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Grundbucheinträge Kreis Osterode/Ostpreußen
Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1945 Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Ohmengrund/Niederwolla Konfession der gesuchten Person(en): ... Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): div. Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine Werte Forumsteilnehmer, ich suche Hinweise, wo eventuell Grundbucheinträge der Ortschaft (eher Heimstätte, da nur 2 Anwesen) Ohmengrund, bis 1936 Niederwolla im Kreis Osterode archiviert sind. Er gehörte wohl zum Gut Groß Pötzdorf Eventuell hat ja Jemand einen Tipp für mich!!?? Gruß der Eifeler Geändert von eifeler (24.03.2018 um 09:52 Uhr) |
#2
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Hallo Eifeler,
unter dem nachfolgenden Link solltest du Hinweise zu zwei Grundbuchakten von Ohmengrund finden. http://www.szukajwarchiwach.pl/searc...engrund&order= Allerdings gibt es bis auf die Namen der Eigentümer keine weiteren Hinweise. Aber vielleicht helfen dir die Namen ja schon weiter. Für die Namen bei der jeweiligen Grundbuchakte die Registerkarte anklicken. Viele Grüße diebro |
#3
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Hallo,
sind das wirklich Grundakten? Oder ist es, wie die Titel vermuten lassen, das Grundbuch? |
#4
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Das müssten Grundbuchakten sein. Wenn man Glück hat findet man in den Grundbuchakten Hinweise, die einem weiterhelfen können. In den Orten, in denen ich suche, waren dort auch schon mal Sterbeurkunden und Heiratsurkunden abgeheftet.
Viele Grüße diebro |
#5
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Hallo,
überzeugt bin ich noch nicht. Die Seitenzahlen sprechen doch dafür, dass es sich um die Grundbücher eines ganz kleinen Ortes handelt. Grundakten sind meist wesentlich umfangreicher. Akta = Akten. Ksiega = Buch. Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:10 Uhr) |
#6
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Jetzt muss ich nachfragen. Gibt es einen Unterschied zwischen Grundbüchern und Grundbuchakten?
Für mich waren/sind das bisher nur zwei unterscheidliche Begriffe für ein und dieselbe Sache. |
#7
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Hi,
aber sowas von. Grundbücher sind Bücher mit den Besitzerfolgen, ortsweise, sortiert nach Grundbuchnummern. Die Grundakten sind Akten zur einzelnen Grundbuchnummer. So jedenfalls im nördlichen Niederschlesien. Wie es in Ostpreußen war, det wees ick nich. Das Grundbuch ist fest gebunden, die Akte eine Loseblattsammlung. Die Blätter sind natürlich zum Teil auch nummeriert. Nur "Deine" Sterbeurkunden passen ja zum Nachweis des Erbfalles oder der Löschung des Ausgedinges nur in die Akten. Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:16 Uhr) |
#8
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In den Grundbuchakten die mir vorliege, wird u. a. der Besitzerwechsel dokumentiert.
Auch Testamente, Aufteilung des Nachlasses, "Gedinge" der Altsitzer u. ä. können darin enthalten sein. Eine Grundbuchakte kann durchaus aus mehreren Blättern bestehen. Der Umfang der Akte ist abhängig davon wie lange sie geführt wurde. Akten jüngeren Datums haben weniger Seiten. Geändert von diebro (24.03.2018 um 18:21 Uhr) |
#9
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Hi,
im Grundbuch stehen (in Abteilung I) die Besitzer. In den Grundakten sind die Dokumente dazu abgelegt. Für ein Dorf, in dem einige meiner Vorfahren lebten, ist keine einzige Grundakte (das Dorf hatte 16 Hausnummern) erhalten geblieben, aber das Grundbuch. Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:38 Uhr) |
#10
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Dann wird es sich, so wie es da auch steht, um Grundbücher handeln und nicht um Akten in denen Dokumente abgelegt worden sind.
Danke für die Erklärung. Man lernt nie aus. |
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