Hallo Freunde,
man sollte jedoch auch unterscheiden, ob man einen Beleg für das hohe Alter (Geburtseintrag) vorliegen hat, oder ob der Pfarrer grob geschätzt hat. Ohne Beleg habe ich einen Vorfahren Urban Geyer, der im März 1667 im biblischen Alter von 118 Jahren verstorben sein soll (demn. *um 1549).
LG
man sollte jedoch auch unterscheiden, ob man einen Beleg für das hohe Alter (Geburtseintrag) vorliegen hat, oder ob der Pfarrer grob geschätzt hat. Ohne Beleg habe ich einen Vorfahren Urban Geyer, der im März 1667 im biblischen Alter von 118 Jahren verstorben sein soll (demn. *um 1549).
LG
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