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  #1  
Alt 22.12.2019, 20:46
Hughes500 Hughes500 ist offline
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Registriert seit: 24.01.2016
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Standard Radu Duda, Prinz von Hohenzollern-Veringen und Prinz von Rumänien

Guten Abend

Laut Wikipedia wurde dem Schwiegersohn von König Michael I. von Rumänien, Radu Duda folgende Titel verliehen:

- Prinz von Hohenzollern-Veringen durch Friedrich Wilhelm von Hohenzollern
- Prinz von Rumänien durch Michael I. von Rumänien

Werden Titelverleihungen durch einen ehemals regierenden König oder durch ein Oberhaut eines fürstlichen Hauses vom Deutschen Adelsrechtsausschuss oder einer ähnlichen Institution anerkannt?
Werden solche Titel in amtliche Ausweise eingetragen?

Gespannt lese ich von Euch.
Schöne Grüsse
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  #2  
Alt 23.12.2019, 08:56
gki gki ist gerade online
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Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
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Hallo Hughes500,

zu Deiner Frage:

1) Rumänien ist lt. Wikipedia eine Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt.

2) Es gibt also keinen König von Rumänien.

3) Wer nicht existiert kann auch keine Titel verleihen

4) Nichr verliehene Titel können auch nicht in amtliche Papiere eingetragen werden.

5) Was irgendwelche privaten Vereinigungen machen weiß ich nicht.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
__________________
Gruß
gki
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  #3  
Alt 23.12.2019, 09:18
assi.d assi.d ist offline weiblich
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Registriert seit: 15.11.2008
Ort: Osthessen, bei Fulda
Beiträge: 2.674
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Zitat:
On 1 January 1999, he was given the name, not title,
Laut Wikipedia wurde ihm kein Titel verleihen, nur ein Name.

Gruss
Astrid
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  #4  
Alt 23.12.2019, 11:27
Benutzerbild von Hracholusky
Hracholusky Hracholusky ist offline männlich
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Beiträge: 879
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Hallo,


wie Astrid schon schrieb ist "Prinz von Hohenzollern-Veringen" nur ein Name und kein Titel. Bei "Prinz von Rumänien" verhält es sich anders. Das ist ein Titel der im von König Michael I. von Rumänien verliehen wurde. König Michael war der letzte regierende König von Rumänien und durfte daher auch seinen Titel nach der Absetzung weiterführen und Titel verleihen.
__________________
Mit besten Grüssen
Gerd
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  #5  
Alt 24.12.2019, 00:26
gki gki ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 4.820
Standard

Hallo!

Zitat:
Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen
König Michael war der letzte regierende König von Rumänien und durfte daher auch seinen Titel nach der Absetzung weiterführen und Titel verleihen.
"durfte verleihen"? Wer hat ihm das denn erlaubt? Klar, er kann das einfach machen, aber das ganze ist doch das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist. Bei einem Titel kommt es ja drauf an, daß er anerkannt wird. Daß das irgendwer außerhalb dessen eigener Clique macht, bezweifle ich.
__________________
Gruß
gki
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  #6  
Alt 05.01.2020, 17:23
Hughes500 Hughes500 ist offline
Neuer Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 24.01.2016
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von gki Beitrag anzeigen
Hallo!



"durfte verleihen"? Wer hat ihm das denn erlaubt? Klar, er kann das einfach machen, aber das ganze ist doch das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist. Bei einem Titel kommt es ja drauf an, daß er anerkannt wird. Daß das irgendwer außerhalb dessen eigener Clique macht, bezweifle ich.
Besten Dank für Eure Stellungnahmen.

Gute Frage…

Fürst Hans Adam II von und zu Liechtenstein hat als Staatsoberhaupt der letzten deutschsprachigen Monarchie in Europa das Recht, Titel zu verleihen. So unter anderem Adelstitel mit dem Prädikat „von“ sowie die Titel „Baron“ und „Graf“.

Weder in der liechtensteinischen Verfassung noch im Hausgesetz des Fürstenhauses Liechtenstein konnte ich dieses Recht finden.

Es fragt sich, ob er das Recht als nicht regierender Fürst bzw. als Oberhaupt des Fürstlichen Hauses auch hätte.
Wenn ja, hätte wohl auch Fürst Friedrich Wilhelm von Hohenzollern dieses Recht gehabt.

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