Vaterschaft mit 12 Jahren?

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  • clarissa1874
    Erfahrener Benutzer
    • 07.10.2006
    • 2212

    Vaterschaft mit 12 Jahren?

    Der nachstehend genannte Bräutigam soll laut Heiratseintrag angeblich mit 12 Jahren Vater geworden sein:


    Anton NOWICKI
    Arbeiter, katholisch
    * 1855 (20 1/3 Jahre alt) in Wtelno
    wohnhaft in Birkhausen
    Vater: Wirt Paul NOWICKI
    Mutter: Antonina Franziska geb. [nicht angegeben], beide wohnhaft in Birkhausen
    und
    Justine KWIATKOWSKA
    katholisch
    * 1847 (30 1/2 Jahre alt) in Nekla
    wohnhaft in Wluki
    Vater: Arbeitsmann Felix KWIATKOWSKI, wohnhaft in Linowiec
    Mutter: Marianna geb. WIERSZEWSKA, verstorben
    oo 23.10.1875 um 18.00 h in Fordon
    Trauzeugen:
    1) Kätner Leonhard Czaykowski, 26 Jahre alt
    2) Kätner Michael Bagniewski, 28 Jahre alt, beide wohnhaft in Marienfelde
    Vermerk:
    "Gleichzeitig erklärte der Anton Nowicki, daß er hiermit die Vaterschaft zu dem von der Justine Kwiatkowska vor 8 Jahren geborenen Kinde Namens Marianna" [so!]
    Quelle:
    Heiratshauptregister Standesamt Fordon-Land, Kreis Bromberg, Nr. 16/1875


    Hat der Standesbeamte möglicherweise einen Fehler bei der Eintragung begangen?
    FN: Beutler, Kasch, Oertel, Schleusener, Treichel, Zoch in Berlin
    FN: Beutler [Büdeler o.ä.], Brandt, Döring [Düring], Fahrenholz, Granzow, Heitmann, Herm, Klages, Kleemann, Kremp, Malzahn, Mehser, Oertel, Ostwald, Ramin, Rauhöft, Scherff, Schwager, Weigelt, Welzin [Welzien] in Brandenburg
    FN: Alex, Aschmutat, Haak, Huhlgram, Klamm, Mack, Mucharski, Stortz, Treichel [Treuchel, Treichler], Weidemann, Weidhorn, Wohlgemuth, Zech in Westpreußen
    FN: Berthold, Heybach [Heubach], Köhler in Sachsen
  • AKocur
    Erfahrener Benutzer
    • 28.05.2017
    • 1371

    #2
    Hallo,


    Theoretisch biologisch möglich müsste es eigentlich sein, wenn auch zugegebenermaßen unwahrscheinlich. Ich tippe auf einen Fehler, entweder beim Alter des Bräutigams oder beim Kind (vllt. vor 8 Monaten statt vor 8 Jahren geboren?). Das Alter der Braut ist ja auch falsch angegeben, so dass Geburtsdatum stimmt.



    Hast du die Geburtsurkunden von Marianna und Anton?


    LG,
    Antje

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    • sonki
      Erfahrener Benutzer
      • 10.05.2018
      • 4692

      #3
      Hallo!

      Also das Alter von Anton scheint erst einmal zu stimmen - die Taufe findet sich 1855 im KB von Wtelno.


      Das Alter der Braut stimmt auch - Taufe 1845:
      https://szukajwarchiwach.pl/6/1604/0...1cdSVJQP1TFdSw (letzter Eintrag, geht nächste Seite weiter)
      Zuletzt ge?ndert von sonki; 10.08.2018, 11:00.
      Слава Україні

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28326

        #4
        Hallo,


        ich tippe auch eher auf einen Fehler.
        Da es ja die Differenz bei der Braut, Altersangabe - Jahreszahl, gibt, ist der auch beim Kind nicht auszuschließen.


        Abgesehen davon, daß 12 Jahre sehr jung war/ist für eine Vaterschaft, wäre die Braut damals 18-20 Jahre alt gewesen. Da haben beide doch eigentlich sehr unterschiedliche Interessen.


        Ich würde die Kindstaufe suchen. Rückwärts vom Heiratsdatum an.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine
        sigpic .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15111

          #5
          Zitat von clarissa1874 Beitrag anzeigen
          ... vor 8 Jahren geborenen Kinde Namens Marianna"...
          Hat der Standesbeamte möglicherweise einen Fehler bei der Eintragung begangen?
          Hallo,
          ich vermute das Kind war vor 8 Tagen geboren worden. Gruss
          Viele Grüße

          Kommentar

          • Xtine
            Administrator
            • 16.07.2006
            • 28326

            #6
            Hallo Clarissa,


            hast Du zu dem Vermerk im Heiratseintrag vielleicht auch einen Scan für uns?
            Nicht, daß das ein Lesefehler ist!
            Viele Grüße .................................. .
            Christine
            sigpic .. .............
            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

            Kommentar

            • sonki
              Erfahrener Benutzer
              • 10.05.2018
              • 4692

              #7
              Hallo,

              hier der Ausschnitt von genealogiawarchiwach. Habe leider keinen Permalink auf dieser Usability-Katastrophenwebseite gefunden.
              Angehängte Dateien
              Слава Україні

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              • ReReBe
                Erfahrener Benutzer
                • 22.10.2016
                • 2531

                #8
                Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                hast Du zu dem Vermerk im Heiratseintrag vielleicht auch einen Scan für uns?
                Nicht, daß das ein Lesefehler ist!
                Den Scan gibt es hier: https://www.genealogiawarchiwach.pl/...ig&query.query

                Bild 16.2 und 17.1

                Ein Lesefehler liegt nicht vor. Da steht eindeutig 8 Jahre. Vielleicht ist es ja ein Eintragungsfehler des Standesbeamten (Jahre statt Tage, Wochen, Monate)? Wie schon vorgeschlagen, hilft hier wohl nur, den Geburtseintrag des Kindes zu suchen und zu finden.

                Gruß
                Reiner

                Kommentar

                • Horst von Linie 1
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.09.2017
                  • 19710

                  #9
                  Hallo,
                  ich denke, dass alles stimmig ist.
                  Dass er die Vaterschaft anerkennt, ehrt ihn. Aber für den
                  biologischen Vater halte ich ihn dennoch nicht.
                  Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                  Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                  Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                  Und zum Schluss:
                  Freundliche Grüße.

                  Kommentar

                  • Anna Sara Weingart
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.10.2012
                    • 15111

                    #10
                    Ja. Anton Nowicki adoptiert mit der Erklärung das Kind. Er übernimmt die Vaterschaft.

                    Welches Verb steht eigentlich hinter "Vaterschaft" ???

                    Ansonsten hätte dort stehen müssen: "erklärt, dass er der leibliche Vater sei"
                    Viele Grüsse
                    Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 10.08.2018, 20:33.
                    Viele Grüße

                    Kommentar

                    • Horst von Linie 1
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.09.2017
                      • 19710

                      #11
                      Hallo,
                      hinter VS steht "anerkenne".
                      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                      Und zum Schluss:
                      Freundliche Grüße.

                      Kommentar

                      • clarissa1874
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.10.2006
                        • 2212

                        #12
                        Vaterschaftsanerkennung

                        Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen

                        Welches Verb steht eigentlich hinter "Vaterschaft" ??? anerkenne

                        Ansonsten hätte dort stehen müssen: "erklärt, dass er der leibliche Vater sei"
                        Die vorgeschlagene Formulierung war seinerzeit nicht üblich. Wer die Vaterschaft anerkennt, bekundet, dass er das Kind gezeugt hat.

                        Ich danke allen, die sich mit diesem ungewöhnlichen Eintrag bisher beschäftigt haben. Vielleicht findet jemand auch noch den Taufeintrag der unehelich geborenen Tochter.


                        Einen schönen Abend wünscht
                        clarissa1874
                        FN: Beutler, Kasch, Oertel, Schleusener, Treichel, Zoch in Berlin
                        FN: Beutler [Büdeler o.ä.], Brandt, Döring [Düring], Fahrenholz, Granzow, Heitmann, Herm, Klages, Kleemann, Kremp, Malzahn, Mehser, Oertel, Ostwald, Ramin, Rauhöft, Scherff, Schwager, Weigelt, Welzin [Welzien] in Brandenburg
                        FN: Alex, Aschmutat, Haak, Huhlgram, Klamm, Mack, Mucharski, Stortz, Treichel [Treuchel, Treichler], Weidemann, Weidhorn, Wohlgemuth, Zech in Westpreußen
                        FN: Berthold, Heybach [Heubach], Köhler in Sachsen

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                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28326

                          #13
                          Hallo Clarissa,

                          die KB von Fordon gibt es wohl bei FamilySearch, sie sind aber nur in einem Familiencenter zugänglich, bzw. einige nur für Mitglieder der Kirche.
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

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                          • sonki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 10.05.2018
                            • 4692

                            #14
                            Hallo,

                            Marianna Kwiatkowska (unehelich) - Link (kath. Kirche Dobsch - Auszug - vorletzter Eintrag)
                            * 16.03.1868 Ma??lewo
                            ~ 17.03.1868 Dobsch
                            Mutter: Justina Kwiatkowska
                            Taufzeugen: Joseph Jaeger, Eva Ferzke?

                            Immerhin ist nun klar, das es wirklich 8 Jahre hieß.
                            Слава Україні

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                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 15111

                              #15
                              Zitat von clarissa1874 Beitrag anzeigen
                              ... Wer die Vaterschaft anerkennt, bekundet, dass er das Kind gezeugt hat ....
                              Nein. Vaterschaftsanerkennung hat nichts damit zu tun, ob man der biologische Vater ist.
                              https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung.
                              daraus Zitat: "Ob der Anerkennende auch der biologische Vater des Kindes ist, ist dabei unerheblich."

                              oder zum Beispiel:
                              Verdrängung bestehender Vaterschaft
                              Wurde das Kind geboren, während die Ehe der Mutter noch nicht geschieden oder aufgehoben war, die Eheleute aber bereits die Scheidung eingereicht haben (§ 1567 BGB), gilt das Kind zwar zunächst als Kind des Ehemannes (§ 1593 BGB), mit dessen urkundlicher Zustimmung wird aber die Vaterschaftsanerkennung eines anderen Mannes mit Rechtskraft der Scheidung rechtswirksam.
                              Zuletzt ge?ndert von Anna Sara Weingart; 11.08.2018, 14:09.
                              Viele Grüße

                              Kommentar

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