Hallo Forum,
meine Ur-Großmutter ist gemäß ihrer Geburtsurkunde am 8.12.1910 in Ostritz (Sachsen) geboren. Auf der Geburtsurkunde ist deren Mutter als „ledig, Dienstmädchen“ aufgeführt - ein Vater ist nicht vermerkt. Die Mutter hat dann am 4. Mai 1912 (also knapp zwei Jahre später) geheiratet. Dieser Mann hat am gleichen Tag der Hochzeit die Vaterschaft meiner Ur-Großmutter anerkannt. Das wurde dann auch auf der Geburtsurkunde meiner Ur-Großmutter vermerkt/ergänzt.
Wie ist dieser Sachverhalt nun zu deuten? Also ich nehme an, dass es nun unmöglich ist, nachzuvollziehen ob der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, auch tatsächlich der biologische Vater ist?
Weiterhin möchte ich bei der Gelegenheit gleich mal in die Runde werfen, wie ihr mit Vaterschaftsanerkennungen umgeht – seht ihr die anerkennenden als legitime Ahnen oder eher nicht bzw. nur in manchen Fällen?
Den Beitrag http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=135640 habe ich übrigens gelesen, sehr interessant wie ich finde…
meine Ur-Großmutter ist gemäß ihrer Geburtsurkunde am 8.12.1910 in Ostritz (Sachsen) geboren. Auf der Geburtsurkunde ist deren Mutter als „ledig, Dienstmädchen“ aufgeführt - ein Vater ist nicht vermerkt. Die Mutter hat dann am 4. Mai 1912 (also knapp zwei Jahre später) geheiratet. Dieser Mann hat am gleichen Tag der Hochzeit die Vaterschaft meiner Ur-Großmutter anerkannt. Das wurde dann auch auf der Geburtsurkunde meiner Ur-Großmutter vermerkt/ergänzt.
Wie ist dieser Sachverhalt nun zu deuten? Also ich nehme an, dass es nun unmöglich ist, nachzuvollziehen ob der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, auch tatsächlich der biologische Vater ist?
Weiterhin möchte ich bei der Gelegenheit gleich mal in die Runde werfen, wie ihr mit Vaterschaftsanerkennungen umgeht – seht ihr die anerkennenden als legitime Ahnen oder eher nicht bzw. nur in manchen Fällen?
Den Beitrag http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?t=135640 habe ich übrigens gelesen, sehr interessant wie ich finde…
Kommentar