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Was heißt "In finem allimentationis"?
Quelle bzw. Art des Textes: Taufmatrik Jahr, aus dem der Text stammt: 1859 Ort/Gegend der Text-Herkunft: Oberplan, Böhmen Namen um die es sich handeln sollte: Maria Bäringer Hallo, kurz und knackig: Was heißt "In finem allimentationis"? Hier am 14. Oktober Übernommene Vaterschaft ja wohl nicht... ist das Kind der Mutter etwa weggenommen worden? *Spekulier* Vielen lieben Dank! Geändert von Mysterysolver (01.01.2016 um 23:33 Uhr) |
#2
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Hallo Susanne!
Mach mal einen Vergleich von Deinem Eintrag mit Aufnahme 16, links, 17. un 18. November. Da steht: litt. bapt.(litterae baptismales) in finem legitimationis exhibuit 16 februar 1862. Also hier (Aufnahme 31), meiner Meinung nach: hat einen Taufschein zwecks Alimentation (Gewährung von Alimenten = Unterhalt) vorgezeigt. Die Taufe des Kindes geschah aber im Jahre 1859. Es handelt sich also um eine nachträgliche Vorzeigung des Taufscheins im Jahre 1861. Armand Geändert von Wallone (02.01.2016 um 18:23 Uhr) |
#3
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Ich interpretiere das etwas anders:
exhibere heißt nicht nur vorzeigen, sondern auch ausstellen. Dann ist das der Vermerk des Curators Rudolf Ebenhöch, dass er am 28.7.1861 einen Taufschein zum Zwecke der Einforderung von Alimente-Zahlungen ausgestellt hat (quasi als amtlichen Nachweis z.B. vor Gericht, dass es das Kind tatsächlich gibt). |
#4
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Hallo Volker,
Ich bin mit Deiner Korrektur völlig einverstanden: "ausgestellt" statt "vorgezeigt". Es ist ja auch dasselbe Verb das auf Deutsch in anderen Einträgen gebraucht wird. Sonst zielte meine Interpretation in dieselbe Richtung : Einforderung von Alimenten. Armand Geändert von Wallone (02.01.2016 um 23:32 Uhr) |
#5
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Vielen Dank ihr Lieben. Wo könnte ich jetzt weiter schauen, von wem sie Alimente gefordert hat?
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