Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#11
|
|||
|
|||
Zitat:
die Selbstverteidigungskräfte waren weiterhin erlaubt; und der Versailler Vertrag galt auch erst ab 31.3.1920; siehe: Versailler Vertrag "Artikel 160. § 1) Spätestens am 31. März 1920 darf das deutsche Heer nicht mehr als sieben Infanterie-Divisionen und drei Kavallerie-Divisionen umfassen." http://www.versailler-vertrag.de/vv5.htm Gruss Geändert von Anna Sara Weingart (20.03.2015 um 17:15 Uhr) |
#12
|
|||
|
|||
Hallo,
siehe Beitrag3. Für meine weitere Suche macht es schon einen Unterschied ob es sich hier um reguläre Truppenteile oder Einheiten des Freikorps handelt. Trotzdem Danke. larspiet |
#13
|
|||
|
|||
die Selbstverteidigungskräfte waren weiterhin erlaubt; und der Versailler Vertrag galt auch erst ab 31.3.1920;
Danke!!!!!!!!!! kam ich leider nicht selbst drauf. larspiet |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|