Hallo,
ich habe aus einer Akte Ortschaften (in denen die ausrangierten angesetzt wurden), Namen, Regimenter und Bemerkungen zu Beruf oder Bewirtschaftung.
Die Listen gehen von 1748-1758 und 1771.
Heute stelle ich die Namen für die Jahre 1748-1749 ein, den Rest dann nach und nach.
Zuerst ein Schreiben aus der Akte zur Erklärung:
Acta
Welchergestalt es mit Unterbringung derer Landes Kinder so auf S. Königl. Majs. Befehl von denen Regimentern ausrangiret und in die Cantons zurück geführt werden müßen gehalten werden soll.
ingl.
Wegen Einsendung der jährl. Tabellen von denen in Königsberg. und Litth. Depart. auf Huben eingesetzten ausrangirten Soldaten und sollen wo starcke Bauer- Höfe seynd und die Besitzer derselben etwa 2 oder 3 Söhne haben mit solchen ihren Söhnen sich darin theilen und letztere eins oder andere Hufe zum abbauen abtreten.
item
daß denen Ausrangirten und in die Cantons zurück geschickten Leuten, von ihren Väterl. oder Mütterl. Erbtheil eher nichts verabfolget werden soll, bis sie bescheiniget habe, daß sie sich würckl. verheyrathet oder sonsten in der Provintz angesetzet.
ingl.
Wegen Unterbringung denen von denen Guarnison Regimenten ausrangirten kleinen Leute.
Da Sr. Königl. Majt. in Preußen, Unser ~ denen in N. stehenden Regimenten befohlen haben, verschiedenen auch in Reih und Gliedern stehender Landes-Kindern auszurangiren, und in die Cantons zurück gehen laßen, um sich in solchen ansetzen und etabliren zu können, in der allergnädigsten Landes-Väterlichen Intention, daß dadurch die Anzahl derer Unterthanen vermehret, und das Land mehr und mehr peupliret werden möge. Höchst dieselbe aber vernehmen müßen, wie wieder dero allergnädigste Intention sothane von den Rgtrn. ausrangirte Landes Kinder zum Theil nicht etabliret noch untergebracht worden, sondern in die Irre herum gegangen, theils aber wohl gar sich außer Landes begeben haben. Als befehlen Höchst-Dieselbe hiedurch dero N. Krieges- und Dom-Cammer so gnädig als alles Erntes, daß dieselbe durch die Landräthe, Magistrate, Beamte und Gerichts-Obrigkeiten sehr genau darauf acht haben und halten laßen, daß wenn Landes-Kinder bey denen Rgtrn. einige wenige Zeit in Reih und Gliedern gestanden auf Höchst deroselben Befehl ausrangiret und in die Cantons zurückgeschicket werden müßen, als dann sothane Leute sich im Lande etabliren, und, und auf alle Weise verhindert werden müße, daß selbige nicht aus dem Lande gehen, noch sich bey auswärtigen niederlaßen.
Damit aber auch solchen Landes-Kindern um so viel mehr Gelegenheit gemachet werde sich im Lande zu setzen und etabliren zu können, so soll gedachte N. Krieges- und Dom. Cammer ernstlich darauf bedacht seyn, und dahin sehen, daß wo starcke Bauer-Höfe seynd, wozu 5. oder 6. Hufen Landes gehören, und die Besitzer dererhalben etwa 2. 3. Söhne haben, als denen selbige mit solchen ihren Söhnen sich darin theilen, und letztere ein oder andere Hufe zum abbauen abtreten müßen, damit diese um so viel füglicher und beßer sich im Lande etabliren können.
Mehr Höchstged. Sr. Kgl. Mj. recommandiren diesen articul gedachter N. Cammer auf das nachdrücklichste und damit dieselbe urtheilen können, ob auch dero Willens-Meinung darunter ein gehöriges Genüge geschehe so soll mehrermeldete Cammer, jährlich und zwar präse den 1. Decembr. an Sr. Königl. Majt. eine accurate Liste einsenden, und darin Specificiren
1. die Nahmen der Vorher worin dergleichen ausrangirte angesetzet und etabliret werde. 2. die Vor- und Zunahme des angesetzten und ausrangirten
3. die Nahmen des Rgts. und der Compagnie, worunter er gestanden
4. wie viel vor ihn abgebauet worden, und endlich wie viel überall an Hufen dergestalt in solchen Jahren abgebaut und Leute darauf angesetzet worden.
Übrigens ist Sr. Königl. Majt. allergndste Willens-Meynung, daß die Cammer sowohl als die Land-Räthe, wohl dahin sehen sollen, damit gedachte Abbau, Adelichen Dörfern geschehen müße.
Berlin den 4ten Januar 1748
Friederich
An die sämtl. Kr(ieges) u D(omainen) Cammern
Liste von denen in Anno 1748 abgebauten Huben welche mit ausrangirten Soldaten besetzt worden;
desgleichen
von denen übrigen in Anno 1748 ausrangirten Soldaten welche auf dem platten Lande und in denen Städten angesetzt und untergebracht sind.
Amt / Ort / Name / Regiment und Compagnie / Bemerkung
Deutsch-Eylau Muntig Johann Panncke Regt. von Kallnein Major v. Wutenow Comp.
Neidenburg Commusin Christoph Mendrzicki Regt. von Dohna, Capit. von Gaudecker Compagn.
Neidenburg Wessolowen Matthes Kelbassa Regt. von Dohna, Capit. von Gaudecker Compagn.
Marienwerder Rospitz Jacob Gehde Regt. von Buddenbrock, Major von Aweyden Comp. hat hieselbst ein Bauer Erbe angenommen
Preusch Eylau Marguhnen Martin Schipper Regt. von Holstein, Capit. von Taubenheim Comp. besitzt ein Bauer Erbe von 2 Huben, so er bereits als Soldat gehabt
Mehlaucken Alexen Christoph Barsuhn Regt. v. Hollstein, Obrist Lieut. v Trenck Compagn. wohnt auf einem Königl. Bauern Erbe, welches er bereits als Soldat in Besitz gehabt
Preusch-Marck Schwalgendorf Martin Biber Regt. von Gessler, Ritt Meister v. Puttkammer Comp. hat hieselbst ein Erbe von 2 Huben angenommen
Mehlaucken Popelcken Adam Rodatis Regt. von Hollstein, Obrist v. Knobloch Comp.
Mehlaucken Platopöhnen Ernst Sahmen Regt. von Hollstein, Obrist Lieut. v. Trenck Comp.
Mehlaucken Ragennen Christian Selius Regt. von Hollstein, Obrist Lieut. v. Trenck Comp
Tapiau Schillenberg Jacob Borm Regt. von Hollstein, Capit. von Taubenheim Comp.
Riesenburg Kunzen Adam Marinski Regt. v. Möllendorff, Capit. Graf zu Dohna Escadr.
Riesenburg Brando Christoph Wend Regt. v. Möllendorff, Capit. Graf zu Dohna Escadr.
Bemerkung für Namen Rodatis bis Wend: weil die Regimenter der Cammer Ausgangs Novembris 1748 erst angezeiget, daß diese Leute ausrangiret worden,
so kann noch nicht allerunterthänigst angezeiget werden, welchergestalt dieselbe angesetzt sind.
Ferner sind in Städten folgender gestalt angesetzt und untergebracht
Stadt Königsberg Wilhelm Neumann Regt. von Dohna Capit. von Scholten Comp. wohnt als ein Arbeits Mann auf dem naßen Garten
Stadt Königsberg Joh. Bossmann Regt. von Dohna Capit. von Scholten Comp ist als Nachtwächter angenommen
Stadt Königsberg Martin Okronglack Regt. von Dohna Capit. von Deppen Comp. ist als Nachtwächter angenommen
Stadt Königsberg Matth. Mosny Regt. von Dohna Capit. von Katt Comp. stehet beym Rothgerber Heyler in Arbeit
Stadt Königsberg George Schroeter Regt. von Dohna Capit. von Gaudecker Comp. ernähret sich mit Brettschneiden
Stadt Königsberg George Jacubcig Regt. von Dohna Major von Wegnern Comp. ernähret sich als ein Arbeits Mann
Stadt Königsberg Jacob Gedack Regt. von Katt ist Flachsbinder geworden
Stadt Königsberg Christian Neumann Regt. v. Kijow, Ritt Mstr. von Groeben Comp. ist Ministerialis bey der Kriegs- und Domainen-Cammer geworden
Stadt Preusch-Holland George Katsch Regt. von Dohna, Leib-Compagnie ist seiner Profession ein Bechler und hat sich als Meister und Bürger angesetzt
Stadt Deutsch-Eylau Friedrich Preiss Regt. von Dohna ist Bürger und Meister des Schuster Gewercks geworden
Stadt Mohrungen Michael Saromba Regt. von Dohna ist als Bürger und Schuster angesetzt
Stadt Rosenberg Michael Brosche Regt. v. Roeder Capit. von Rehden Comp. ist seiner Profession ein Schuster und arbeitet als Schuh Knecht
Stadt Marienwerder Mich. Neumann Regt. von Roeder ernähret sich mit Dächer decken, Brettschneiden und hat seine eigene Kathe und Garten
VG
Angelika
ich habe aus einer Akte Ortschaften (in denen die ausrangierten angesetzt wurden), Namen, Regimenter und Bemerkungen zu Beruf oder Bewirtschaftung.
Die Listen gehen von 1748-1758 und 1771.
Heute stelle ich die Namen für die Jahre 1748-1749 ein, den Rest dann nach und nach.
Zuerst ein Schreiben aus der Akte zur Erklärung:
Acta
Welchergestalt es mit Unterbringung derer Landes Kinder so auf S. Königl. Majs. Befehl von denen Regimentern ausrangiret und in die Cantons zurück geführt werden müßen gehalten werden soll.
ingl.
Wegen Einsendung der jährl. Tabellen von denen in Königsberg. und Litth. Depart. auf Huben eingesetzten ausrangirten Soldaten und sollen wo starcke Bauer- Höfe seynd und die Besitzer derselben etwa 2 oder 3 Söhne haben mit solchen ihren Söhnen sich darin theilen und letztere eins oder andere Hufe zum abbauen abtreten.
item
daß denen Ausrangirten und in die Cantons zurück geschickten Leuten, von ihren Väterl. oder Mütterl. Erbtheil eher nichts verabfolget werden soll, bis sie bescheiniget habe, daß sie sich würckl. verheyrathet oder sonsten in der Provintz angesetzet.
ingl.
Wegen Unterbringung denen von denen Guarnison Regimenten ausrangirten kleinen Leute.
Da Sr. Königl. Majt. in Preußen, Unser ~ denen in N. stehenden Regimenten befohlen haben, verschiedenen auch in Reih und Gliedern stehender Landes-Kindern auszurangiren, und in die Cantons zurück gehen laßen, um sich in solchen ansetzen und etabliren zu können, in der allergnädigsten Landes-Väterlichen Intention, daß dadurch die Anzahl derer Unterthanen vermehret, und das Land mehr und mehr peupliret werden möge. Höchst dieselbe aber vernehmen müßen, wie wieder dero allergnädigste Intention sothane von den Rgtrn. ausrangirte Landes Kinder zum Theil nicht etabliret noch untergebracht worden, sondern in die Irre herum gegangen, theils aber wohl gar sich außer Landes begeben haben. Als befehlen Höchst-Dieselbe hiedurch dero N. Krieges- und Dom-Cammer so gnädig als alles Erntes, daß dieselbe durch die Landräthe, Magistrate, Beamte und Gerichts-Obrigkeiten sehr genau darauf acht haben und halten laßen, daß wenn Landes-Kinder bey denen Rgtrn. einige wenige Zeit in Reih und Gliedern gestanden auf Höchst deroselben Befehl ausrangiret und in die Cantons zurückgeschicket werden müßen, als dann sothane Leute sich im Lande etabliren, und, und auf alle Weise verhindert werden müße, daß selbige nicht aus dem Lande gehen, noch sich bey auswärtigen niederlaßen.
Damit aber auch solchen Landes-Kindern um so viel mehr Gelegenheit gemachet werde sich im Lande zu setzen und etabliren zu können, so soll gedachte N. Krieges- und Dom. Cammer ernstlich darauf bedacht seyn, und dahin sehen, daß wo starcke Bauer-Höfe seynd, wozu 5. oder 6. Hufen Landes gehören, und die Besitzer dererhalben etwa 2. 3. Söhne haben, als denen selbige mit solchen ihren Söhnen sich darin theilen, und letztere ein oder andere Hufe zum abbauen abtreten müßen, damit diese um so viel füglicher und beßer sich im Lande etabliren können.
Mehr Höchstged. Sr. Kgl. Mj. recommandiren diesen articul gedachter N. Cammer auf das nachdrücklichste und damit dieselbe urtheilen können, ob auch dero Willens-Meinung darunter ein gehöriges Genüge geschehe so soll mehrermeldete Cammer, jährlich und zwar präse den 1. Decembr. an Sr. Königl. Majt. eine accurate Liste einsenden, und darin Specificiren
1. die Nahmen der Vorher worin dergleichen ausrangirte angesetzet und etabliret werde. 2. die Vor- und Zunahme des angesetzten und ausrangirten
3. die Nahmen des Rgts. und der Compagnie, worunter er gestanden
4. wie viel vor ihn abgebauet worden, und endlich wie viel überall an Hufen dergestalt in solchen Jahren abgebaut und Leute darauf angesetzet worden.
Übrigens ist Sr. Königl. Majt. allergndste Willens-Meynung, daß die Cammer sowohl als die Land-Räthe, wohl dahin sehen sollen, damit gedachte Abbau, Adelichen Dörfern geschehen müße.
Berlin den 4ten Januar 1748
Friederich
An die sämtl. Kr(ieges) u D(omainen) Cammern
Liste von denen in Anno 1748 abgebauten Huben welche mit ausrangirten Soldaten besetzt worden;
desgleichen
von denen übrigen in Anno 1748 ausrangirten Soldaten welche auf dem platten Lande und in denen Städten angesetzt und untergebracht sind.
Amt / Ort / Name / Regiment und Compagnie / Bemerkung
Deutsch-Eylau Muntig Johann Panncke Regt. von Kallnein Major v. Wutenow Comp.
Neidenburg Commusin Christoph Mendrzicki Regt. von Dohna, Capit. von Gaudecker Compagn.
Neidenburg Wessolowen Matthes Kelbassa Regt. von Dohna, Capit. von Gaudecker Compagn.
Marienwerder Rospitz Jacob Gehde Regt. von Buddenbrock, Major von Aweyden Comp. hat hieselbst ein Bauer Erbe angenommen
Preusch Eylau Marguhnen Martin Schipper Regt. von Holstein, Capit. von Taubenheim Comp. besitzt ein Bauer Erbe von 2 Huben, so er bereits als Soldat gehabt
Mehlaucken Alexen Christoph Barsuhn Regt. v. Hollstein, Obrist Lieut. v Trenck Compagn. wohnt auf einem Königl. Bauern Erbe, welches er bereits als Soldat in Besitz gehabt
Preusch-Marck Schwalgendorf Martin Biber Regt. von Gessler, Ritt Meister v. Puttkammer Comp. hat hieselbst ein Erbe von 2 Huben angenommen
Mehlaucken Popelcken Adam Rodatis Regt. von Hollstein, Obrist v. Knobloch Comp.
Mehlaucken Platopöhnen Ernst Sahmen Regt. von Hollstein, Obrist Lieut. v. Trenck Comp.
Mehlaucken Ragennen Christian Selius Regt. von Hollstein, Obrist Lieut. v. Trenck Comp
Tapiau Schillenberg Jacob Borm Regt. von Hollstein, Capit. von Taubenheim Comp.
Riesenburg Kunzen Adam Marinski Regt. v. Möllendorff, Capit. Graf zu Dohna Escadr.
Riesenburg Brando Christoph Wend Regt. v. Möllendorff, Capit. Graf zu Dohna Escadr.
Bemerkung für Namen Rodatis bis Wend: weil die Regimenter der Cammer Ausgangs Novembris 1748 erst angezeiget, daß diese Leute ausrangiret worden,
so kann noch nicht allerunterthänigst angezeiget werden, welchergestalt dieselbe angesetzt sind.
Ferner sind in Städten folgender gestalt angesetzt und untergebracht
Stadt Königsberg Wilhelm Neumann Regt. von Dohna Capit. von Scholten Comp. wohnt als ein Arbeits Mann auf dem naßen Garten
Stadt Königsberg Joh. Bossmann Regt. von Dohna Capit. von Scholten Comp ist als Nachtwächter angenommen
Stadt Königsberg Martin Okronglack Regt. von Dohna Capit. von Deppen Comp. ist als Nachtwächter angenommen
Stadt Königsberg Matth. Mosny Regt. von Dohna Capit. von Katt Comp. stehet beym Rothgerber Heyler in Arbeit
Stadt Königsberg George Schroeter Regt. von Dohna Capit. von Gaudecker Comp. ernähret sich mit Brettschneiden
Stadt Königsberg George Jacubcig Regt. von Dohna Major von Wegnern Comp. ernähret sich als ein Arbeits Mann
Stadt Königsberg Jacob Gedack Regt. von Katt ist Flachsbinder geworden
Stadt Königsberg Christian Neumann Regt. v. Kijow, Ritt Mstr. von Groeben Comp. ist Ministerialis bey der Kriegs- und Domainen-Cammer geworden
Stadt Preusch-Holland George Katsch Regt. von Dohna, Leib-Compagnie ist seiner Profession ein Bechler und hat sich als Meister und Bürger angesetzt
Stadt Deutsch-Eylau Friedrich Preiss Regt. von Dohna ist Bürger und Meister des Schuster Gewercks geworden
Stadt Mohrungen Michael Saromba Regt. von Dohna ist als Bürger und Schuster angesetzt
Stadt Rosenberg Michael Brosche Regt. v. Roeder Capit. von Rehden Comp. ist seiner Profession ein Schuster und arbeitet als Schuh Knecht
Stadt Marienwerder Mich. Neumann Regt. von Roeder ernähret sich mit Dächer decken, Brettschneiden und hat seine eigene Kathe und Garten
VG
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