Wie ist diese Aussage (von einem Amt) zu interpretieren?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Ilja_CH
    Erfahrener Benutzer
    • 05.11.2016
    • 753

    Wie ist diese Aussage (von einem Amt) zu interpretieren?

    Ich suche Infos über eine Person, die in den 20er Jahren geboren wurde. Ob die Person noch lebt oder nicht, was genau mit ihr passiert ist, weiss ich nicht.

    Ich habe an einem Ort angefragt, wo verwandte Personen dieser Person gelebt haben.

    Antwort vom Amt:
    «wird Ihnen mitgeteilt, dass eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann».

    Wenn die gesuchte Person dort nie gelebt hat, wäre die Antwort doch eine andere gewesen, oder etwa nicht? Beispielsweise «die Gesuchte Person taucht in unseren Unterlagen nicht auf», «konnte nicht ermittelt werden» o. Ä.

    Findet ihr auch?


    Kann ich daher davon ausgehen, dass die besagte Person:
    a) Tatsächlich dort gelebt hat, aber schon verstorben ist, mir aber wegen rechtlichen Gründen die Auskunft verweigert wird
    b) Die Person dort gelebt hat, aber erst vor kurzem verstorben ist, und mir deshalb keine Auskunft erteilt wird
    c) Die Person ev. sogar noch lebt und mir deshalb keine Auskunft erteilt wird




    bevor ich dort nachfrage, wäre ich froh um einige eurer Meinungen.



    Danke.
  • katla
    Erfahrener Benutzer
    • 28.01.2023
    • 242

    #2
    Hallo Ilja,


    ich denke, du kannst tatsächlich nur den Schluss ziehen, dass sie dir nichts sagen wollen/dürfen, da die Sperrfrist von 110 Jahren ab der Geburt gilt.

    D.h. du kannst auch nicht davon ausgehen, dass die Person dort jemals gelebt hat.
    viele Grüße
    Katharina

    Kommentar

    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4072

      #3
      Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
      Wenn die gesuchte Person dort nie gelebt hat, wäre die Antwort doch eine andere gewesen, oder etwa nicht? Beispielsweise «die Gesuchte Person taucht in unseren Unterlagen nicht auf», «konnte nicht ermittelt werden» o. Ä.

      ein ausschluss ist bereits eine antwort, die hier allerdings nicht gegeben werden darf.
      Zuletzt geändert von sternap; 17.11.2023, 20:28.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • HindeburgRattibor
        Erfahrener Benutzer
        • 24.08.2011
        • 2279

        #4



        Schau mal hier. Ich habe die gleiche Antwort auch bekommen als ich die letzte Adresse von der Cousine meiner Oma finden wollte.
        LG HindeburgRattibor

        Forsche im Raum
        • Bayern (Kitzingen, Ostallgäu, Würzburg)
        • Brandenburg (Vorpommern-Greifswald)
        • Hessen (Dillkreis, Kassel)
        • Mähren (Mährisch-Trübau)
        • Nordrhein-Westfalen (Rheinisch-Bergischer Kreis, Essen, Düsseldorf, Wesel)
        • Österreich (Kärnten)
        • Polen (Podlachien)
        • Rheinland-Pfalz (Ahrweiler, Westerwald)
        • Schlesien (Groß Strehlitz, Lublinitz, Ratibor, Rybnik, Sprottau, Tost-Gleiwitz)
        • Türkei (Akçaabat/Trabzon)

        Kommentar

        • Ilja_CH
          Erfahrener Benutzer
          • 05.11.2016
          • 753

          #5
          Danke für eure Aussagen.

          Kommentar

          Lädt...
          X