Verständnisproblem

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  • relloK
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2023
    • 390

    Verständnisproblem

    Hallo,
    ich habe hier einen Taufeintrag, bei dem mir einiges unklar ist:

    (linke Seite, 5. Eintrag)

    Der Karl Karl ist demnach am 20. Mai 1842 in Lixenried illegal geboren.
    Seine Mutter behauptet, dass der Karl Johann aus Leinmühle der leibliche Vater ist.
    Lt. Eintrag auf der linken Seite wurde die Sache am 25.11.1861 "legitimiert", was immer das auch heißen mag.
    Geheiratet haben die beiden aber erst am 24. Januar 1872 in Gleißenberg.

    (6. Eintrag)

    Wie bitte passt denn das alles zusammen?

    VG, Reinhard
    Zuletzt geändert von relloK; 09.11.2023, 13:25.
  • WeM
    Erfahrener Benutzer
    • 26.01.2017
    • 1909

    #2
    grüß dich,

    die Nebenbemerkung sagt: legitimiert 25.11.1861.
    Hier der zugehörige Traueintrag:


    Warum die Beiden erst 1861 geheiratet haben? Vll. durften sie da erst - Heiratsgenehmigung? 1861 ist der Johann Karl angehender Häusler (futurus aedicularius).

    Der oben von dir eingestellte link ist die Trauung des Sohnes Karl KARL.

    VG, Waltraud
    Zuletzt geändert von WeM; 09.11.2023, 13:51.

    Kommentar

    • agrion
      Benutzer
      • 14.09.2007
      • 81

      #3
      Hallo,

      genau so ist es. Die Frau versichert 1842, dass der ledige Johann Karl der Vater ist. Er hat aber scheinbar keine Lust auf Heirat. Erst 1861 heiratet er die Magdalena, und legimitiert dadurch den Sohn. Eine Erlaubnis brauchte er dafür nicht.
      In meiner Forschung habe ich auch eine Mutter mit zahlreichen unehelichen Kindern, Vater aber bekannt. Letztendlich steht beim fünften Kind 1843 geschrieben: Es erschien der Soldat Johann H. und gab sich als Vater dieses Kindes mit der benannten an, die Mutter nach erhaltenem Abschied vom Militär ehelichen zu wollen. Hat er auch getan.

      Beste Grüße

      agrion

      _________________________________________
      Forschung:
      HASTRICH aus Brandscheid, Westerwald 1660
      WERTHES aus Seligenstadt, Rhein-Main 1735
      KLASEN aus Anschau, Eifel 1750
      BÜLLESBACH aus Büllesbach, Rhein-Sieg 1690
      https://www.ahnenforschung-hastrich.de/

      Kommentar

      • WeM
        Erfahrener Benutzer
        • 26.01.2017
        • 1909

        #4
        grüß euch,


        für die Anerkennung des Sohnes brauchte er keine Erlaubnis, aber für die Heirat.
        Die erhielt er, wie es im Traueintrag steht:
        ad consensum reg. praefecturae Waldmünchen dd. 16. Nov. 1861.
        Aber letzlich kann man über den Grund der späten Heirat nur spekulieren.


        VG, Waltraud

        Kommentar

        • relloK
          Erfahrener Benutzer
          • 06.01.2023
          • 390

          #5
          Danke Waltraud und agrion.
          Ganz schön verwirrend mit den vielen Karl Karl
          HG, Reinhard

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