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  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2557

    #16
    Hallo!

    Zu Teil 3, Anfang und § 4, siehe auch die anderen Beiträge zuvor von Kitage, Henry und Friedrich.
    Ich schreibe es der Vollständigkeit halber hier noch einmal und ergänze dann weiter ab § 5.

    Teil 3:

    und des Nachmittags von 3
    bis des Abends 7 Uhr dauern,
    verschlossen zu halten, da
    derselbe für Alles, was
    aus demselben entwendet
    werden möchte, verantwort-
    lich ist.

    § 4.
    Die sämmtlichen Räumlich-
    keiten des Hauses täglich zu
    fegen und demnächst die
    Tische, Pulte, Stühle etc. vor
    dem Beginn der Büreau-
    stunden vom Staube zu
    reinigen, die Fenster-
    bänke, Thüren, Corridore,
    Treppen innerhalb und
    außerhalb des Hauses
    wöchentlich einmal zu
    scheuern.

    § 5.
    Die Fenster selbst rein zu
    halten auch die Fußböden
    der einzelnen Zimmer all-
    jährlch drei Mal in
    gleichen Zwischenräumen,
    jedoch ausschließlich der von
    dem Polizei-Sergeanten
    be

    Viele Grüße, Ina

    Kommentar

    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2557

      #17
      Hallo!

      Teil 4:

      Fauzmeier(?) benutzten Räume
      gründlich zu scheuern.

      § 6.
      Ferner verpflichtet sich der-
      selbe täglich und zwar
      Morgens und Nachmittags
      vor Beginn der Büreau-
      stunden frisches Trink-
      und Waschwasser in die
      betreffenden Gefäße zu
      bringen.

      § 7.
      Die Heizung der rathhäus-
      lichen Lokalitäten übernimmt
      der p. von der Höhe aus-
      reichend und zwar so aus-
      zuführen, daß dieselben
      Morgens um 8 Uhr voll-
      ständig erwärmt sind, auch
      verpflichtet sich derselbe
      in den Wintermonaten
      die Lampen zu reinigen
      und auf Verlangen der
      Büreau-Vorsteher Abends
      rechtzeitig anzuzünden.
      Das Brennmaterial für
      die Heizung des Rathhau-
      ses wird dem Kastellan
      vor

      Viele Grüße, Ina

      Kommentar

      • Elmar
        Erfahrener Benutzer
        • 11.09.2008
        • 269

        #18
        Teil 5 und 6:
        Angehängte Dateien

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28387

          #19
          Teil 5

          vor die Thür gebracht, dieser
          ist aber demnächst gehalten
          dasselbe unverzüglich und
          spätestens innerhalb 12 Stunden
          von der Straße in die
          betreffenden Kellerräume
          des Rathhauses zu schaffen.
          §8
          Etwaige Beschädigungen
          an dem Rathhause selbst
          oder aber auch an dem Pulten,
          Tischen etc in demselben,
          verpflichtet sich der Kastellan
          dem Ober-Bürgermeister
          ..... ..... den betreffen-
          den Bureau-Vorstehern
          jedesmal sofort anzuzeigen
          §9
          Für diese Dienstleistungen
          garantiert der Ober-Bür-
          germeister dem Kastellan
          freie Wohnung im Keller
          des Rathhauses bestehend
          in einer Wohnstube, Kammer,
          Küche und einem Vorzimmer
          und eine jährliche Geld-
          entschädigung von Acht(??)
          und


          Teil 6

          und vierzig Thalern, zahlbar
          in monatlichen Raten post-
          numerendo(?), ferner für das
          von demselben zu be-
          schaffende Reinigungsma-
          terial bestehend in Besen,
          Seife, Sand etc eine jähr-
          liche Remuneration(?) von
          zehn Thalern, zahlbar in
          vierteljährigen Raten
          postnumerendo.
          §10
          Zur Lösung der obigen
          Verpflichtungen ist eine
          beiden Theilen freistehende
          Kündigung von drei
          Monaten erforderlich,
          jedoch kann der Ober-
          Bürgermeister dem Kastellan
          von der Höhe jederzeit
          ohne irgend einen Anspruch
          desselben auf Entschädigung
          oder weitere Remuneration
          und Wohnung entlassen,
          wenn derselbe ...... Einer
          seiner Angehörigen wider
          Verhoffen(?) durch Vernach-
          lässigung
          Zuletzt geändert von Xtine; 01.11.2009, 21:37.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

          Kommentar

          • Kögler Konrad
            Erfahrener Benutzer
            • 19.06.2009
            • 4848

            #20
            Ein paar Kleinigkeiten

            Stempel zu cassieren.... für den (Name ausgelassen) von der..

            Bielefeld 28..
            der OberBürgermeister

            des Jahres (ist klar)

            Gruß Konrad

            Kommentar

            • Kögler Konrad
              Erfahrener Benutzer
              • 19.06.2009
              • 4848

              #21
              zu § 8

              dem Bürgermeister resp.(ective) dem

              Gruß Konrad

              Kommentar

              • Kögler Konrad
                Erfahrener Benutzer
                • 19.06.2009
                • 4848

                #22
                Einige Erklärungen:

                postnumerando - d.h. im nachhinein, am Jahresende zu zahlen
                Remuneration - Entschädigung, Vergütung
                wider Verhoffen war ein gängiger Ausdruck.

                dann wieder: derselbe resp(ective) einer...

                Gruß Konrad

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                • Elmar
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.09.2008
                  • 269

                  #23
                  Das läuft ja super und ich freue und bedanke mich sehr für die Hilfe. Es ist aber wirklich kein einfacher Job für den Herrn Castellan! Siehe Teil 8. Ich hatte bei einem Castellan mehr an einen Verwalter gedacht, nun ja.

                  Gruß Elmar

                  es folgen Teil 7 und 8:

                  Mit Teil 8 fängt ein neuer Vertrag an.
                  Hier habe ich es mal selbst versucht. Diese Schrift kann ich besser lesen.

                  Magistrats-Beschluß


                  Bielefeld, den 31. Januar 1876.
                  Die Assistenz soll durch den wachhabenden Polizei Sergeanten du jour geleistet werden.

                  Die Dienstgeschäfte des Ratsdieners haben in letzter Zeit so an Umfang zugenommen, daß derselbe ferner nicht im Stande ist, die ihm aufgetragenen dienstlichen Verrichtungen pünktlich auszuführen.
                  Derselbe ist durch Besorgung des ihm Aufgetragenem gezwungen, oft ganze Tage vom Büreau abwesend zu sein, indem derselbe nicht allein für das Magistrats-Büreau Alles besorgen muß, sondern auch für das An- und Abmelde-Büreau , für das Standes Amt, für das Polizei-Büreau, für das Bau-Büreau sowie für den Cantor Gronemeyer als xx Provisor und xx vielfach Aufträge aus zu führen hat.
                  Ich bitte daher zur Assistenz des Ratsdieners geneigtest Sorge tragen zu wollen.

                  Nehmer
                  Stadtsekretair
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar

                  • Kögler Konrad
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.06.2009
                    • 4848

                    #24
                    Ergänzung:
                    als Armen Provisor und Waisenrath

                    Gruß Konrad

                    Kommentar

                    • Kögler Konrad
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.06.2009
                      • 4848

                      #25
                      lässigung der übernommenen Verpflichtungen, Ungehorsam, unordentlichen und unsittlichen Lebenswandel, Übertretung der Gesetze etc. dazu Veranlassung geben möchte. Geringe Versehen oder Ordnungswidrikeiten können betreffenden Falls durch Verweise und Ordnungsstrafen seitens des unterzeichneten Oberbürgermeister geahndet werden.

                      § 4

                      Zur Bestätigung des oben Regulierten ist dieses Schriftstück von beiden Contrahenten eigenhändig unterschrieben worden.

                      Bielefeld, 28. August 1872

                      Gruß Konrad

                      Kommentar

                      • Elmar
                        Erfahrener Benutzer
                        • 11.09.2008
                        • 269

                        #26
                        Teil 9, 10, 11 Ende
                        Angehängte Dateien
                        Zuletzt geändert von Elmar; 02.11.2009, 11:02.

                        Kommentar

                        • karin-oö
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.04.2009
                          • 2633

                          #27
                          Hallo Elmar!

                          Hier Teil 9:

                          Bielefeld den 3. Februar 1876
                          Zwischen dem unterzeichneten Ober-
                          Bürgermeister Huber und dem
                          Castellan Gustav von der Höhe
                          hierselbst ist heute der nachfolgende
                          Vertrag vorbehaltlich der Geneh-
                          migung der Stadtbehörden ver-
                          abredet und abgeschlossen worden.
                          §1.
                          Der Ober-Bürgermeister Huber
                          überträgt dem Rathhaus Caste-
                          lan von der Höhe vom heutigen
                          Tage ab die Fructionen des
                          Rathsdieners beim Magistrat zu
                          Bielefeld.

                          Schöne Grüße
                          Karin

                          Kommentar

                          • karin-oö
                            Erfahrener Benutzer
                            • 01.04.2009
                            • 2633

                            #28
                            Teil 10:

                            §1.
                            Der Ober-Bürgermeister Huber
                            überträgt dem Rathhaus Caste-
                            lan von der Höhe vom heutigen
                            Tage ab die Fructionen des
                            Rathsdieners beim Magistrat zu
                            Bielefeld.
                            § 2.
                            Der c von der Höhe ist mit
                            seinen einzelnen Dienstver-
                            richtigungen genau bekannt
                            gemacht und verspricht, solche
                            stets pünktlich zu erfüllen.
                            §3.
                            Für Wahrnehmung der Raths-
                            diener-Geschäfte wird dem
                            c von der Höhe als Entschä-
                            digung der Betrag von
                            einem

                            Kommentar

                            • karin-oö
                              Erfahrener Benutzer
                              • 01.04.2009
                              • 2633

                              #29
                              Teil 11:

                              einem Mark achtzig Pfen-
                              igen täglich zugesichert und wird
                              ihm solche in monatlichen Raten
                              mit vier und fünfzig Mark
                              postnumerando aus der Käm-
                              mereikasse gezahlt.
                              §4.
                              Zur Lösung dieses Verhältnisses
                              ist eine beiden Theilen freistehen-
                              de Kündigung von einem Monat
                              erforerlich, jedoch kann der
                              Ober-Bürgermeister den C
                              von der Höhe jederzeit ohne
                              jeden Anspruch auf weitere Zahlung
                              der ihm zugebilligten ???
                              digung entlassen, falls derselbe
                              die ihm obliegenden Dienstver-
                              richtungen vernachlässigen, oder
                              überhaupt nicht zur Zufriedenheit
                              ausführen möchte.
                              Huber Oberbürgermeister
                              von der Höh

                              Kommentar

                              • Elmar
                                Erfahrener Benutzer
                                • 11.09.2008
                                • 269

                                #30
                                Liebe Schriftexperten,

                                ich möchte mich für die schnelle und umfangreiche Hilfe der verschiedenen Teilnehmer bei der Transkribierung dieses Vertrages ganz herzlich bedanken.

                                Herzliche Grüße

                                Elmar

                                Kommentar

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