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  #1  
Alt 23.11.2020, 10:29
Benutzerbild von unser Oppa
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Standard Tod auf einem Auswanderungsschiff

Hallo alle miteinander!


Meine Tante wollte 1953 per Schiff nach Kanada auswandern. Sie hat sich auch nachweislich in Bremerhaven eingschifft, ist aber nie im Zielhafen Halifax angekommen (offizielle Auskunft, stand 1954). Aus den beaknnten Gründen ist es nicht möglich, die Einreisedokumente/Passagierlisten in Kanada einzusehen. Damals hat sich niemand bemüht, die Tante nach Fristablauf für tot erklären zu lassen.


Meine Fragen:

1. Weiß jemand, wie mit Personen umgegangen wurde, die während einer Überfahrt verstorben sind? Was geschah mit dem Leichnam, wo wurde der Todesfall gemeldet?


2. Falls sie einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist (zum Beispiel über Bord geworfen wurde) (ein Suizid gilt in der Familie als nahezu ausgeschlossen), stimmt ja die Zahl der anlandenden Passagiere mit der Passagierliste nicht überein. Auch dazu müsste es doch Meldungen geben.


Wer hatte schon mal mit solchen Fällen zu tun oder war selbst auf Auswanderschiffen tätig und könnte Auskunft geben?
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  #2  
Alt 23.11.2020, 11:09
Schraffi Schraffi ist offline
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Moin,



du kannst das Auswanderungsmuseum in Hamburg anschreiben, die können dir mit Sicherheit etwas zu Verstorbenen auf See sagen.


https://www.ballinstadt.de/


Sonst auch mal das Auswandererhaus in Bremerhaven anfragen.


https://dah-bremerhaven.de/




Viel Erfolg und gerne über Ergebnisse berichten.


Grüße
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  #3  
Alt 23.11.2020, 11:14
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Danke für diesen ersten Hinweis.
Ich werde es bei beiden Adressen versuchen und berichten!
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  #4  
Alt 23.11.2020, 11:16
Benutzerbild von scheuck
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Hallo, "Oppa"!

Einen solchen Fall (verstorben auf der Überfahrt von A nach B) kenne ich nur aus den "privaten" Erzählungen eines users hier. Dabei geht es um eine Auswanderung nach Brasilien +/- 1900; eines der Kinder ist auf der Überfahrt verstorben.
Der Tod ist auf der dazugehörigen Passagier-Liste nachträglich vermerkt, es ist auch ein Sterbe-Datum angegeben. - Wenn man schon um 1900 so "exakt" war, kann man doch davon ausgehen, dass das 1953 ebenfalls so gehandhabt wurde.

Zudem müsste ein solcher Sterbe-Fall eigentlich auch im Log-Buch des Schiffes (ist der Name Dir bekannt?) angegeben sein.
Darüber, welches "Standesamt" für die Ausstellung einer Sterbe-Urkunde 1953 zuständig war, wird man sich streiten können. - StAmt im nächsten angelaufenen Hafen? Info an die Reederei, die sich dann gekümmert hat?

Na ja, was man mit dem Leichnam des um 1900 auf der Überfahrt nach Brasilien verstorbenen Kindes "getan" haben wird, lässt sich denken ... Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man 1953 ebenso "pragmatisch", besser gesagt, takt- und pietätlos war.

Irgendwo muss es Infos/Hinweise zu diesem Tod geben, 1953 wird man da sicherlich schon etwas "amtlich genau" gewesen sein. Dass sich jemand nachweislich eingeschifft hat und dann spurlos "verschwunden" ist, kann ich mir nicht vorstellen. - Selbst "Frau über Bord" muss ja aufgefallen und irgendwo/irgendwie amtlich vermerkt worden sein.

Wie sieht's denn mit einer Anfrage beim StAmt I in Berlin aus?
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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  #5  
Alt 23.11.2020, 11:20
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Erst einmal danke für die ausführliche Antwort.
Was könnte das Standesamt I Berlin denn für Informationen haben (und woher)?
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  #6  
Alt 23.11.2020, 12:30
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Das StAmt I in Berlin ist zunächst mal "zuständig" für alle personenbezogenen Daten Deutscher im Ausland.

Sterbefall auf deutschen Seeschiffen - Erstbeurkundung / Erstregistrierung
Den Tod einer Person während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, hat das Standesamt I in Berlin zu beurkunden.

Dies gilt auch, wenn sich der Sterbefall während der Seereise außerhalb des Seeschiffes, jedoch nicht an Land oder in einem Hafen im Inland ereignet hat, und der Verstorbene von einem Seeschiff aufgenommen wurde, das die Bundesflagge führt.

Voraussetzungen
Sterbefall auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt
Anzeigeverpflichtung
Der Tod muss von der anzeigepflichtigen Person dem Schiffsführer unverzüglich angezeigt werden.
Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist


Fraglich ist in Deinem Fall, ob das Schiff wirklich unter deutscher Flagge lief, das wäre eine Grundvoraussetzung.

Woher das StAmt I seine Infos bekommen hat, kann ich nicht genau sagen, aber ...
"Normal" wäre, dass der Tod zunächst mal im Log-Buch vermerkt ist, dann hätte es eine Info an die Reederei geben müssen, die wiederum hätte sich um das weitere Procedere kümmern müssen, denke ich.

Mal ganz abgesehen von diesem Tod auf See, was hast Du denn am letzten Wohnort in Deutschland rausfinden können?
Ist Deine Tante überhaupt alleine ausgewandert?

P.S.:
... ist aber nie im Zielhafen Halifax angekommen (offizielle Auskunft, Stand 1954)
Wie sah denn diese offizielle Auskunft aus und wer hatte sie verfasst? Doch nicht etwa nach dem Motto, "nö, ist hier nicht angekommen; Näheres wissen wir auch nicht?"
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck

Geändert von scheuck (23.11.2020 um 12:43 Uhr)
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  #7  
Alt 23.11.2020, 12:45
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Balle Balle ist offline männlich
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Ich habe den Fall eine Seemannes der im englischen Kanal über Bord gegangen ist. In diesem Fall wurde es mit Datum und Uhrzeit ins Logbuch eingetragen und in Southampton dem deutschen Botschafter übermittelt. Mit etwas Zeitverzug ist es dann auch am Wohnort ins standesamtliche Register eingetragen.
Woher weißt du denn dass sie verstorben ist. Vielleicht hat sie während der Überfahrt geheiratet und ihren Namen geändert. Wahrscheinlich keinen Fremden, aber vielleicht gab es Mitreisende aus ihrer Umgebung.
Vielleicht ist sie auch erkrankt und man hat sie nicht einreisen lassen, dann hat man sie zurückgeschickt.
Sollte sie über Bord gegangen sein wird es dazu bestimmt auch gerichtliche Untersuchungen gegeben haben. Seegerichtsverfahren wurden meist durch das heimatliche Seeamt am Heimathafen der Schiffe durchgeführt.
Vielleicht ist sie auch in einem anderen Hafen von Bord gegangen.
1953 konnte man sicherlich nicht einfach verschwinden oder über Bord geworfen werden.
Für Internetforschung ist aber wohl noch etwas früh dafür.
Es könnte sich aber vielleicht zu Verschwinden etwas in den Archiven finden lassen.
__________________
Lieber Gruß
Manfred


Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
Eheschließung 1781 in Zittau
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  #8  
Alt 23.11.2020, 13:07
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Noch einmal herzlichen Dank für die Rückmeldungen und Hinweise.


Leider ist das Schiff unter argentinischer Flagge gefahren, allerdings immer wieder die Strecke Bremerhaven-Southhampton-Halifax-Quebec. Insofern könnte es nach der Rückkehr tatsächlich dennoch eine Meldung gegeben haben. Meine Tante ist allein gereist und stand meiner Mutter sehr nahe. Dass sie heimlich eine neue Beziehung eingegangen ist, hält meine Mutter für unwahrscheinlich. Sie war frisch geschieden und freute sich auf einen unbeschwerten Neuanfang in Kanada, auf den sie sich z.B. mit intensiven Sprachkursen vorbereitet hat. Meine Mutter hält es auch für undenkbar, dass sie sich nach einer eventuellen Ankunft einfach nie mehr gemeldet hätte - egal, was sie in Kanda gemacht hätte oder ihr zugestoßen wäre. Sie hat noch aus Bremerhaven eine letzte Postkarte geschickt mit dem Versprechen, sich so schnell wie möglich aus Kanada zu melden.
Die "offizielle" Auskunft erhielt die Familie auf Nachfrage über das Reisebüro von der argentinischen Reederei. Das Schreiben existiert leider nicht mehr.

Da meine Tante nicht selbst eine Auskunft anfordern kann, wir aber auch nicht nachweisen können, dass sie überhaupt und notwendigerweise mindestens zehn Jahre tot ist, geben die kanadischen Behörden keinen Einblick in die Einreiseunterlagen aus ihren Häfen.

Die Vermutung, ihr sei auf der Reise etwas zugestoßen (möglicherweise führte sie ihr "Startkapital" in bar mit sich), entstand in der Familie sehr schnell. Der Rotkreuz-Suchdienst lehnte eine Suche ab (keine Vermisste durch Kriegs- oder Naturkatastropheneinfluss), die deutsche Polizei lehnte Ermittlungen ab (keine Anzeichen für einen unnatürlichen Todesfall, außerhalb des Zuständigkeitsbereichs) und in der Familie war damals niemand des Englischen mächtig, so dass man schnell an die Grenzen des damals machbaren stieß. Die Angehörigen (Geschwister) wandten sich in ihrer Ohnmacht damals sogar an die "Bild"-Zeitung, die natürlich keinen Grund für eine Recherche sah.

So bin ich nun nach all den Jahren der erste, der noch einmal versucht, etwas über die Tante in Erfahrung zu bringen, vor allem für meine Mutter (96 Jahre alt), die das Schicksal ihrer Schwester nie losgelassen hat.
Ich werde es auf jeden Fall auch beim StAmt I in Berlin versuchen.
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  #9  
Alt 23.11.2020, 13:18
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Balle Balle ist offline männlich
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Vielleicht hilft auch ein freundlicher Brief an die Botschaft. Sollte es einen Todes- oder Vermisstenfall geben ist er dort vielleicht gemeldet worden.
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Lieber Gruß
Manfred


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  #10  
Alt 23.11.2020, 13:19
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Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh,

Selbstverständlich wünsche ich Deiner Mutter ein langes Leben, und ich wünsche ihr auch, dass sie zum Schicksal ihrer Schwester etwas erfährt.

Ich fürchte allerdings, dass man sich noch etwas anderes einfallen lassen muss als das StAmt I, denn erfahrungsgemäß dauert es Jaaaaaaahre, bis man eine Antwort hat! - Zudem, wenn das Schiff nicht unter deutscher Flagge lief bzw. Deine Tante nicht noch in deutschen Hoheitsgewässern gestorben ist, wird's noch schwieriger.

Ist der Name des Schiffes bekannt? - Könnte man eventuell ja rausfinden, wenn dieses Schiff immer auf dieser Strecke unterwegs war. Über den Namen findet man die Reederei ...
Auch dieses Schiff muss ein Log-Buch gehabt haben, auch zu diesem Schiff muss es eine Passagierliste geben.

Also, frisch ans Werk!
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
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auswanderung , leichnam , schiffspassage , tod

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