Sohn erhält Geburtsname der Witwe?

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  • viola63
    Erfahrener Benutzer
    • 28.07.2010
    • 869

    Sohn erhält Geburtsname der Witwe?

    Hallo Mitforschende,
    bei Recherchen für eine Freundin habe ich folgendes erfahren.

    Frau ABC geb. XYZ (Namen möchte ich hier nicht nennen, da es nicht meine Ahnen sind) bekommt 2 Jahre nachdem sie Witwe wurde, einen Sohn. Dieser erhält den Namen Rolf XYZ - also den Geburtsname der Mutter. Warum bekommt der Sohn, welcher zwar nicht mehr von Herrn ABC sein konnte, trotzdem nicht seinen Namen? Der leibliche Vater muß nach Überlieferungen ein Feldwebel gewesen sein, welcher aber die Vaterschaft bestritten hat. Das ganze geschah 1930 in Rheinland-Pfalz. Hat jemand dafür eine Erklärung?
    Danke schon mal für Eure Tipps.
    Viele Grüße
    viola63
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28326

    #2
    Hallo,

    hat die Witwe evtl. nach dem Tod des Mannes ihren Geburtsnamen wieder angenommen?
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • viola63
      Erfahrener Benutzer
      • 28.07.2010
      • 869

      #3
      Hallo Xtine,
      hatte ich auch erst vermutet, aber meine Freundin hat die Sterbeurkunde, worauf steht, daß sie auch als Frau ABC verstarb.
      Der Sohn wurde 1 Jahr nach seiner Geburt von einem Ehepaar OPQ adoptiert, bekam dann folglich dessen Namen und auch der Vorname wurde von Rolf in Karl-Heinz "umgewandelt".
      Viele Grüße
      viola63

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      • Garfield
        Erfahrener Benutzer
        • 18.12.2006
        • 2140

        #4
        Hallo

        Vielleicht schleichtweg nach der Art, uneheliche KInder zu benennen, die bekamen dann ja den Familiennamen der Mutter, normalerweise also den Geburtsnamen.
        Weil der verstorbene Ehemann, dessen Namen die Witwe trug, ja nicht der Vater sein konnte, sollte der uneheliche Sohn auf keinen Fall diesen Familiennamen erhalten.

        Also für mich macht das irgendwie Sinn.

        Vielleicht kannst du mal die zivilstandesamtlichen Gesetzte betreffend Namensgebung aus der genannten Zeit suchen?
        Viele Grüsse von Garfield

        Suche nach:
        Caruso in Larino/Molise/Italien
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        • viola63
          Erfahrener Benutzer
          • 28.07.2010
          • 869

          #5
          Hallo Garfield,
          so habe ich das noch gar nicht gesehen. Aber das ist nachvollziehbar. Danke für den Gedankenanstoss!
          Viele Grüße
          viola63

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          • Malte55
            Erfahrener Benutzer
            • 02.08.2017
            • 1625

            #6
            Moin,
            ich denke wir gehen da alle vom Ehenamen im heutigen Sinne aus, aber wenn ich zurückdenke ist mir noch nie etwas untergekommen, daß die Frau den Namen des Ehemannes annahm/übernahm bzw. den Geburtsnamen ablegte. Vielmehr betraf es nur die Kinder der beiden, die mit der Heirat den Namen des Vaters bekamen.
            Es mag zwar überall in den Kirchenbüchern >Frau ABC< stehen, der Bezug wird hier aber über den Ehemann hergestellt. Ihr eigentlicher Geburtsname ist ja auch nicht mehr so wichtig, da sie ja nun die Frau des Herrn ABC ist.
            Auch kenne ich ein paar wenige KB wo die Patin mit >Frau Geburtsname< ohne Nennung des Ehemannes erscheint. Wird zwar sehr selten sein, aber immerhin.
            Das sie auch beim Tod >Frau ABC< genannt wurde, ist nicht verwunderlich, denn meistens steht es in der Form >gewesene Frau<, >Witwe< oder auch >verehelicht gewesene<.

            Also hatte sie ihren Geburtsnamen nie abgelegt und mußte ihn dementsprechend auch nicht wieder annehmen. Und da das Kind 2 Jahre nach Tod des Ehemannes geboren wurde, kann es also auch nicht in der Ehe geboren sein und den Namen dieses verstorbenen Mannes erhalten.
            LG Malte

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            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28326

              #7
              Hallo Malte,

              Zitat von Malte55 Beitrag anzeigen
              Moin,
              ich denke wir gehen da alle vom Ehenamen im heutigen Sinne aus, aber wenn ich zurückdenke ist mir noch nie etwas untergekommen, daß die Frau den Namen des Ehemannes annahm/übernahm bzw. den Geburtsnamen ablegte.
              Es geht hier aber um die Zeit um 1930! Da war das doch schon üblich, den Namen des Mannes anzunehmen
              Viele Grüße .................................. .
              Christine
              sigpic .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • BenediktB
                Erfahrener Benutzer
                • 31.05.2006
                • 540

                #8
                Das Ganze ist keine ungewöhnlich Konstellation. Ich habe ähnliche Fälle. Z.B. Heiratet Frau B. 1930 einen Herrn M. Sie bekommen zwei Kinder, die beide ebenfalls M. heißen. Kurze Zeit später (1934) lassen sich die beiden scheiden. Die Frau behält den Ehenamen M. Sie bekommt noch mindestens drei uneheliche Kinder zwischen 1934 und 1942, die jedoch alle B. heißen.
                M.E. nichts ungewöhnliches und absolut logisch.

                VG
                Mein Ancestry-Stammbaum

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                • Malte55
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.08.2017
                  • 1625

                  #9
                  Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                  Hallo Malte,



                  Es geht hier aber um die Zeit um 1930! Da war das doch schon üblich, den Namen des Mannes anzunehmen
                  Moin,
                  muß wohl an mir vorbeigegangen sein.
                  Dennoch erbrachte meine Suche auch nichts Erhellendes wann denn nun definitiv der Ehename angenommen wurde.
                  LG Malte

                  Kommentar

                  • zimba123
                    Erfahrener Benutzer
                    • 01.02.2011
                    • 735

                    #10
                    Hallo zusammen,


                    diesen Fall haben wir auch in der Familie (Geburt 1944). Das uneheliche Kind erhielt den Mädchennamen der zwei Jahre zuvor verwitweten Mutter. Die Mutter trug aber bis zu ihrem Tod den Familiennamen des (ersten) Ehemanns und hat nie wieder geheiratet. Das schien also so üblich gewesen zu sein.
                    Viele Grüße
                    Simone

                    Kommentar

                    • viola63
                      Erfahrener Benutzer
                      • 28.07.2010
                      • 869

                      #11
                      Hallo Simone,


                      danke für Deine Antwort. Diese "Vorgehensweise" ist auch an mir vorbeigegangen bzw. bei meinen Ahnen kam dieser Fall bisher noch nicht vor.
                      Viele Grüße
                      viola63

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                      • AKocur
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.05.2017
                        • 1371

                        #12
                        Hallo an alle,

                        hier mal die betreffenden Gesetze.

                        BGB § 1355. (gültig in dieser Form vom 1.1.1900–1.7.1958)
                        Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes.
                        Es gibt noch keinen Ehenamen, wie wir ihn heute kennen. Die Frau tritt mit der Verheiratung in die Familie ihres Mannes über und trägt dann seinen Familiennamen.

                        BGB § 1616. (gültig in dieser Form vom 1.1.1900–1.7.1970]
                        Das Kind erhält den Familiennamen des Vaters.
                        Dieser Paragraph wird am 1. Juli 1970 um das Wort "eheliche" ergänzt. Aber auch vorher sollte klar sein, dass ein bereits verstorbener Ehemann, der das Kind niemals gezeugt haben konnte, auch nicht der Namensgeber für den Familiennamen eines Kindes seiner Witwe seien konnte, da er ja nicht der Vater des geborenen Kindes seien konnte.

                        BGB § 1706. (gültig in dieser Form vom 1.1.1900–1.7.1970]
                        (1) Das uneheliche Kind erhält den Familiennamen der Mutter.
                        Der Familienname der Mutter ist ihr Mädchenname. Er ändert sich durch die Verehelichung nicht! (siehe §1355)


                        LG,
                        Antje

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                        • Xtine
                          Administrator
                          • 16.07.2006
                          • 28326

                          #13
                          Geburtsname unehelicher Kinder einer Witwe in den Nachkriegsjahren

                          Hallo,

                          gerade bei "Vermisst" erfahren:

                          Uneheliche Kinder einer Witwe haben in den Nachkriegsjahren den Geburtsnamen der Mutter erhalten, nicht deren Ehenamen!
                          Wurde von der Standesbeamtin so erklärt.

                          Kürzlich hatten wir so einen Fall und es wurden Vermutungen angestellt, ich finde es nur leider grad nicht mehr.
                          Dank Garfield gefunden
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine
                          sigpic .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

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                          • diebro
                            Erfahrener Benutzer
                            • 11.04.2010
                            • 398

                            #14
                            Meine Mutter war bereits verwitwet als mein Bruder in den 60igern nicht ehelich geboren wurde.

                            Er erhielt den Mädchennamen meiner Mutter.

                            In den 70igern wurde das Namensrecht geändert und meine Mutter hat dann einen Antrag auf Namensänderung gestellt.

                            Der leibliche Vater meines Bruders, mit dem meine Mutter nicht verheiratet war, musste dem zustimmen, da mein Bruder den Ehenamen meiner Mutter tragen sollte.


                            Viele Grüße
                            diebro

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