Amtsgericht Bonn
Öffentliche Aufforderung
34 VI 639/09 Fiskus
Am 29. Dezember 2009 starb in Bonn, mit letztem Wohnsitz in Bonn, Herr Gerhard Brommer, geb. am 7. März 1930 in Tschutscha, Krim.
Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte innerhalb von sechs Wochen bei dem Nachlassgericht Bonn anzumelden; andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass beträgt etwa 1.914,58 EUR.
Öffentliche Aufforderung
34 VI 639/09 Fiskus
Am 29. Dezember 2009 starb in Bonn, mit letztem Wohnsitz in Bonn, Herr Gerhard Brommer, geb. am 7. März 1930 in Tschutscha, Krim.
Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte innerhalb von sechs Wochen bei dem Nachlassgericht Bonn anzumelden; andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als das Land Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden ist.
Der Reinnachlass beträgt etwa 1.914,58 EUR.
Bonn, 22. Oktober 2009
Amtsgericht, Abt. 34
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