Bei SELBSTMORD in 1907 +1915 in Preußen, haben da zwingend die Polizeibehörden noch Unterlagen?

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  • woodstockssnoopy
    Erfahrener Benutzer
    • 21.08.2011
    • 195

    Bei SELBSTMORD in 1907 +1915 in Preußen, haben da zwingend die Polizeibehörden noch Unterlagen?

    Halo,

    zwei meiner Ururgroßväter haben sich nachweislich selbst umgebracht! Bei einem liegen zwischen Todestag und Begräbnis 2 Wochen dazwischen, so dass ich davon ausgehe, dass der Leichnam evet. obduziert worden ist! Wenn nach so viel Jahren etwaiges Schriftgut noch existiert, wo könnte das sein? Einmal betrifft es die Region Hannover und einmal die Stadt Dortmund.

    Danke!

    VG
  • MMR
    Erfahrener Benutzer
    • 23.01.2015
    • 401

    #2
    Hallo,
    wie ich es verstanden habe handelt es sich um die Jahre 1907 und 1915. In diesen Jahren gab es schon Standesämter. Es gibt die kirchliche Unterlagen und Standesamtliche, das ist ein Unterschied. Also haben wir seit dem Standesamt doppelte Beurkundung. Ich denke nicht dass die Polizei aus dieser Zeit noch Unterlagen hat, denn z.B. auch die Krankenhausakten eines Menschen werden nach 30 Jahren weggeworfen. Aber eventuell man könnte einen Archivar nachfragen, vlt. sind die Unterlagen in ein Archiv gewandert oder einfach vor Ort anfragen

    LG
    Experte für die Region Oberhessen.

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 15113

      #3
      Zitat von woodstockssnoopy Beitrag anzeigen
      ....nachweislich selbst umgebracht!...
      Hallo,
      Dann hat die Strafverfolgungsbehörde Polizei damit nichts mehr zu tun, denn es war ja keine Straftat und es gab kein Täter. (Die Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft ist kein Gemeindearchiv.)

      Ich wüsste nicht warum man hätte groß obduzieren sollen, wenn sich jemand selbst erschoss. So etwas mag vielleicht heuzutage geschehen (als Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst)

      Eventuell wurde er eingeäschert und dann später die Urne begraben; das würde die 2 Wochen erklären.

      Gruss
      Viele Grüße

      Kommentar

      • AlAvo
        • 14.03.2008
        • 6186

        #4
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Dann hat die Strafverfolgungsbehörde Polizei damit nichts mehr zu tun, denn es war ja keine Straftat und es gab kein Täter. (Die Polizeibehörde bzw. Staatsanwaltschaft ist kein Gemeindearchiv.)
        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
        Ich wüsste nicht warum man hätte groß obduzieren sollen, wenn sich jemand selbst erschoss. So etwas mag vielleicht heuzutage geschehen (als Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst)
        Hallo Anna Sara,

        ob und wie die Staatsanwaltschaft oder Polizei zu jener Zeit zuständig sowie der damalige Verbleib von Akten geregelt war, lässt sich nur über die damaligen Rechtsvorschriften klären. Heutige Pauschalaussagen darüber führen nicht weiter.

        Auch deine Aussage zur Beschäftigungstherapie für den Öffentl. Dienst ist nicht haltbar und absolut unsachlich, zumal bei noch so augenscheinlichen Selbstmorden immer die Staatsanwalt eingeschaltet wird. Eine staatsanwaltlich eingeleitete und gerichtlich angeordnete Obduktion dient auch zum Ausschluß von Fremdverschulden.


        Viele Grüße
        AlAvo
        War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

        Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

        Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


        Kommentar

        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Hallo,
          Ich denke eine geübter Gerichtsmediziner erkennt bereits an der Leiche am Sterbeort, ob es sich um ein Selbsterschießen handeln müsste, oder Fremdverschulden vorliegt.

          Dass nach einer tiefergehenden Obduktion möglicherweise doch herauskommt, dass es ein raffinierter Mord war, mag theoretisch möglich, aber eher unwahrscheinlich sein.
          Solche Fälle werden aber gerne in Filmen zur Freude der TV-Zuschauer konstruiert, und führen daher wohl zur übertriebenen Glorifizierung des Erkenntnisgewinns des Leichenbeschaus.

          Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiger Berufszweig, den ich in keiner Weise in Frage stellen will.

          Wer sich über meine Bemerkung zur Beschäftigungstherapie angegriffen gefühlt hat, den bitte ich um Entschuldigung
          Gruss
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 25.01.2015, 00:17.
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Frank K.
            Erfahrener Benutzer
            • 22.11.2009
            • 1318

            #6
            Hallo miteinander,

            es ist nicht die Aufgabe eines Pathologen, am Sterbeort einer Person (ob Suizid oder nicht) aktiv zu werden und eine Obduktion durchzuführen.
            Es sind Ermittlungsbeamte vor Ort, die anhand von Indizien weitere forensische Schritte im Verdachtsfall veranlassen.
            Im Verdachtsfall wird dann der Leichnam in der Pathologie dahingehend untersucht, ob sich ein Verdachtsfall bestätigt. Dann geht alles seinen Gang.
            Alles andere gehört leider in den Bereich der fiktiven Spekulation und führt zu keinem Ergebnis.

            Viele Grüße
            Frank
            Gegenwart ist die Verarbeitung der Vergangenheit zur Erarbeitung der Zukunft

            Kommentar

            • IngridB

              #7
              Hallo,

              wurde denn die jeweilige Beiakte/Sammelakte zu den jeweiligen Sterbefällen im Stadtarchiv angefordert, sofern sie noch vorhanden ist ? Dort dürften weitere Informationen zu finden sein zu den näheren Umständen, evtl. ein Polizeibericht, Freigabe zum Begräbnis durch die Gerichtsmedizin usw.

              Viele Grüße
              Ingrid.

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              • woodstockssnoopy
                Erfahrener Benutzer
                • 21.08.2011
                • 195

                #8
                Hallo,

                das ist in einem Fall noch nicht geschehen - Danke für den Tipp. IM Fall 1907 in Hannover ist das Problem ja gerade, dass ich den Todesort nicht kenne und ihn seit 20 Jahren suche. Mir ist es nur über die Beerdigungsakten des Friedhofs gelungen etwas zum Tod und Datum zu ergründen. Daher versuche ich ja nun über die akten event. mehr herauszufinden.
                Großes Problem ist aber, dass ich nicht weiß wo er verstarb. Nach 2 Wochen wurde er halt dann in Hannover begraben und es steht dort Selbstmord im Friedhofsbuch.


                Danke schon mal an alle Diskutanten!!!

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