Hallo liebe Forscher
Folgender Sachverhalt:
Auf der Geburtsurkunde von 1913 ist als Randvermerk die Vaterschaft nachträglich erteilt wurden und der Familienname des Kindes nachträglich geändert wurden.
Diese Erklärung wurde in einer anderen Stadt gemacht als im Geburstort.
Somit wurde die Erklärung sicherlich per Post an das Standesamt geschickt bevor es auf der Urkunde nachgetragen wurde.
Nun die Frage:
Wurden solche amtlichen schreiben mit in die Akten beigefügt und befinden diese sich auch in Archiven?
Dadurch könnte man nämlich evtl. an Geburtsdaten und Geburtsorte des Vaters kommen.
Hatte von euch schon mal jemand einen ähnlichen Fall und hat diese Dokumente evtl. aus Archiven angefordert?
LG aus Thüringen
Folgender Sachverhalt:
Auf der Geburtsurkunde von 1913 ist als Randvermerk die Vaterschaft nachträglich erteilt wurden und der Familienname des Kindes nachträglich geändert wurden.
Diese Erklärung wurde in einer anderen Stadt gemacht als im Geburstort.
Somit wurde die Erklärung sicherlich per Post an das Standesamt geschickt bevor es auf der Urkunde nachgetragen wurde.
Nun die Frage:
Wurden solche amtlichen schreiben mit in die Akten beigefügt und befinden diese sich auch in Archiven?
Dadurch könnte man nämlich evtl. an Geburtsdaten und Geburtsorte des Vaters kommen.
Hatte von euch schon mal jemand einen ähnlichen Fall und hat diese Dokumente evtl. aus Archiven angefordert?
LG aus Thüringen
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