Liebes Forum,
ein neues Problem tut sich auf:
ich habe in einem Melderegister einen Eintrag aus 1883, in dem es um einen Mann geht, der offenbar auf Wanderschaft (Buchbinder) war und bei meinem Ur-Großvater eine Pause gemacht hat.
Da steht in gestochen schöner Schrift, selbst für mich lesbar "geboren am 20.10.1857 in Köln".
Die Geb.Urkunden 1857 aus Köln sind online, ich habe also nachgesehen und diese besagte Geb.-Urkunde nicht gefunden! Nicht am 20.10., nicht am 21.10.; auch bis zum 31.10.1857 nicht.
Kann es sein, dass jener Buchbinder z.B. in Düsseldorf geboren ist und dann "irgendwann" in Köln angemeldet wurde? - Meiner Ansicht nach nicht, wenn der Geb.-Ort Köln war.
Konnte man sich mit der Anmeldung eines Kindes, das am 20.10. geboren ist, aus irgendwelchen Gründen bis nach dem 31.10. Zeit lassen?
Möglich wäre natürlich auch, dass der Buchbinder unehelich geboren ist und somit nicht unter dem FN eingetragen ist, unter dem ich ihn eigentlich suche. Die "Gegenprobe" hat aber ergeben, dass vom 20.10. bis zum 31.10. kein Friedrich in irgendeiner Kombination vorkommt (kein Karl-Friedrich, kein Friedrich-Wilhelm ...).
Wie glaubhaft ist der Eintrag im Melderegister? Es ist ja durchaus möglich, dass der Schreiberling sich "vertan" hat. - Wenn man sich in einer Stadt (wenn auch nur vorübergehend) angemeldet hat, musste man 1883 ein "Papier" vorzeigen, in dem die persönlichen Daten standen?
Vielleicht habt Ihr einen Tipp für mich; ich bedanke mich schon mal im Voraus!
ein neues Problem tut sich auf:
ich habe in einem Melderegister einen Eintrag aus 1883, in dem es um einen Mann geht, der offenbar auf Wanderschaft (Buchbinder) war und bei meinem Ur-Großvater eine Pause gemacht hat.
Da steht in gestochen schöner Schrift, selbst für mich lesbar "geboren am 20.10.1857 in Köln".
Die Geb.Urkunden 1857 aus Köln sind online, ich habe also nachgesehen und diese besagte Geb.-Urkunde nicht gefunden! Nicht am 20.10., nicht am 21.10.; auch bis zum 31.10.1857 nicht.
Kann es sein, dass jener Buchbinder z.B. in Düsseldorf geboren ist und dann "irgendwann" in Köln angemeldet wurde? - Meiner Ansicht nach nicht, wenn der Geb.-Ort Köln war.
Konnte man sich mit der Anmeldung eines Kindes, das am 20.10. geboren ist, aus irgendwelchen Gründen bis nach dem 31.10. Zeit lassen?
Möglich wäre natürlich auch, dass der Buchbinder unehelich geboren ist und somit nicht unter dem FN eingetragen ist, unter dem ich ihn eigentlich suche. Die "Gegenprobe" hat aber ergeben, dass vom 20.10. bis zum 31.10. kein Friedrich in irgendeiner Kombination vorkommt (kein Karl-Friedrich, kein Friedrich-Wilhelm ...).
Wie glaubhaft ist der Eintrag im Melderegister? Es ist ja durchaus möglich, dass der Schreiberling sich "vertan" hat. - Wenn man sich in einer Stadt (wenn auch nur vorübergehend) angemeldet hat, musste man 1883 ein "Papier" vorzeigen, in dem die persönlichen Daten standen?
Vielleicht habt Ihr einen Tipp für mich; ich bedanke mich schon mal im Voraus!
Kommentar