Wehrpflicht Böhmen 1915: Ab/Bis wann wurden Männer eingezogen?

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  • Ingenieur
    Erfahrener Benutzer
    • 20.03.2012
    • 279

    Wehrpflicht Böhmen 1915: Ab/Bis wann wurden Männer eingezogen?

    Welche Jahrgänge wurden 1915 in Böhmen eingezogen?
    Bis zu welchem Alter wurden Männer eingezogen?

    Hintergrund:

    Paul Dubetz (*25.06.1865) wurde, laut Zeitungsartikel, 1915 eingezogen. Wobei schon sieben Söhne Soldaten waren.


    Seine Frau brachte vier Söhne mit in die Ehe:

    Friedrich (*1876)
    Ivan (*1878)
    Gregor (*1882)
    Rudolf (*1882)

    Sie beide hatten neben drei Mädchen auch noch vier gemeinsame Söhne:

    Emil (*1886)
    Hubert (*1888)
    Ernst (*1894)
    Otto (*1897)

    Die Ehefrau verstarb bereits 1911.

    Welche der Söhne und Stiefsöhne könnten hier noch/schon Wehrpflichtig gewesen sein?
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  • Basil
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2015
    • 2419

    #2
    Moin!

    Ab 1. Mai 1915 galt,

    daß die Landsturmpflicht in Österreich-Ungarn mit dem Jahre, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, beginnen und bis zum Ende des Jahres, in dem das 50. Lebensjahr abläuft, dauern soll (bisher vom vollendeten 19. bis 42. Lebensjahr).
    Das betraf also die Altersklassen 1865 bis 1897. 1916 wurde die Landsturmpflicht bis zum 55. Lebensjahr ausgedehnt.

    Exemplarisch zwei Aufrufe zur Landsturm-Musterung von 1915, für die Geburtsjahrgänge 1865-74 und für die im Jahre 1897 Geborenen.
    Im Kulturpool ist digitales Kulturerbe für alle zugänglich, erforschen Sie rund eine Million Objekte aus Museen, Bibliotheken und Archiven und entdecken Sie Schätze aus Kunst, Kultur und der österreichischen Geschichte.

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    Basil
    Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
    Raum Zittau: Heidrich, Rudolph
    Erzgebirge: Uhlmann, Lieberwirth, Gläser, Herrmann
    Burgenlandkreis: Wachtler, Landmann, Schrön


    Kommentar

    • Ingenieur
      Erfahrener Benutzer
      • 20.03.2012
      • 279

      #3
      @Basil, Danke für die Erklärung. Ich hatte mit dem Begriff "Wehrpflicht" nur die Vorkriegs lage (19-42 Jahre) gefunden. Mit dem Begriff "Landsturmpflicht" findet sich einiges zu der Ausweitung. Es hätte mich sehr gewundert, wenn ein 50 jähriger Witwer, mit sieben (Stief-) Söhnen im Krieg, sich noch freiwillig gemeldet hätte.

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