Quelle: Hessisches
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt auf das Jahre 1840
Adelsverleihungen
Se. königliche Hoheit der Großherzog haben geruht:
1) am 20. November 1839 den Baron Heinrich MAPPES für sich und seine eheliche Nachkommen in den Adelstand des Großherrzogsthums aufzunehmen.
2) am 16. December 1839 den Großherzogl. Geheimen Medicinalrath und Professor an der Landesuniversität zu Gießen, Dr. Ferdinand August Maria Ritgen für sich und seine eheliche Nachkommen in den Adelstand des Großherzogsthum zu erheben.
Möge es jemand weiterhelfen
Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt auf das Jahre 1840
Adelsverleihungen
Se. königliche Hoheit der Großherzog haben geruht:
1) am 20. November 1839 den Baron Heinrich MAPPES für sich und seine eheliche Nachkommen in den Adelstand des Großherrzogsthums aufzunehmen.
2) am 16. December 1839 den Großherzogl. Geheimen Medicinalrath und Professor an der Landesuniversität zu Gießen, Dr. Ferdinand August Maria Ritgen für sich und seine eheliche Nachkommen in den Adelstand des Großherzogsthum zu erheben.
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