Ehe nicht kräftig geworden?

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  • genoveva184
    Erfahrener Benutzer
    • 30.06.2019
    • 188

    [gelöst] Ehe nicht kräftig geworden?

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1927
    Region, aus der der Begriff stammt: München


    Hallo zusammen,

    ich habe bei einer Eheschließung einen nachträglichen Randvermerk vom 9. März 1927 gefunden: "die Ehe ...ist durch Urteil des Landgerichts München I vom 22. Oktober 1926 nicht kräftig geworden und am gleichen Tag geschieden worden"

    Die beiden hatten 2 Töchter und er heiratet 3 Monate später erneut.

    Kann mir bitte jemand erklären, was das "nicht kräftig geworden" bedeutet und ob das Scheidungsdatum nun 1926 oder 1927 ist?

    VG
    --Genoveva
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19748

    #2
    Ich denke,
    da steht RECHTS-.
    Und hinter Ehe steht -SCHEIDUNG.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • genoveva184
      Erfahrener Benutzer
      • 30.06.2019
      • 188

      #3
      Echt? Die Heirat war aber 1921. Vielleicht hätte ich das doch besser ins Leseforum einstellen sollen?
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28378

        #4
        Hallo,

        Zitat von genoveva184 Beitrag anzeigen
        Vielleicht hätte ich das doch besser ins Leseforum einstellen sollen?
        wäre besser gewesen

        Icb lese:
        die Ehe zwischen ...ist durch Urteil des Landgerichts München I vom 22. Oktober 1926 rechts kräftig geworden am gleichen Tag, geschieden worden"

        Das Urteil ist vom 22.10.1926, das hat eigentlich nichts mit dem Traudatum zu tun!
        Die Kommasetzung ist hier allerddings seltsam. Vielleicht gab es Streit, ob die Trauung gültig war, dies wurde durch Urteil am 22.1026 bestätigt und so wie ich das sehe war sie erst ab da richtig gültig.
        Die Scheidung war dann wohl der 9.3.1927
        Zuletzt geändert von Xtine; 11.02.2020, 13:37. Grund: Edit
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

        Kommentar

        • GiselaR
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2006
          • 2182

          #5
          Das stimmt schon, was Horst vL1 sagt.
          Es sieht so aus, als habe ein Rechtsstreit bestanden, ob die Ehe von 1921 rechstgültig geschlossen worden war. Im Falle "nein" hätte gar keine Ehe bestanden, d.h. eine Scheidung wäre nicht nötig und vor allem rechtlich auch nicht möglich gewesen. Denn eine nicht bestehende Ehe kann nicht geschieden bzw. aufgelöst werden. Es erfolgt eine sog. Annullierung

          Im Falle "ja" - wie hier gerichtlich festgestellt - muss die Ehe geschieden werden, und ist erst ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft nicht mehr existen.
          Grüße
          Gisela
          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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          • genoveva184
            Erfahrener Benutzer
            • 30.06.2019
            • 188

            #6
            Uppsi Ich schieb's jetzt einfach mal auf die komische Kommasetzung

            Vielen herzlichen Dank euch allen!! Toll, dass einem hier immer geholfen wird!

            Was soll ich denn jetzt davon halten? Er hatte laut Sterbeanzeige aus 2. Ehe keine Kinder aber die 2 aus der ersten sind angegeben, d.h. der Streit um die Rechtskräftigkeit ging dann wohl nicht darum, ob die Töchter wirklich von ihm sind, oder?

            Kommentar

            • GiselaR
              Erfahrener Benutzer
              • 13.09.2006
              • 2182

              #7
              Die Ehe wurde doch für rechtskräftig erklärt, die Kinder daraus sind demnach legitim. (Wer der biologische Vater ist, konnte ein Gericht damals nicht feststellen, auch sonst niemand)

              Grüße
              Gisela
              Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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              • Horst von Linie 1
                Erfahrener Benutzer
                • 12.09.2017
                • 19748

                #8
                Zitat von genoveva184 Beitrag anzeigen
                Ich schieb's jetzt einfach mal auf die komische Kommasetzung

                Guten Tag,
                hinter 1926 ist doch ein Komma.
                Und damit ergibt sich auch der Sinn.
                Von rechtskräftig bis Tag haben wir einen Einschub.
                Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                Und zum Schluss:
                Freundliche Grüße.

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                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 19748

                  #9
                  Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                  Die Scheidung war dann wohl der 9.3.1927
                  Guten Tag,
                  die Scheidung war am 22.10.1926.
                  Da das Urteil von beiden Parteien angenommen wurde, konnte es am 22.10.1926 auch Rechtskraft erlangen.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • genoveva184
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.06.2019
                    • 188

                    #10
                    Okay, dann nehm ich mal das 1926er Datum

                    Vielen lieben Dank!


                    LG
                    --Genoveva

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                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28378

                      #11
                      Hallo,


                      stimmt, ihr habt Recht.


                      Am 9.3.27 erfolgte nur der Vermerk.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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