Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 15

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1687

    [gelöst] Gerichtsakte des Ober-Appellationsgerichts in Kassel Teil 15

    Quelle bzw. Art des Textes: Juristischer Schriftsatz
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1833-1835
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schemmern
    Namen um die es sich handeln sollte: Dilchert



    Hallo zusammen,
    an dieser Seite beiße ich mir wieder die Zähne aus. Bitte helft mir in bewährter Weise!
    Gruß Christian

    Anliegen, umso deutlich angesprochen als die vorhergegang-
    genene Devolution erwarten ließe. Jener läutet nemlich dafür
    - die geführte Untersuchung als unheilbar nichtig gführt,
    - das Obergerichts Urtheil vom 13ten Julius d. J. als un-
    heilbar nichtig aufzuheben, und jeden Falls zu er-
    kennen, daß Angeschuldigter, mur mit einer gelinden
    Polizei Strafe zu zu belegen, von der Bezahlung der Unter-
    suchungskosten ____ frey zu sprechen sey und die
    ungeschriebenen Kosten des Official Anwalds / ___
    ___ aber 8 Rtlr belangend zu bestimmen
    _________________
    An der Devolution der Sache so wenig als an der Legiti-
    mation des Official-Anwaldts erscheint m.E. kein Bedenken
    ___findet sich im Belang der Strafe, ______ Beyordnungs-
    beschluß,
    Angehängte Dateien
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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1687

    #2
    Guten Morgen,
    der Lückentext umfasst jetzt wenigstens die ganze Seite: löchrig und fehlerhaft. Ich hoffe auf Eure Unterstützung.
    Beste Grüße
    Christian

    Anliegen, umso deutlich angesprochen als die vorhergegang-
    gene Deduction erwarten ließe. Jener läutet nemlich dafür
    - die geführte Untersuchung als unheilbar nichtig geführt,
    - das Obergerichts Urtheil vom 13ten Julius d. J. als un-
    - heilbar nichtig aufzuheben, und jeden Falls zu er-
    - kennen, daß Angeschuldigter, mur mit einer gelinden
    - Polizei Strafe zu zu belegen, von der Bezahlung der Unter-
    - suchungskosten ____ frey zu sprechen sey und die
    - ungeschriebenen Kosten des Official Anwalds / ___
    ___ aber 8 Rtlr belangend zu bestimmen
    _________________
    An der Devolution der Sache so wenig als an der Legiti-
    mation des Official-Anwaldts erscheint m.E. kein Bedenken.
    ___findet sich im Belang der Strafe, ______ Beyordnungs-
    Beschluß. Die [Einhörungsfrist?] ist sodann zwar versäumt, bey
    würklich vorhandener Beschwerde, an der es m.E. nicht fehlt, wird
    indessen deren Wiederherstellung ____ werden dürfen.
    Wie mühselig auch die Arbeit mir wenigstens gewesen seyn mag,
    um die zur Untersuchung ___ ___ ____ ___ aus den
    mehrerern Special Protocollen zusenden, und ___ dann mit den
    Untersuchungs Erfolgen zusammen zu stellen, daß ________
    m. E. auch die Beurtheilung der Frage sich herausstelle, ob und in
    wieweit Appellant Strafbarkeit ____
    Nach dem angefochtenen Straferkenntnis ist Appellant schuldig
    erkannt u[nd] bestraft worden.
    1. u[nd] 2. Der Gewaltthätigkeit, der Bedrohung und der Beschimpfung
    Und es leidet ___ keinen Zweifel, daß Secretair die [Ursache?] genannt
    werden
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    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Anliegen, mehr deutlich angesprochen als die vorhergegang-
      gene Deduction erwarten ließe. Jener lautet nemlich dahin
      - die geführte Untersuchung als unheilbar nichtig geführt,
      - das Obergerichts Urtheil vom 13ten Julius d. J. als un-
      - heilbar nichtig aufzuheben, und jeden Falls zu er-
      - kennen, daß Angeschuldigter, mur mit einer gelinden
      - Polizei Strafe zu zu belegen, von der Bezahlung der Unter-
      - suchungskosten indessen frey zu sprechen sey und die
      - angeschriebenen Kosten des Official Anwalds / Et-
      was über 8 Rtlr betragend/ zu bestimmen
      Gutachten
      An der Devolution der Sache so wenig als an der Legiti-
      mation des Official-Anwaldts erscheint m.E. kein Bedenken.
      Jene findet sich im Belang der Strafe, diese in dem Beyordnungs-
      Beschluß.

      Kommentar

      • M_Nagel
        Erfahrener Benutzer
        • 13.10.2020
        • 1679

        #4
        Wie mühseelig auch die Arbeit, mir wenigstens, gewesen seyn mag,
        um die zum Untersuchungsverfahren ergriffenen Materialien aus den
        mehrerern Special Protocollen zu senden, und solche dann mit den
        Untersuchungs Erfolgen zusammen zu stellen, desto leichter dürfte
        m. A. nach, die Beurtheilung der Frage sich herausstellen, ob und in
        wieweit Appellantens Strafbarkeit resultire.

        1. u 2. der Gewaltthätigkeit, der Bedrohung und der Beschimpfung
        und es leidet wohl keinen Zweifel, daß hierunter Vorfälle genannt
        werden
        Zuletzt geändert von M_Nagel; 13.02.2021, 14:16.
        Schöne Grüße
        Michael

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          Die Einhörungs Frist ist sodann zwar versäumt, bey
          würklich vorhandener Beschwerde, an der es m.E. nicht fehlt, wird
          indessen deren Wiederherstellung nicht versagt werden dürfen.


          VG
          mawoi

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          • M_Nagel
            Erfahrener Benutzer
            • 13.10.2020
            • 1679

            #6
            Die Einführungs-Frist ist sodann zwar versäumt, ...

            S. Link (Seite 244, Spalte rechts, Zeile 3):


            Zuletzt geändert von M_Nagel; 13.02.2021, 18:03.
            Schöne Grüße
            Michael

            Kommentar

            • Christian40489
              Erfahrener Benutzer
              • 25.03.2008
              • 1687

              #7
              Besten Dank Ihr beiden für Eure wertvolle Hilfe!
              Schönen Sonntag und viele Grüße
              Christian
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