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  #1  
Alt 22.12.2020, 19:31
davecapps davecapps ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2015
Beiträge: 1.851
Standard Beibringinventur

Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1866
Region, aus der der Begriff stammt: Ehingen BW


Hallo
In ein Findbuch steht der Begriff "Beibringinventur"
Was habe ich darunter zu verstehen?

Danke
Gruß
Dave
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  #2  
Alt 22.12.2020, 20:14
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2011
Beiträge: 4.371
Standard

Hallo,

in welchem Zusammenhang steht die "Beibringinventur"?

Als allgemeiner Begriff oder eher im Zusammenhang mit einem speziellen Fall? Vielleicht eine Heirat, vor der Bräutigam ein Verzeichnis der Güter abliefern musste, die er mit in die Ehe zu bringen gedenkt?

Hiernach

Die Familie Johann Georg Ludwig Mugele (1830-1872) in ...www.verrenberg-historisch.de › verrmugele4
Beibringinventur - Johann Georg Ludwig Mugele - 1856. Johann Georg Ludwig Mugele hat von seinem Vater den Hof Nr.49 um 6500f übernommen. Er bringt ...


http://www.verrenberg-historisch.de/verrmugele4.htm

könnte man das so verstehen ...
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #3  
Alt 22.12.2020, 20:16
sonki sonki ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2018
Beiträge: 4.678
Standard

https://www.leo-bw.de/themenmodul/su...-und-teilungen

Zitat:
Vom Entstehungszweck her sind drei Arten von Inventuren und Teilungen zu unterscheiden. Da ist zunächst einmal die Beibringensinventur, in dem das von den beiden Brautleuten in die Ehe eingebrachte Vermögen festgehalten ist.
[...]
Die Beibringensinventuren beginnen mit Ort und Datum, dem Namen der Eheleute und dem Zeitpunkt der Verheiratung, dann folgt eine Beschreibung zunächst des Vermögens des Mannes und anschließend jenes der Frau, die beide das Inventar am Schluss unterzeichnen.
__________________
Слава Україні

Geändert von sonki (22.12.2020 um 20:18 Uhr)
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  #4  
Alt 22.12.2020, 20:31
davecapps davecapps ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 13.10.2015
Beiträge: 1.851
Standard

Hier kommt der Begriff mehrmals vor


https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs2...esLimit=suchen


Danke an alle
Dave
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  #5  
Alt 23.12.2020, 01:08
Benutzerbild von kkhno
kkhno kkhno ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2011
Ort: Unterfranken, Lk. Würzburg
Beiträge: 384
Standard

Das ist ein Ehe-rechtlicher Begriff der vor allem im Baden-Württembergischen Raum im 19. Jh,. verwendet wurde (vgl. Reyscher, August Ludwig - Das gesammte württembergische Privatrecht, Band 2, s. 106 ff.)
__________________
Lg. kkhno
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