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  #1  
Alt 29.01.2019, 10:53
Brunoni Brunoni ist offline
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Blinzeln Neuer Cousin gefunden und voll ins Fettnäpfchen getreten

Hallo in die Runde,

durch Zufall hat sich ein überraschender Kontakt in dieser Richtung ergeben.
Aber: Als das Kind geboren wurde, war der Ehemann der Mutter seit vier Jahren vermißt.
Erst in den 80er Jahren kam die Todesnachricht aus Rußland.
Rückblickend war er also schon seit drei Jahren verstorben als das Kind geboren wurde,
kann also nicht der Vater des Kindes sein.
Trotzdem steht er als Vater in der Geburtsurkunde. War das so üblich?

Viele Grüße
Brunoni

Geändert von Brunoni (29.01.2019 um 21:09 Uhr)
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  #2  
Alt 29.01.2019, 11:15
Benutzerbild von Mr. Black
Mr. Black Mr. Black ist offline
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Hallo Brunoni,

ob derlei üblich war oder nicht kann ich nicht beantworten. Aber ich habe so drei oder vier Beispiele, wo in den Geburtseinträgen (KB und Standesamtsunterlagen) ein Vater eingetragen wurde, der bereits vor der Zeugung verstorben war und somit als biologischer Vater nicht in Frage kam.

Bei den Altvorderen ist eben alles möglich.

Alles Gute,

Marcus
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Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
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  #3  
Alt 29.01.2019, 12:34
Brunoni Brunoni ist offline
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Zitat:
Zitat von Mr. Black Beitrag anzeigen
Hallo Brunoni,


ob derlei üblich war oder nicht kann ich nicht beantworten. Aber ich habe so drei oder vier Beispiele, wo in den Geburtseinträgen (KB und Standesamtsunterlagen) ein Vater eingetragen wurde, der bereits vor der Zeugung verstorben war und somit als biologischer Vater nicht in Frage kam.

Bei den Altvorderen ist eben alles möglich.

Alles Gute,

Marcus

Hallo Marcus,

vielen Dank für Deine Aufmerksamkeit.
Erste und zweite Ehefrau verwechselt, das hatte ich auch schon in einem standesamtlichen Eintrag in den 1870er Jahren.
Aber so etwas in der Neuzeit habe ich noch nicht erlebt.

Viele Grüße
Brunoni
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  #4  
Alt 29.01.2019, 12:48
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Mr. Black Mr. Black ist offline
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Hallo Brunoni,

Zitat:
Zitat von Brunoni Beitrag anzeigen
Aber so etwas in der Neuzeit habe ich noch nicht erlebt.
für mich sind Standesamtsunterlagen ein Fehlerhort par excellence. Das brachte mich auch zu der Erkenntnis, lieber keine Angaben (bei Eltern beispielsweise in Todeseinträgen) als falsche Daten.

Die letzte "neuzeitliche" Fehlerquelle ist bei mir der Todeseintrag meines Urgroßvaters 1946 - darin ist schlichtweg alles falsch.

Alles Gute,

Marcus
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  #5  
Alt 29.01.2019, 12:15
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Bergkellner Bergkellner ist offline
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Zitat:
Zitat von Brunoni Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,

durch Zufall hat sich ein überraschender Kontakt in dieser Richtung ergeben.
Aber: Als das Kind geboren wurde, war der Ehemann der Mutter seit vier Jahren vermißt.
Erst in den 80er Jahren kam die Todesnachricht aus Rußland.
Rückblickend war er also schon seit drei Jahren verstorben als das Kind geboren wurde,
kann also nicht er Vater des Kindes sein.
Trotzdem steht er als Vater in der Geburtsurkunde. War das so üblich?

Viele Grüße
Brunoni
Ja, als Vater gilt nach bürgerlichem Recht immer der Ehemann der Mutter, wenn niemand anders eingetragen wird.
So gilt bei einem vor der Ehe gezeugten Kind der Ehemann als Vater, auch wenn er's nicht war. Und der Ehemann gilt als Vater, wenn das Kind nach einer Scheidung geboren wird, die Zeugung" aber noch während der Ehe erfolgte.

Da kommen dann solche wunderbaren Konstrukte wie bei dir zu Stande, die Genealogen verzweifeln lassen.

Lg, Claudia
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Wollt' ich für Arschlöcher bequem sein, wäre ich ein Stuhl geworden.(Saltatio Mortis, Keiner von Millionen)


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  #6  
Alt 29.01.2019, 12:56
Brunoni Brunoni ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergkellner Beitrag anzeigen
Ja, als Vater gilt nach bürgerlichem Recht immer der Ehemann der Mutter, wenn niemand anders eingetragen wird.
So gilt bei einem vor der Ehe gezeugten Kind der Ehemann als Vater, auch wenn er's nicht war. Und der Ehemann gilt als Vater, wenn das Kind nach einer Scheidung geboren wird, die Zeugung" aber noch während der Ehe erfolgte.

Da kommen dann solche wunderbaren Konstrukte wie bei dir zu Stande, die Genealogen verzweifeln lassen.

Lg, Claudia

Hallo Claudia,

danke für Deine Darlegungen. So kenne ich es ja auch. Wollte mich aber noch mal vergewissern.

Verzweifeln läßt mich das nicht. Ich finde die ganze Sache nur furchtbar.
Das Kind lebt noch und die Enkelin macht etwas Ahnenforschung.
Wie kann eine Mutter nur so handeln?
Man kennt ja die Umstände der Zeugung nicht. Und nach dem 2.WK waren es schwierige Zeiten.
Aber dann muß das Kind (dank Internet) auf diese Weise die Wahrheit erfahren.
Mir ist sehr wohl bewußt, was ich jetzt für Unruhe in diese Familie gebracht habe
was ich natürlich sehr bedaure.
Aber wenn da jemand meine Großeltern auch als seine Großeltern angibt,
interessiert mich das natürlich und ich frage nach.
Nun bin ich gespannt, wie sich die Sache entwickelt.
Ich hätte mich ja sehr über richtige Verwandtschaft gefreut. Aber so?

Viele Grüße
Brunoni
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  #7  
Alt 29.01.2019, 15:09
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Bergkellner Bergkellner ist offline
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Das ist ja echt hart, es so zu erfahren... Wahrscheinlich hat sich die Mutter all die Jahre geschämt und wollte es ihr deshalb nicht erzählen.

Wir hatten einen Fall in der Familie, wo sich der Mann die ganzen Jahre gefragt hat, ob er und sein kleiner Bruder denselben Vater hatten. Mit seiner Mutter konnte er nicht darüber sprechen. Erst mit über achtzig Jahren hat er dann von seiner Cousine die Wahrheit erfahren, nämlich, dass sie beide von gleichen Vater stammen.

Allerdings kann darüber Reden auch nach hinten losgehen. Mein adoptierter Onkel hat mit siebzehn von einer "wohlmeinenden" Verwandten die Wahrheit erfahren, dass meine Oma nicht seine richtige Mutter war - der ist danach regelrecht durchgedreht und hat mehr als 40 Jahre gebraucht, um sich einigermaßen im Leben einzurichten.

Ich habe da gerade ein Buch zu den Thema entdeckt, das ich mir bestellen will: Bernd Rüdiger, Kuckuckskinder in der frühen Neuzeit

Lg, Claudia
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  #8  
Alt 29.01.2019, 16:07
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Manu0379 Manu0379 ist offline weiblich
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Och meine Schwester kennt ihren Vater nicht (Gründe sind hier nebensächlich). Nur den Namen und Wohnort. Da sie sich aber schon für ihm interessiert hat sie vor ein paar Jahren Facebook durchsucht und ihren Bruder gefunden (Daten des Vaters stimmten überein). Den hat sie angeschrieben und er wusste nichts von ihr. An dem Abend wäre ich ja sehr gern Mäuschen in der Familie gewesen.
__________________
Regionen und Namen meiner Sackgassen:
(Neu) Karstädt, Groß Laasch und Umgebung: Möller, Gäth, Laudan, Lüth, Rohk, Dien, Ihde, Schell, Giese, Dreyer, Madaus, Hinrichs, Suhr, Tägeln, Hamann, Mellmann
Region Suckow, Prignitz: Schütt, Krutzki, Lenth, Kop(p)low, Berger, Madaus, Giestemann,
Hamburg, S-H: Osterhof, Bauer, Scheele, Kohlmeyer, Eggers, Warge, Brandenburg, Mensen
Niedersachsen: Fehmer
Rawitsch: Schmidt, Kwittua, Poranske/-ska/-ski, Eitner, Fran(c)ke, Bergmann

Geändert von Manu0379 (29.01.2019 um 16:09 Uhr)
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  #9  
Alt 29.01.2019, 20:55
Benutzerbild von Posamentierer
Posamentierer Posamentierer ist offline männlich
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Hallo Brunoni,

ja, das ist sicher nicht so gelaufen, wie Ihr Euch das gewünscht hättet.

Aber bei diesem Fall handelt es sich von Seiten des Standesamtes wohl nicht um einen Irrtum; ich glaube, es musste den Vermissten als Vater eintragen:

Im BGB §1592 steht:

"Vater eines Kindes ist der Mann,

1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,..."

Da der Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt Deines Cousins vermisst war und nicht als tot galt, musste meiner Meinung nach der Standesbeamte - als er erfuhr, dass die Mutter verheiratet, aber eben nicht verwitwet war, den Ehemann als Kindsvater in der Geburtsurkunde eintragen. Auch alle Kinder, die binnen 300 Tagen nach dem Tod (nicht dem Vermisstwerden) des Ehemannes geboren werden (§1593) gelten als Kinder des Ehemanns.

Darüber, dass die Mutter ihrem Kind nicht früher die Wahrheit gesagt hat, sollten wir in unserer gänzlich anderen Gegenwart nicht urteilen.
__________________
Lieben Gruß
Posamentierer
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  #10  
Alt 29.01.2019, 21:34
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Posamentierer Posamentierer ist offline männlich
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Ach, und noch eine Ergänzung: Selbst, wenn die Mutter angegeben haben sollte, Vater des Kindes sei nicht ihr Ehemann, musste der Standesbeamte wegen des genannten Paragraphen den Ehemann als Vater eintragen. Um dies zu ändern, hätte von Seiten des Gerichts eine abweichende Vaterschaft festgestellt werden müssen.

Schönen Abend noch!
__________________
Lieben Gruß
Posamentierer
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