1 Wort/Abkürzung

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  • henrywilh
    Erfahrener Benutzer
    • 13.04.2009
    • 11784

    [gelöst] 1 Wort/Abkürzung

    Quelle bzw. Art des Textes: Zuschreibungsurkunde
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1836
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Waldeck-Pyrmont


    Guten Nachmittag allerseits,

    es gibt in diesem Dokument leider noch ein Wort, das ich nicht lesen kann.
    Hier zunächst isoliert:
    scan 0.png
    Ich lese das als: Bnk, evtl. als Bek.
    Offenbar eine Abkürzung, hinten Abkürzungszeichen oder h??
    "Bank" kann es nicht heißen, weil das mit c geschrieben würde.
    Nach Ortsnamen bei Pyrmont-Holzhausen habe ich gesucht, aber erfolglos.

    Hier die Umgebung des Rätselwortes:
    scan 1.png
    scan 2.png
    scan 3.png

    Ich zähl auf euch!
    Zuletzt geändert von henrywilh; 05.02.2017, 18:40.
    Schöne Grüße
    hnrywilhelm
  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6447

    #2
    Hallo henrywilh,
    passt Bekl(agter)?
    Viele Grüße
    Xylander

    Kommentar

    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #3
      NATÜRLICH



      Danke und beste Grüße!
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

      Kommentar

      • hhw
        Erfahrener Benutzer
        • 25.10.2015
        • 655

        #4
        Hallo,
        wenn, dann Bekl:[agte] Kapital- und Zinsforderung ...
        VG, hhw

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6447

          #5
          Gern geschehen und bis ich den Kläger entdeckte, war ich auch ratlos
          Besten Gruß
          Xylander

          Kommentar

          • henrywilh
            Erfahrener Benutzer
            • 13.04.2009
            • 11784

            #6
            Zitat von hhw Beitrag anzeigen
            Hallo,
            wenn, dann Bekl:[agte] Kapital- und Zinsforderung ...
            VG, hhw
            Hallo hhw,

            danke für deinen Einwand.
            Im Moment denke ich jedoch, dass die GROSSschreibung dafür spricht, dass hier der Klage-Gegner gemeint ist: "Beklagter" oder eher noch "Beklagten"; es passt auch in den Aufbau des Satzes, dass dem "Klägers" irgendwann ein "Beklagter" folgt.
            Schöne Grüße
            hnrywilhelm

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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6447

              #7
              Hallo zusammen,
              Klar: Beklagten (Genitiv zu Beklagter, subst.). Das ist ja der Standardaufbau solcher Prozessakten.
              Viele Grüße
              Xylander

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