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  #1  
Alt 24.03.2018, 09:50
eifeler eifeler ist offline
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Beiträge: 805
Standard Grundbucheinträge Kreis Osterode/Ostpreußen

Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1945
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Ohmengrund/Niederwolla
Konfession der gesuchten Person(en): ...
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): div.
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): keine


Werte Forumsteilnehmer,

ich suche Hinweise, wo eventuell Grundbucheinträge der Ortschaft (eher Heimstätte, da nur 2 Anwesen)
Ohmengrund, bis 1936 Niederwolla

im Kreis Osterode archiviert sind. Er gehörte wohl zum Gut Groß Pötzdorf


Eventuell hat ja Jemand einen Tipp für mich!!??

Gruß
der Eifeler

Geändert von eifeler (24.03.2018 um 09:52 Uhr)
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  #2  
Alt 24.03.2018, 17:13
Benutzerbild von diebro
diebro diebro ist offline weiblich
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Hallo Eifeler,

unter dem nachfolgenden Link solltest du Hinweise zu zwei Grundbuchakten von Ohmengrund finden.

http://www.szukajwarchiwach.pl/searc...engrund&order=

Allerdings gibt es bis auf die Namen der Eigentümer keine weiteren Hinweise.
Aber vielleicht helfen dir die Namen ja schon weiter.

Für die Namen bei der jeweiligen Grundbuchakte die Registerkarte anklicken.

Viele Grüße
diebro
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  #3  
Alt 24.03.2018, 17:48
Benutzerbild von Horst von Linie 1
Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Hallo,
sind das wirklich Grundakten? Oder ist es, wie die Titel vermuten lassen, das Grundbuch?
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

Und zum Schluss:
Freundliche Grüße.
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  #4  
Alt 24.03.2018, 18:01
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diebro diebro ist offline weiblich
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Das müssten Grundbuchakten sein. Wenn man Glück hat findet man in den Grundbuchakten Hinweise, die einem weiterhelfen können. In den Orten, in denen ich suche, waren dort auch schon mal Sterbeurkunden und Heiratsurkunden abgeheftet.

Viele Grüße
diebro
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  #5  
Alt 24.03.2018, 18:05
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Hallo,
überzeugt bin ich noch nicht. Die Seitenzahlen sprechen doch dafür, dass es sich um die Grundbücher eines ganz kleinen Ortes handelt.
Grundakten sind meist wesentlich umfangreicher.
Akta = Akten.
Ksiega = Buch.
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
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Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:10 Uhr)
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  #6  
Alt 24.03.2018, 18:10
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Jetzt muss ich nachfragen. Gibt es einen Unterschied zwischen Grundbüchern und Grundbuchakten?
Für mich waren/sind das bisher nur zwei unterscheidliche Begriffe für ein und dieselbe Sache.
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  #7  
Alt 24.03.2018, 18:14
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Hi,
aber sowas von.
Grundbücher sind Bücher mit den Besitzerfolgen, ortsweise, sortiert nach Grundbuchnummern.
Die Grundakten sind Akten zur einzelnen Grundbuchnummer.
So jedenfalls im nördlichen Niederschlesien.
Wie es in Ostpreußen war, det wees ick nich.
Das Grundbuch ist fest gebunden, die Akte eine Loseblattsammlung. Die Blätter sind natürlich zum Teil auch nummeriert. Nur "Deine" Sterbeurkunden passen ja zum Nachweis des Erbfalles oder der Löschung des Ausgedinges nur in die Akten.
__________________
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Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:16 Uhr)
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  #8  
Alt 24.03.2018, 18:20
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diebro diebro ist offline weiblich
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In den Grundbuchakten die mir vorliege, wird u. a. der Besitzerwechsel dokumentiert.
Auch Testamente, Aufteilung des Nachlasses, "Gedinge" der Altsitzer u. ä. können darin enthalten sein.
Eine Grundbuchakte kann durchaus aus mehreren Blättern bestehen.
Der Umfang der Akte ist abhängig davon wie lange sie geführt wurde.
Akten jüngeren Datums haben weniger Seiten.

Geändert von diebro (24.03.2018 um 18:21 Uhr)
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  #9  
Alt 24.03.2018, 18:33
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Hi,
im Grundbuch stehen (in Abteilung I) die Besitzer.
In den Grundakten sind die Dokumente dazu abgelegt.


Für ein Dorf, in dem einige meiner Vorfahren lebten, ist keine einzige Grundakte (das Dorf hatte 16 Hausnummern) erhalten geblieben, aber das Grundbuch.
__________________
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Geändert von Horst von Linie 1 (24.03.2018 um 18:38 Uhr)
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  #10  
Alt 24.03.2018, 19:07
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diebro diebro ist offline weiblich
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Dann wird es sich, so wie es da auch steht, um Grundbücher handeln und nicht um Akten in denen Dokumente abgelegt worden sind.
Danke für die Erklärung. Man lernt nie aus.
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