Adoptionsdaten-Freigabe für Ariernachweis?

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  • Julchen53
    Erfahrener Benutzer
    • 30.09.2015
    • 426

    Adoptionsdaten-Freigabe für Ariernachweis?

    Auf einer Geburtsurkunde befindet sich ein Randvermerk, der die Geburt eines Sohns und dessen Heiratsdatum anzeigt.
    Die Geburt war 1918, die Heirat 1944 und in dem Jahr wurde auch erst der Vermerk eingetragen.
    Da das Kind in der weiteren Familiengeschichte nicht auftaucht, habe ich eine Adoption vermutet.
    Ist es denkbar, dass die Daten der echten Mutter freigegeben werden mußten, um einen Ahnennachweis für die Heirat zu haben und daher auch erst dann die Geburt bei ihr eingetragen wurde?
    Ich vermute, damals stand der Nachweis der Abstammung über dem Datenschutz der Adoption?

    Viele Grüße
    Julchen
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    Stauch und Ponsold (Kreis Sonneberg)

  • #2
    Hallo,
    Datenschutz im Deutschen Reich?
    Steuergeheimnis sicherlich, aber ansonsten?


    LG
    Malu

    Kommentar

    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1657

      #3
      Kannst du das Dokument bitte mal zeigen? Eine Adoption kann man m.E. da nicht herleiten, dass Lebensereignisse von Kindern handschriftlichen/per Stempel nachgetragen worden, kommt gelegentlich vor.

      A.

      Kommentar

      • Julchen53
        Erfahrener Benutzer
        • 30.09.2015
        • 426

        #4
        Die Adoption hatte ich vermutet, weil die Mutter zu dieser Zeit mit ihren anderen 3 Kindern regulär gemeldet war, die Geburt in einer anderen (nah gelegenen) Stadt stattfand und das Kind nicht auf ihrer Meldekarte eingetragen wurde, obwohl sie noch ca. 2 Jahre dort wohnte.

        Es fiel mir eben auf, dass der Nachtrag erfolgte zum Zeitpunkt der Hochzeit des Sohns.
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        • MH54321
          Erfahrener Benutzer
          • 09.09.2014
          • 404

          #5
          Hallo Julchen,

          in deinem Fall würde ich an die entsprechenden Standesämter schreiben und freundlich drum bitten, das die sich die entsprechenden Einträge mal ansehen und schauen, ob da eine Randnotiz zum Sterbedatum des Sohnes vorhanden ist. Wenn die Daten bereits ausserhalb der Schutzfrist liegen (weil vor 1986 verstorben), kannst du den Registerauszug zur Geburt beantragen. Da müsste eine eventuelle Adoption eigentlich vermerkt sein.

          Zudem haben die Kirchen manchmal etwas großzügeren Umgang mit Datenschutz. Vielleicht helfen dir die Taufeinträge und die Traueinträge weiter. Genaues Datum der Trauung hast du ja zum Glück.

          Grüße,

          mh.
          Suche FN Hansmann (Hohenberg-Krusemark), FN Gruss/Gruß/Gruhs (Groß Rodensleben, Dreileben), FN Heindorf(f) (Stendal, Tangerhütte, Celle), FN Frey (Königsberg, Borchersdorf, Ostpreuss.)

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          • Julchen53
            Erfahrener Benutzer
            • 30.09.2015
            • 426

            #6
            Hallo MH54321,

            gute Idee, habe die Mails schon losgeschickt. Zumindest kann man auf ein paar Informationen hoffen, wenn ich auch nicht ganz sicher bin, dass ein Tod vor 1986 auch Zugriff auf den Geburtseintrag erlaubt.
            Die Sterbeurkunde könnte ich dann sicherlich anfordern, aber ob damit auch die restlichen Daten entsperrt sind, darüber habe ich schon unterschiedliches gelesen. Kommt vielleicht auch aufs Amt an.

            Danke und viele Grüße
            Julchen
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