Hallo!
Zu Teil 3, Anfang und § 4, siehe auch die anderen Beiträge zuvor von Kitage, Henry und Friedrich.
Ich schreibe es der Vollständigkeit halber hier noch einmal und ergänze dann weiter ab § 5.
Teil 3:
und des Nachmittags von 3
bis des Abends 7 Uhr dauern,
verschlossen zu halten, da
derselbe für Alles, was
aus demselben entwendet
werden möchte, verantwort-
lich ist.
§ 4.
Die sämmtlichen Räumlich-
keiten des Hauses täglich zu
fegen und demnächst die
Tische, Pulte, Stühle etc. vor
dem Beginn der Büreau-
stunden vom Staube zu
reinigen, die Fenster-
bänke, Thüren, Corridore,
Treppen innerhalb und
außerhalb des Hauses
wöchentlich einmal zu
scheuern.
§ 5.
Die Fenster selbst rein zu
halten auch die Fußböden
der einzelnen Zimmer all-
jährlch drei Mal in
gleichen Zwischenräumen,
jedoch ausschließlich der von
dem Polizei-Sergeanten
be
Viele Grüße, Ina
Zu Teil 3, Anfang und § 4, siehe auch die anderen Beiträge zuvor von Kitage, Henry und Friedrich.
Ich schreibe es der Vollständigkeit halber hier noch einmal und ergänze dann weiter ab § 5.
Teil 3:
und des Nachmittags von 3
bis des Abends 7 Uhr dauern,
verschlossen zu halten, da
derselbe für Alles, was
aus demselben entwendet
werden möchte, verantwort-
lich ist.
§ 4.
Die sämmtlichen Räumlich-
keiten des Hauses täglich zu
fegen und demnächst die
Tische, Pulte, Stühle etc. vor
dem Beginn der Büreau-
stunden vom Staube zu
reinigen, die Fenster-
bänke, Thüren, Corridore,
Treppen innerhalb und
außerhalb des Hauses
wöchentlich einmal zu
scheuern.
§ 5.
Die Fenster selbst rein zu
halten auch die Fußböden
der einzelnen Zimmer all-
jährlch drei Mal in
gleichen Zwischenräumen,
jedoch ausschließlich der von
dem Polizei-Sergeanten
be
Viele Grüße, Ina
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