Erbbucheintrag von 1623 Mönchengladbach

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  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #31
    Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
    P.S.: Soll ich euch mal ein bisschen ärgern? Ich befinde mich gerade an einem Ort, wo die Temperatur in den letzten Tagen 17-20 Grad betrug und man z.B. gestern nass geregnet wurde
    Gemein!

    Nass regnen? Da war doch mal was! Ich glaube im April.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #32
      Ich hab es auch mal versucht, Seite 2 bis zu Xylanders Text:

      ...

      und beschlossenem Erbkaufs, beschrieben und versendet an das halbe Haus Morian. Kraft Urteil ist die Forderung, Besteuerung und Entscheidung an der Judenpforte zwischen der übrigen Hälfte des Hauses und P. Schlaungs Kinder im Beigebäude.
      Viele Kerzen werden der Kirche gespendet. Wie vor Zeit beim Münz-Erlass ausgemacht, gültige Taler, Kaufschillinge und 2 Reichstaler bis zum Spendenpfennig? bereit alles zu bezahlen und schnell in die Nutzung zu treten. Dabei sollen für dies beschriebene Haus zum Palmtag drei Heller Zinsen und ein halbes Pfund Wachs der Kirche gegeben werden.
      ...
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6450

        #33
        @Lisi:
        danke, ja, macht Spaß, wie August schrieb - uns allen, es sind ja viele unserer gemeinsamen Leib- und Magenthemen vertreten.
        @August und henrywilh:
        vorschri(e)bene ist es dann, und die Transkription steht. Wenigstens das schon mal
        @August:
        Danke für die Fortsetzung! Das machts fürs eigene Verständnis leichter. Gibt kleine Abweichungen von meiner Interpretation, aber das verschiebe ich mal auf morgen.
        @alle Wetterberichter
        Bei uns solls morgen NW-Wind geben. Keinen Regen.

        Schönen Abend!
        Xylander

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        • LisiS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.05.2018
          • 1525

          #34
          Ihr legt ja wieder ein Tempo vor! Ich überseh regelmäßig einzelne Beiträge und komm dann beim Antworten meistens drauf, dass da ja schon wieder viel mehr steht? Oder aktualisiert sich die Seite nicht so ganz, wenn ich auf "Aktualisieren" klick?



          Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
          Das ist ganz gewiss richtig. Auch die Fundstelle haut in dieselbe Kerbe, insofern "vorschribene" genau so "vorher" enthält wie "vorberurte" (nämlich: vorher berührte, erwähnte.)

          P.S.: Soll ich euch mal ein bisschen ärgern? Ich befinde mich gerade an einem Ort, wo die Temperatur in den letzten Tagen 17-20 Grad betrug und man z.B. gestern nass geregnet wurde

          Wieder ein paar Fizzelchen mehr! Schön!
          Und zum P.S. sag ich nur:


          @ Verano
          Wachs war wohl damals was wertvolles wie ich sehe!
          Palmtag = Palmsonntag???
          Warum steht so was in einem Erbvertrag?
          Kaufschilling hab ich mal gesucht und folgendes gefunden:
          Ein Glossar aus dem OÖ Landesarchiv. Zwar Österreich, aber so verkehrt kann das auch nicht sein, oder?


          Beim Begriff "Kaufprätium" nachlesen bitte!

          Das OÖ Landesarchiv ist eine serviceorientierte Kultureinrichtung des Landes Oberösterreich und ein wichtiger Dienstleister für das Amt der Oö. Landesregierung.




          @ Admins hier im Forum
          Ich weiss, dass wir vom reinen Lesen schon etwas weg sind, aber die (Be)Deutung ist, finde ich, damit fest verwoben und ich wüsste nicht, in welchem Forenteil man das dann wieder extra diskutieren könnte?
          Ich hoff wir dürfen "hier" noch etwas bleiben!
          DANKE!



          @ Xylander
          Liebe Grüße
          Lisi

          SUCHE Vorfahren:
          Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
          Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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          • Xylander
            Erfahrener Benutzer
            • 30.10.2009
            • 6450

            #35
            Hallo Lisi,
            zu Palmzins: am Palmabend oder Palmtag zu entrichtende Abgabe an die Kirche
            (Bisschen weiter unten kriegst Du von Nesselrode gleich mitgeliefert)

            zu Palmzins im Erbvertrag:
            das war eigentlich kein Erbvertrag im heutigen Sinn, sondern ein Kaufvertrag über ein Erbpachtverhältnis im Rahmen des Lehnswesens. Die Abgaben an die Kirche sind Teil der Pächterpflichten. Die alten Formulierungen mit -erb- sind mit heutiger Bedeutung nicht immer gleichzusetzen. Aber auch in einem heutigen Erbvertrag würden die mit dem Erbe verbundenen Lasten stehen.
            zu Kaufzins:
            ja, Kaufpreis ist ganz richtig

            Viele Grüße, morgen weiter
            Xylander
            Zuletzt geändert von Xylander; 03.08.2018, 21:12. Grund: von Nesselrode

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            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #36
              Ich versuch mich mal am ersten Teil:

              Johan Veiten und Meinardt then Noeuern*

              als vereidigte Vormünder des von den verst. Eltern Adam Jansen und Steinen Winckelhausen ehelichen, unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.
              Mit Peter Leppers Frau Griedtgen, Käuferin.
              Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen obengenannte
              Verkäufer und haben sich vermittelt? und mit Zustimmung
              Jacob Ungerechs und dessen Frau Ahlheidt, genannte?** Käufer,
              rechtskräftig? (krafft) zwischen beiden getroffenen und beschlossenen Erbkaufs,

              *Noeuern (ein Jacob te Neues, bei gedbas, 1626 M.Gladbach)
              ** hier ist das g mit Abkürzung.
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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              • LisiS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.05.2018
                • 1525

                #37
                Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                Hallo Lisi,
                zu Palmzins: am Palmabend oder Palmtag zu entrichtende Abgabe an die Kirche
                (Bisschen weiter unten kriegst Du von Nesselrode gleich mitgeliefert)

                zu Palmzins im Erbvertrag:
                das war eigentlich kein Erbvertrag im heutigen Sinn, sondern ein Kaufvertrag über ein Erbpachtverhältnis im Rahmen des Lehnswesens. Die Abgaben an die Kirche sind Teil der Pächterpflichten. Die alten Formulierungen mit -erb- sind mit heutiger Bedeutung nicht immer gleichzusetzen. Aber auch in einem heutigen Erbvertrag würden die mit dem Erbe verbundenen Lasten stehen.
                zu Kaufzins:
                ja, Kaufpreis ist ganz richtig

                Viele Grüße, morgen weiter
                Xylander

                Das Buch ist super, das liefert nicht nur die Nesselrodes sondern auch die Bylandt-Rheydt und ihre Geschichte mit!



                Manches ist echt verwirrend. Das mit dem Erbvertrag, der eigentlich keiner ist sondern ein Kaufvertrag und wo dann auch noch Wachs an die Kirche gespendet werden muss am Palmsonntag. Na ich hoff ich blick da irgendwann mal final durch :-)
                Liebe Grüße
                Lisi

                SUCHE Vorfahren:
                Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                • LisiS
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.05.2018
                  • 1525

                  #38
                  Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                  Ich versuch mich mal am ersten Teil:

                  Johan Veiten und Meinardt then Noeuern*

                  als vereidigte Vormünder des von den verst. Eltern Adam Jansen und Steinen Winckelhausen ehelichen, unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.
                  Mit Peter Leppers Frau Griedtgen, Käuferin.
                  Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen obengenannte
                  Verkäufer und haben sich vermittelt? und mit Zustimmung
                  Jacob Ungerechs und dessen Frau Ahlheidt, genannte?** Käufer,
                  rechtskräftig? (krafft) zwischen beiden getroffenen und beschlossenen Erbkaufs,

                  *Noeuern (ein Jacob te Neues, bei gedbas, 1626 M.Gladbach)
                  ** hier ist das g mit Abkürzung.
                  Das sieht doch schon sehr, sehr brauchbar aus! Vielen Dank!
                  Liebe Grüße
                  Lisi

                  SUCHE Vorfahren:
                  Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                  Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

                  Kommentar

                  • mawoi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.01.2014
                    • 3969

                    #39
                    Hallo Lisi,
                    zu dem Wachs:

                    Es könnte sein, dass zu dem Haus eine Bienenstelle gehörte, so etwas gab es z.B. in der Lüneburger Heide. Dann musste evtl. ein Teil des Wachses als Steuer an die Kirche abgegeben werden. Wachs war wertvoll für die Kirche, sie brauchte es für die Beleuchtung.

                    VG
                    mawoi

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                    • Xylander
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.10.2009
                      • 6450

                      #40
                      Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                      Ich versuch mich mal am ersten Teil:
                      Hallo August, ich pack unsere Übertragungen mal zusammen. Korrekturvorschläge trag ich kleckerweise als Änderung nach, blau nur auf S 2.
                      Warum nun doch Ehepaar Leppers?
                      1. Geldere ist mE Plural
                      2. Form Gelderin gibt es, wird hier nicht verwendet
                      3. Kenne aus Westfalen die allgemeine Regel des Verkaufs/der Vererbung zu zwei Händen
                      Restlos überzeugt bin ich selber nicht:-)
                      Edit: bin erstmal durch und freu mich auf Kommentare.

                      Johan Veiten und Meinardt then Noeuern*
                      als vereidigte Vormünder des von den verstorbenen Eltern Adam Jansen und Steinen Winckelhausen
                      ehelich aufgezogenen und hinterlassenen
                      unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.
                      Mit
                      Peter Leppers und Ehefrau Griedtgen als Käufern
                      Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen
                      obengenannte Verkäufer und haben unter Vermittlung und mit Zustimmung
                      Jacob Ungerechs und dessen Frau
                      Ahlheidt den genannten Käufern kraft zwischen beiden (gemeint: Verkäufern und Käufern) getroffenen
                      und beschlossenen

                      *Noeuern (ein Jacob te Neues, bei gedbas, 1626 M.Gladbach)

                      und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
                      Kaufbriefe erblich verkauft und übertragen die halbe
                      Behausung Der Mohrian genannt wie ihnen (gemeint: den Verkäufern)
                      dieselbe kraft Urteil, Einsetzung, Besteuerung
                      und Adjudikation verblieben (hier etwa: gehörig) an der Judenpforte
                      zwischen der übrigen Hälfte der Behausung
                      Moriahn und dem Beigebäude von Peter Schlaungs Kindern gelegen
                      für zehndehalb hundert leichter, gemäß heute ausgehängtem
                      Münzedikt gangbar gewesener Taler als Kaufpreis
                      und zwei Reichstaler als Verzichtspfennig
                      bar alles zu bezahlen und sofort in den Gebrauch
                      zu treten, und ist die vorbeschriebene Behausung mit drei Hellern
                      Palmzins und einem halben Pfund Wachs der Kirche
                      pflichtig, ...

                      (vorhergehende Fassung von Verano: beschrieben und versendet an das halbe Haus Morian. Kraft Urteil ist die Forderung, Besteuerung und Entscheidung an der Judenpforte zwischen der übrigen Hälfte des Hauses und P. Schlaungs Kinder im Beigebäude.
                      Viele Kerzen werden der Kirche gespendet. Wie vor Zeit beim Münz-Erlass ausgemacht, gültige Taler, Kaufschillinge und 2 Reichstaler bis zum Spendenpfennig? bereit alles zu bezahlen und schnell in die Nutzung zu treten. Dabei sollen für dies beschriebene Haus zum Palmtag drei Heller Zinsen und ein halbes Pfund Wachs der Kirche gegeben werden.)

                      ... und es ist hierbei vorgesorgt und vereinbart,
                      weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
                      und daher Gelder notwendig sind/waren und die Behausung
                      notwendig repariert werden muss/te, da eine Verschiebung/ein Versatz (im Fachwerk)
                      geschehe/n, dass dann demselben der nachweisliche Aufwand
                      für Bau und Reparatur erstattet wird,
                      und dass Käufer und Verkäufer die Zufahrt haben.
                      Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
                      gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
                      erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe zurückstehen soll,
                      die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen, dass dagegen die
                      eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren getrennt/von den Toren her geführt
                      und die Behausung mittendurch geteilt werden
                      und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben
                      und der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
                      und abgetrennt werden soll: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
                      und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
                      Rechte.


                      Viele Grüße
                      Xylander
                      Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 09:27.

                      Kommentar

                      • Verano
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2016
                        • 7819

                        #41
                        Zitat von mawoi Beitrag anzeigen


                        Es könnte sein, dass zu dem Haus eine Bienenstelle gehörte, so etwas gab es z.B. in der Lüneburger Heide. Dann musste evtl. ein Teil des Wachses als Steuer an die Kirche abgegeben werden. Wachs war wertvoll für die Kirche, sie brauchte es für die Beleuchtung.
                        Oder als Siegelwachs?.
                        Kerzen wurden ja schon gespendet. Bei der Gelegenheit, wieviel waren es? Ich werde aus der Zahl nicht schlau.

                        @ Xylander

                        ich schau mal drüber.
                        Viele Grüße August

                        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                        Kommentar

                        • Xylander
                          Erfahrener Benutzer
                          • 30.10.2009
                          • 6450

                          #42
                          Hallo August,
                          das waren keine Lichter=Kerzen, sondern lichte=leichte Taler als Währungseinheit des Kaufpreises. Siehe oben im Blauen. Ich hatte auch erst mit Kerzen rumgerätselt
                          Viele Grüße
                          Xylander
                          Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 12:32.

                          Kommentar

                          • Jürgen Wermich
                            Erfahrener Benutzer
                            • 05.09.2014
                            • 5692

                            #43
                            Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                            (Beitrag # 25) :
                            Noch Transkriptiönchen:
                            praecanirt (nicht praecavirt!) vndt gefur-wardt - vorgesorgt und abgemacht
                            Und was ist der Bubbel vor -wardt?
                            Du meinst es sicher umgekehrt:
                            praecavirt statt praecanirt , letzteres gibt es nämlich nicht.

                            Der Bubbel (schöne Bezeichnung ) ist m. E. nur Kalligraphie.

                            "then Noeuer": Das u ist wahrscheinlich konsonantisch zu lesen, also Noever.

                            An der inhaltlichen Diskussion beteilige ich mich nicht, ich verstehe es einfach nicht.
                            Wahrscheinlich müsste man viele Einträge dieses Buches lesen, um ein Gefühl dafür zu bekommen.

                            Am lustigsten finde ich die Frage, welche der vielen genannten Personen mit "derselb" gemeint sein mag.
                            Da hat man sich präzise ausgedrückt!

                            Kommentar

                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #44
                              Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
                              Hallo August,
                              das waren keine Lichter=Kerzen, sondern lichte=leichte Taler als Währungseinheit des Kaufpreises. Siehe oben im Blauen. Ich hatte auch erst mit Kerzen rumgerätselt
                              Viele Grüße
                              Xylander
                              Ah so! Und wieviel?
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                              Kommentar

                              • Jürgen Wermich
                                Erfahrener Benutzer
                                • 05.09.2014
                                • 5692

                                #45
                                Zitat von verano Beitrag anzeigen
                                ah so! Und wieviel?
                                950

                                Kommentar

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