Guten Tag in die Runde,
ich kann drei Frauen unter meinen Vorfahrinnen beisteuern, die als angebliche Hexen verbrannt wurden. Das ist zum einen "Engel", die Frau des Müllers und Meyers Jakob Müller/Meyer in Erbringen, die 1634 (Datum habe ich nicht) als Hexe lebendig verbrannt wurde. Zweitens "Margarethe" (Nachname, Herkunft unbekannt), die am 31.12.1618 in Thalexweiler verbrannt wurde. Ihr Sohn Caspar ersteigerte die Habe seiner Mutter, die an den Grafen/Landesherrn gefallen war, und verließ Thalexweiler für immer, soweit ich weiß. Und die dritte Frau ist auch eine "Engel", Tochter des Uchtelfanger Meyers Remmen/Remigius und Ehefrau des Uchtelfanger Meyers Jakob Becker, die 1595 als Hexe verbrannt worden sein soll. Hier scheint die Quellenlage noch nicht ganz gesichert. Alle drei auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes.
Typisch für alle mir bekannten Fälle ist, daß die der Hexerei Beschuldigten immer zu den Honoratioren des Ortes gehörten und wohl relativ wohlhabend waren. Ich denke, daß Neid bei den Denunziationen eine große Rolle spielte.
Ein interessanter Fall anderer Art ist im Gerichtsbuch Illingen zu finden. Verhandlung am 2.10.1631. Auf dem Rückweg von einem Weingelage hatte eine Frau eine andere als Diebin und Hexin beschimpft, ohne ihren Namen zu nennen, doch schien deutlich, wen sie meinte. Die unklar Beschuldigte ging nun selbst vor Gericht, um die Denunziantin zu zwingen, ihre Schmähreden "auf sich zu nehmen" oder aber öffentlichen Widerruf zu tun. Im schlimmsten Fall hätte die Klägerin als Hexe verurteilt werden können, aber im Amt St. Wendel, wohin die Meierei Hüttigweiler gehörte, gab es keine Hexenverurteilungen und -verbrennungen.
Ergebnis: Zwei Zeugen, die die Denunziantin benannt hatte, gaben an, von ihr genötigt worden zu sein, "das Wort" zu nennen, was der Richter zum Anlaß nahm, die Denunziantin erstens zum Reinigungseid zu veranlassen, also zur Rücknahme ihrer Beschuldigung, und sie, zweitens, wegen "versuchter Zeugenkorrumpierung" zu einer Strafe von 5 Reichstalern zu verurteilen! (Jochum, Die frühen Familien der Pfarrei Illingen, S. 185-187)
So weit, Corrado
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