35
Standard Gleich noch eine Frage

Hab jetzt von Auguste die Taufanzeige, in der letzten Spalte stehen 24 Personen, viele mit gleichem Nachnamen und Ortsbezeichnungen. Sind das die Paten? Oder einfach die Gäste? Vielen Dank.
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  #3  
Alt 30.12.2016, 08:03
Benutzerbild von Deisterjäger
Deisterjäger Deisterjäger ist offline männlich
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Ort: Amt Calenberg - Kgr. Hannover
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Moin Lexi,

wieso hören die KB 1873 auf? Ab 1873 wird es wohl ein Standesamt gegeben haben das die Arbeit aufgenommen hat. Von dem Termin an braucht die Kirche die KB nicht mehr für die Einsichtnahme bereitstellen.

Der Geburtsort sollte aber in der Sterbeurkunde verzeichnet sein.
__________________
Viele Grüße vom Deisterrand
Harald

Geändert von Deisterjäger (30.12.2016 um 08:05 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #4  
Alt 30.12.2016, 10:53
Benutzerbild von wowebu
wowebu wowebu ist offline männlich
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Hallo Lexi,

Standesamtsunterlagen begannen in Preußen am 01. Oktober 1874 und im restlichen Deutschen Reich ab 01. Januar 1876. Falls er in Pommern geboren wurde, also erst ab 1876.
Zum zweiten Teil, Kirchenbücher hören (auch deswegen) nicht auf. Es kann natürlich sein, dass das KB 1873 voll war und mit 1874 ein neues eröffnet wurde. Dieses neue kann durch alles mögliche vernichtet worden sein (Kriegseinwirkung, Brand, Überschwemmung u. s. w.). Das solltest Du mit dem zuständigen Pfarramt oder Kirchenarchiv abklären.
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Gruß Wolfgang

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  #5  
Alt 30.12.2016, 11:11
Benutzerbild von Friedrich
Friedrich Friedrich ist offline männlich
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Registriert seit: 02.12.2007
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Moin Wolfgang,

Zitat:
Zitat von wowebu Beitrag anzeigen
Standesamtsunterlagen begannen in Preußen am 01. Oktober 1874 und im restlichen Deutschen Reich ab 01. Januar 1876. Falls er in Pommern geboren wurde, also erst ab 1876.
da muß ich aber Einspruch erheben. - Geschichtslehrermodus an - Pommern gehörte doch zu Preußen (Hinterpommmern schon seit Ende des 30jährigen Krieges, Vorpommern größtenteils seit dem 18. Jahrhundert und der westlichste Teil mit der Insel Rügen seit 1815. - Geschichtslehrermodus aus -

Friedrich, nicht Geschichtslehrer
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"Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."

(Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)
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  #6  
Alt 30.12.2016, 11:57
Mariolla Mariolla ist offline weiblich
 
Registriert seit: 14.07.2009
Ort: Halle (Saale)
Beiträge: 1.698
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Hallo Friedrich,
ich danke Dir, wollte eben auch Einspruch erheben.
Die KB fangen z. B. in Hinterpommern alle bereits im Jahr 1874 an.
Preußen war sehr groß.
Viele Grüße Mariolla
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  #7  
Alt 30.12.2016, 14:02
Lexi216189 Lexi216189 ist offline
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Themenstarter
 
Registriert seit: 24.01.2016
Beiträge: 35
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde dann wohjl mal das Pfarramt anschreiben. Euch allen noch einen schönen restlichen Freitag! Lexi
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  #8  
Alt 30.12.2016, 15:17
Benutzerbild von wowebu
wowebu wowebu ist offline männlich
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Danke
Euch beiden für die Korrektur, hatte Pommern ausgegliedert.
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Gruß Wolfgang

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