Familiennamen unehelicher Kinder

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  • klaus1945
    Erfahrener Benutzer
    • 10.06.2009
    • 265

    Familiennamen unehelicher Kinder

    Hallo,
    wie haltet ihr es mit der Erfassung der Familiennamen unehelicher Kinder?

    In den Kirchenbücher werden die Kinder mit der Taufe eingetragen, also mit dem Namen der Mutter. Häufig findet sich da aber ein Legitimationsvermerk und dann ein zweiter Name, der des Vaters. Wie geht ihr damit um?

    Viele Grüße
    Klaus
    Zuletzt ge?ndert von klaus1945; 03.10.2017, 19:25.
  • Mia
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2013
    • 472

    #2
    Hallo Klaus,
    In den Kirchenbücher werden die Kinder mit der Taufe eingetragen, also mit dem Namen der Mutter
    so generell kann man das nicht sagen. Ich habe schon mehrere uneheliche Kinder in den Kirchenbüchern gesehen, die mit dem Namen des Vaters eingetragen wurden.

    Ich gebe bei unehelichen Kindern den Familiennamen der Mutter UND des Vaters an. Da muss ich mich noch für eine einheitliche Schreibweise entscheiden, denn bis jetzt sind sie entweder durch Schrägstrich getrennt bzw. ist der 2. Name in Klammer gesetzt.

    Viele Grüße
    Mia

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    • Feldsalat
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2017
      • 1078

      #3
      Ich halte es bisher so:

      Wenn kein Vater eingetragen ist und das Kind hat den Nachnamen der Mutter, so übernehme ich diesen (welchen auch sonst?).

      Wird das Kind durch spätere Heirat legitimiert und bekommt den Namen des Vaters, dann läuft es fortan unter diesem Namen.

      Kommentar

      • sk270278
        Erfahrener Benutzer
        • 06.09.2013
        • 345

        #4
        Ist das Kind unehelich -> den FN der Mutter
        Ist das Kind ehelich -> den FN des Ehepaares (meistens des Vaters)
        Wurde es später legitimiert/angenommen/adoptiert -> den FN nach der L/A/A (mit einem Vermerk 'geboren als ...' unter Bemerkungen oder persönliches)

        Gruß
        Schön daß es euch alle gibt - DANKE an sämtliche Helferinnen und Helfer!


        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4823

          #5
          Hallo,

          in Bayern führten auch uneheliche Kinder bis etwa 1850 den Nachnamen des Vaters. Erst danach wurde das geändert. Dementsprechend führe ich dann das Kind unter dem Namen des Vaters.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • AUK2013
            Erfahrener Benutzer
            • 21.05.2013
            • 901

            #6
            Hallo,

            habe einen ganzen Familienzweig, der nicht zu meinem "Familienstamm" gehört.

            Die Exfrau eines Vorfahren hatte noch zwei uneheliche Söhne nach 1830 und drei Enkelsöhne.
            Alle trugen unseren Familiennamen und gehören ja eigentlich nicht mehr zu meiner Sippe.

            Gehören sie nun in meinen grafischen Stammbaum?? - tragen ja unseren Familiennamen.

            In der Datenbank habe ich sie unter Bemerkungen:

            - uneheliche Kinder der geschiedenen Exfrau -

            vermerkt.

            Viele Grüße

            Arno
            >>>>>>>>>>>>>>>>>>

            Liebe Grüße

            Arno

            Kommentar

            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2491

              #7
              Moinsen zusammen,

              wie hier schon angemerkt, ist die Handhabe von Familiennamen
              bei unehelichen Kindern sehr unterschiedlich. Aus meiner Forschung
              heraus, erhielten die Kinder i.d.R. den Namen der Mutter beigelegt.
              Wurden die Kinder später legitimiert, so müsste man die Folgeeinträge
              für die Kinder ermitteln, ob sie dann den Familiennamen des Vaters
              führten. Wurden die Kinder nachträglich legitimiert, führten sie
              meist auch den Familiennamen des Vaters, somit müsste man in der
              Datei auch diesen Namen anführen.
              Nun kommt es auf das Verwaltungsprogramm an. Viele Programme
              bieten unter Feld *Ehe* die Option eheliche/uneheliche Verbindung
              an.
              Ob nun ehelich/unehelich…, sofern der Vater angegeben wird, was ja
              nicht immer der Fall ist, würde ich ihn unbedingt in meine Haupt-
              datei aufnehmen.

              Beste Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


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              • Andrea1984
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2017
                • 2543

                #8
                Mein Großvater väterlicherseits war ein voreheliches Kind, so steht es auch im Kirchenbuch eingetragen. Er ist damals unter den Mädchennamen seiner Mutter aufgelistet, doch sein Vater hat sich "als Vater bekannt" (zitiert nach dem Kirchenbucheintrag).

                Bei seinem älteren Bruder dürfte es wohl ähnlich gewesen sein, doch auf diese Daten habe ich keinen Zugang, da es direkte Nachkommen gibt. Ich weiß nur, dass jener im 2. Weltkrieg eingerückt , verwundet worden ist, heimgekommen und lange nach dem Krieg gestorben.

                Die Eltern der beiden Brüder haben erst viel später geheiratet - warum, das wird mir ein Rätsel bleiben.

                Bei allen anderen außerehelich geborenen Kindern sind die Kinder in fast allen Fällen unter dem Mädchennamen der Mutter eingetragen.

                Zwei oder drei Fälle gibt es, wo das Kind zwar vor der Eheschließung der Eltern geboren, aber unter dem Namen des Vaters eingetragen/registriert worden ist.
                Bezogen auf den Beginn/die Mitte des 19. Jahrhundert.

                Im 18. Jahrhundert bin ich noch nicht soweit mit der Recherche.
                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                Kommentar

                • Mats
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.01.2009
                  • 3391

                  #9
                  Hallo,

                  das mit den Familiennamen bei unehelichen Kindern wurde unterschiedlich gehandhabt. Ich habe etliche Kirchenbucheinträge gelesen, wo die Kinder mit dem Namen des Vaters eingetragen wurden, dann übernehme ich das auch so.

                  Ich habe unterschiedliche Fälle in meiner Datenbank.

                  2 Beispiele:

                  Meine Urgroßmutter hatte ein uneheliches Kind. Der Vater wurde per Gerichtsbeschluß festgestellt und als Randvermerk im Geburtsregister eingetragen. Trotzdem führte das Kind den FN seiner Mutter auch nach deren Hochzeit mit meinem Urgroßvater. So hab ich ihn dann auch aufgenommen.

                  Ein Vorfahr von mir ist ebenfalls unehelich geboren, der Vater ist im Taufeintrag angegeben. Interessanterweise mit dem Familiennamen seiner 1. Ehefrau - Bey der Beke - und diesen FN hatte mein Vorfahr dann auch geführt. Übrigens hat sein Vater ein paar Monate nach der Taufe eine andere geheiratet. Ob er bei der Taufe meines Vorfahren schon Wittwer war, weiß ich nicht.

                  Fazit: ich nehme unehelich geborene Personen mit dem Familiennamen auf, der bei der Taufe angegeben ist. In manchen Kirchenbüchern wird bei der Taufe kein Familienname für das Kind notiert, dann nehme ich den Namen den die Person im späteren Leben geführt hat. Kenn ich den nicht, nehme ich den Namen der Mutter.

                  Grüße aus OWL
                  Anja
                  Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                  der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                  also ist heute der richtige Tag
                  um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                  Dalai Lama

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                  • Malte55
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.08.2017
                    • 1625

                    #10
                    Lieber Klaus
                    ein nachträglicher Legitimationsvermerk sagt doch alles. Wenn ein Vater im Eintrag genannt ist, erhält das Kind bei mir dessen Namen, wenn nicht den Namen der Mutter. Wird deutlich das es später mal den einen Namen hatte und dann den anderen, oder mit einem Alias versehen ist, dann wird es so eingetragen.
                    LG Malte

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