Suche Sterbeeintrag nach Todeserklärung (WK II)

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  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    Suche Sterbeeintrag nach Todeserklärung (WK II)

    Die folgenden Informationen zu meinem unehelichen mütterlichen Großvater habe ich vom DRK-Suchdienst, nachdem die WAST ihn nicht kannte.

    Er kam mit 55 Jahren im Februar 1945 in russische Gefangenschaft und wurde in ein Lager in der Ukraine verbracht, von dort laut Karteikarte im Lager im Oktober 1945 in die Heimat verlegt, wo er aber wohl nie ankam:
    Seine Ehefrau soll von Heimkehrern erfahren haben, dass er während des Heimtransports zwischen Reppen und Kunersdorf (beides heute polnisch, auf der Bahnlinie kurz vor Frankfurt/Oder) verstorben sei.
    Soweit das DRK.

    Ich habe bereits vergeblich versucht, dort einen Sterbeeintrag zu finden.

    Da meine Großmutter nach dem Krieg seine Witwe auf Unterhaltszahlung verklagt hatte (erfolgreich, da es vorher bereits eine erfolgreiche Klage auf Vaterschaftsfeststellung gegeben hatte), gehe ich davon aus, dass er für tot erklärt wurde.

    Wo und in welchem Register wäre eine solche Todeserklärung zu finden? Im Standesamt seines letzten Wohnortes? Im Standesamt des Gerichtsstandorts, wo er für tot erklärt wurde? In einem anderen Standesamt? Und in welchem Jahrgang? Das Jahr seines vermutlich tatsächlichen Todes oder das der Todeserklärung?
    Gruß Asphaltblume
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    inwieweit man hier https://service.berlin.de/dienstleistung/326129/ mit Deinen Angaben weiterkommt, weiß ich nicht.

    Gruß


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • Marder
      Benutzer
      • 26.10.2019
      • 22

      #3
      Abend
      wie wäre es wenn du im heutigen Kreis nachschaust? Insbesondere im dort zuständigen Staatsarchiv. Das wäre vielleicht eine Idee, wenn dieser Digitalisate veröffentlicht hat.


      Gruß Marder
      Gott gibt zwar den Vögeln ihre Kost, sie müssen aber danach fliegen.

      Kommentar

      • Philipp
        Erfahrener Benutzer
        • 19.07.2008
        • 841

        #4
        Hallo!

        Für Feststellungen des Todes ist zunächst das Amtsgericht zuständig.

        Weiter beim Standesamt I wie Thomas es bereits verlinkt hat.

        Der Beschluss wurde an das Standesamt I in Berlin weitergegeben, die den Beschluss in das Buch der Todeserklärungen übernahm.
        Dort wurde der Eintrag nicht nach festgestelltem Todeszeitpunkt sondern nach Eingänge der Beschlüsse vorgenommen.
        So ist z.B. eine Todeserklärung vom 15.11.1966 am 10.02.1967 unter der laufenden Nr. 2762, eine vom 05.09.1967 am 08.11.1967 unter Nr. 15922 eingestellt. Also zu dieser Zeit mit ca. zwei Monaten Nachlauf.
        Das Formular ähnelt dem Sterbeeintrag und enthält, so zumindest 1967, den Namen, den letzten Wohnort, das Amtsgericht nebst Datum und Aktenzeichen, den Zeitpunkt des Todes und den Geburtsort und Geburtsdatum. Evtl. Hinweise auf den Geburtseintrag, das Familienbuch und die Eheschließung des Verstorbenen.
        Die Beantwortung meiner Anfragen verlief - sowohl mit vorhandenen als auch nicht vorhandenen Einträgen - recht zügig. Es werden vermutlich Indizes vorhanden sein.

        Die Gerichtsakte sollte darüber hinaus den Antrag und Beweismittel wie das Gutachten des DRK o.ä. enthalten.

        VG
        Philipp

        Kommentar

        • TükkersMitÜ
          Erfahrener Benutzer
          • 11.11.2015
          • 357

          #5
          Hallo,
          ich hänge mich hier einfach mal ran, weil es thematisch auch zu meinem Fall passt. Bei mir sieht es nämlich ganz ähnlich aus: Mein Ururgroßvater ist 1945 in Landsberg (Warthe) als Zivilist in sowjetische Gefangenschaft geraten. Sein Verbleib konnte nicht geklärt werden, das DRK hat Jahrzehnte später in einem Gutachten geschlussfolgert, dass er im Gefangenenlager verstorben sein muss.

          1965 heiratete seine Ex-Frau (1942 geschieden) zum dritten Mal und gab an, dass ihr erster Mann verstorben sei. Er muss also vor 1965 für tot erklärt worden sein. Da meine Ururgroßmutter ihr Scheidungsurteil auf der Flucht nicht mitgenommen hat, musste sie vermutlich schon für ihre zweite Eheschließung 1962 ihren Ex-Mann für tot erklären lassen (als Nachweis, dass die Ehe nicht mehr besteht).

          Mir stellt sich nun die Frage, bei welchem Amtsgericht die Todeserklärung stattgefunden hat. Am Wohnort des Verschollenen garantiert nicht, denn Landsberg wurde nach dem Krieg polnisch.



          Viele Grüße
          Annika
          Zuletzt ge?ndert von TükkersMitÜ; 31.10.2019, 18:35.
          Eheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
          Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
          Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
          Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen

          Kommentar

          • Philipp
            Erfahrener Benutzer
            • 19.07.2008
            • 841

            #6
            Hallo!

            Paragraph 15a Verschollenheitsgesetz, Ersatzzuständigkeit, für den Wohnsitz des ersten Antragstellers zuständige Amtsgericht.

            VG
            Philipp

            Kommentar

            • Henry Jones
              Erfahrener Benutzer
              • 31.12.2008
              • 1417

              #7
              Hallo Annika,


              du könntest beim Standesamt 1 in Berlin einen Auszug aus dem Buch für Todeserklärungen anfordern. Dass ist die zentrale Sammelstelle für Todeserklärungsbeschlüsse. Dort ist dann auch das zuständige Gericht und das Aktenzeichen zur Todeserklärung vermerkt. Damit kann man dann ggf. im Staatsarchiv weiterforschen.


              @Aspahltblume


              Bei einer Todeserklärung erfolgte keine Sterberegistereintragung, da es "Ersatzweise" einen Todeserklärungsbeschluss des Gerichts gibt.


              Gruß Alex
              Zuletzt ge?ndert von Henry Jones; 31.10.2019, 19:46.
              Mitglied im Verein zur Klärung von Schicksalen Vermisster & Gefallener (VKSVG e.V.)
              www.vermisst-gefallen.net (Homepage)
              www.vksvg.de (Forum)

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              • putschi
                Benutzer
                • 26.09.2008
                • 52

                #8
                Hallöle,

                also mein Großvater (geboren 1910) war seit Kriegsende verschollen (und bereits geschieden von meiner Oma) wurde durch Beschluß Amtsgericht Mitte (das war der letzte Wohnort vor Kriegsende) 2003 für Tod erklärt (Nr.41/2004 des Buches für Todeserklärung des Standesamt I in Berlin.

                Dieser Vermerk stand auf seiner Geburtsurkunde in Greppin (Bitterfeld-Wolfen), die ich vor 2 Jahren abforderte, von der Familie hatte keiner eine Mitteilung erhalten.
                Als Zeitpunkt wurde der 31.12.1945 festgesetzt.

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                • Karla Hari
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.11.2014
                  • 5878

                  #9
                  bei mir war es so, dass auf der Eheurkunde ein Vermerk gemacht wurde, als der Mann für tot erklärt wurde (er war halt verschollen aber tatsächlich in Gefangenschaft geraten). Als ich dann über das DRK herausbekam, wo und wann (leider nur ungefähr) er tatsächlich gestorben ist, wurde beim zuständigen Standesamt seines Wohnsitzes eine Sterbeurkunde ausgestellt und auf der Eheurkunde ein neuer Vermerk hinzugefügt.

                  Es lohnt sich also, alle möglichen Urkunden abzuklappern.
                  Lebe lang und in Frieden
                  KarlaHari

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                  • Saure
                    Erfahrener Benutzer
                    • 27.03.2008
                    • 4806

                    #10
                    Hallo,

                    das liest sich ja alles sehr logisch:
                    'Er kam mit 55 Jahren im Februar 1945 in russische Gefangenschaft und wurde in ein Lager in der Ukraine verbracht, von dort laut Karteikarte im Lager im Oktober 1945 in die Heimat verlegt, wo er aber wohl nie ankam:
                    Seine Ehefrau soll von Heimkehrern erfahren haben, dass er während des Heimtransports zwischen Reppen und Kunersdorf (beides heute polnisch, auf der Bahnlinie kurz vor Frankfurt/Oder) verstorben sei.
                    Soweit das DRK.'

                    Meiner Mutter wurde auch schriftlich von einem Heimkehrer schriftlich mitgeteilt, dass ihr Mann auf der Bahnstrecke von Preßburg in die UdSSR verstorben sein.

                    Ich habe hier schon oft beschrieben, wie es wirklich war.

                    Ich würde vom DRK-Suchdienst eine Kopie der o.a. Karteikarte anfordern, sowie fragen, in welcher Region der DRK-Suchdienst nach dem Mann gesucht hat. Auch würde ich mehr über das o.a. Lager erfahren wollen, und ob der Gesuchte dort vielleicht begraben liegt. Natürlich würde ich auch Kopien der o.a. Heimkehrer-Aussagen anfordern.

                    Ferner würde ich vom Standesamt des Geburtsortes des Vermissten eine Kopie der Geburtsurkunde (Kopie aus dem Buch für Geburten) anfordern, und, schauen, was dort an Randbemerkungen steht.

                    Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.
                    Viele Grüße
                    Dieter Saure

                    Jeder Mensch hat etwas, was ihn antreibt.
                    Manchmal findet man, was man sucht. Nicht immer sucht man das, was man findet.
                    Ab und zu findet man etwas, was man überhaupt nicht gesucht hat, und stellt dann fest, dass es genau das war, was einem gefehlt hat.
                    Alle sagten immer, das geht nicht, dann kam jemand, der das nicht wusste, und hat es einfach gemacht.

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